IR-Center [zurück zur Startseite]

RHÖN-KLINIKUM AG

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 14.01.2022

RHÖN-KLINIKUM AG einigt sich mit dem Land Hessen über Absichtserklärung zu Investitionsfördermitteln

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Absichtserklärung
RHÖN-KLINIKUM AG einigt sich mit dem Land Hessen über Absichtserklärung zu Investitionsfördermitteln

14.01.2022 / 19:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute entschieden, eine Absichtserklärung des Landes Hessen zur Gewährung von Investitionsfördermitteln für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) zu unterzeichnen. Das Land Hessen stellt in dieser Absichtserklärung u.a. Investitionsfördermittel für das UKGM in Höhe von bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren in Aussicht, die sich über die Laufzeit in den ersten fünf Jahren jährlich um 1,5 % und in den zweiten fünf Jahren jährlich um 2,5 % erhöhen sollen. Durch die in Aussicht gestellten Investitionsfördermittel kann ein Teil der notwendigen Investitionen abgedeckt werden, die in den kommenden Jahren zur Aufrechterhaltung der universitätsklinischen Strukturen vorgenommen werden müssen. Auch eine Fortführung der bisherigen Trennungsrechnung ist vorgesehen.

Gleichzeitig sieht die Absichtserklärung eine Reihe von Regelungen zu weiteren Gegenständen vor, u.a. eine Verpflichtung zur Thesaurierung der Gewinne des UKGM in diesem Zeitraum, Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels sowie ein Ausgliederungsverbot und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.

Sämtliche in der Absichtserklärung getroffenen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, dem Land Hessen und den Universitäten Gießen und Marburg mit deren Fachbereichen Medizin. Der Abschluss dieser Vereinbarung steht zudem unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber des Landes Hessen.

Kontakt

RHÖN-KLINIKUM AG
Konzernbereichsleiter Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Finanzierung und Investor Relations
Igor Levit
T. +49 9771 65-12210 | igor.levit@rhoen-klinikum-ag.com
RHÖN-KLINIKUM AG
Leiter Investor Relations und Treasury
Julian Schmitt
T. +49 9771 65-12250 | julian.schmitt@rhoen-klinikum-ag.com


14.01.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner