Elector GmbH

Delisting-Erwerbsangebot der Elector GmbH an die Aktionäre der Clere AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Elector GmbH, Berlin, zur Veröffentlichung von Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit ihrem Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Clere AG vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise

Die Elector GmbH („Bieterin“) hat am 3. Mai 2017 ihre Entscheidung veröffentlicht den Aktionären der Clere AG mit Sitz in Berlin anzubieten, ihre nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A2AA402) („Clere-Aktien“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (in der Form eines Barangebots) zu erwerben und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG ein Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Clere AG abzugeben. Die Bieterin veröffentlicht auf den folgenden Seiten ein Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Clere AG zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen Inhaberaktien der Clere AG („Delisting-Erwerbsangebot“) sowie die Mitteilung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG, weitere Pflichtveröffentlichungen nach dem WpÜG und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt ausschließlich den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Delisting-Erwerbsangebot, insbesondere den Vorschriften des BörsG und des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung). Die Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 WpÜG Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Erwerbsangebots und/oder der das Delisting-Erwerbsangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder beantragt noch veranlasst. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnde Person übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften.

Die Abgabe und Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots und die öffentliche Werbung für das Delisting-Erwerbsangebot nach den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland sind von der Bieterin nicht beabsichtigt. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreibt weder die Bieterin noch die mit ihr gemeinsam handelnde Person oder deren Tochterunternehmen die öffentliche Vermarktung des Delisting-Erwerbsangebots noch wird eine solche veranlasst.

Die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen. Die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage kann in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehende Unterlagen dürfen daher nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet, verteilt oder weitergegeben werden, wenn und soweit eine solche Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Gestattung oder der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage sowie anderer mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat die Bieterin nicht gestattet.

Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnde Person übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehender Unterlagen oder die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Person für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Umtausch von Clere-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite auch kein Angebot zum Kauf oder Umtausch von Clere-Aktien dar.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Markt-praxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Clere-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Clere-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit Bekanntmachungen und Unterlagen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aus-sagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Person, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Delisting-Erwerbsangebots für die Clere AG und die verbleibenden Aktionäre der Clere AG oder zukünftiger Finanzergebnisse der Clere AG, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnde Person nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Person liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Es ist möglich, dass die Bieterin ihre in Unterlagen oder Mitteilungen auf dieser Internetseite oder in der Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen, insbesondere im Hinblick auf die Clere AG, nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.

Mit Drücken des „Ich bestätige“-Buttons versichern Sie, dass Sie den Disclaimer gelesen haben.


Ich bestätige Ich bestätige nicht