Erklärung zur Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB
Gemäß § 289 a HGB hat die TAG Immobilien AG eine Erklärung zur Unternehmensführung zu erteilen, die entweder im Lagebericht des Jahresabschlusses aufzunehmen und zu veröffentlichen oder alternativ auf der Internetseite öffentlich zugänglich zu machen ist.
Die TAG Immobilien AG macht von der zweiten Variante Gebrauch und erklärt hiermit:
Als börsennotierte Deutsche Aktiengesellschaft wird die Unternehmensführung der TAG Immobilien AG („TAG“) in erster Linie durch das Aktiengesetz, die weiteren gesetzlichen Bestimmungen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Im Deutschen Aktienrecht gilt das so genannte „Duale Führungssystem“, d. h. es besteht eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan der Gesellschaft und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Allerdings arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse eng zusammen.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und ist dabei dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung des Unternehmens verpflichtet. Es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. die einzelnen Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Unternehmensführung und Strategie. Die Strategie wird in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Die Grundsätze und Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand der TAG und dem Aufsichtsrat sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand niedergelegt. Aus der Geschäftsordnung ergeben sich die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und die Rechtsgeschäfte und Entscheidungen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Herr Rolf Elgeti ist Vorsitzender des Vorstandes.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren. Diese Information erfolgt regelmäßig im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen, von denen mindestens 4 im Jahr stattfinden. Daneben wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig und laufend über die Geschäftsentwicklung in Kenntnis gesetzt. Über die Geschäftsentwicklung, die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und über die Entscheidungen, die der Aufsichtsrat getroffen hat, wird regelmäßig im Rahmen des Jahresabschlusses und dort veröffentlichten Bericht des Aufsichtsrats und Lagebericht der Gesellschaft berichtet. Weiterhin wird über das Thema Compliance gesondert Bericht erstattet in dem jährlichen Compliance-Bericht.
Der Aufsichtsrat als oberstes Organ der Gesellschaft bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, er beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt die jeweilige Gesamtvergütung fest. Diese ist eine Entscheidung des Gesamtgremiums. Der Aufsichtsrat ist nach der Satzung mit 6 Mitgliedern besetzt, 4 Mitglieder werden durch die Anteilseigner gewählt, 2 Mandate werden durch Arbeitnehmervertreter wahrgenommen. Da die TAG in der Vergangenheit als reine Holding fungierte, waren die Mandate der Arbeitnehmer nicht besetzt. Auf Grund der Aufgabe der ausschließlichen Holding-Funktion werden im 1. Quartal des Jahres 2010 in der Belegschaft der TAG Unternehmensgruppe Wahlen zum Aufsichtsrat abgehalten, so dass es in Kürze zur Besetzung der vakanten Mandate kommen wird. Die interne Zusammenarbeit im Aufsichtsrat wird durch eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Dabei wird der Aufsichtsrat regelmäßig über etwaige Risiken unterrichtet, diese Unterrichtung findet mindestens vier Mal jährlich in schriftlicher Form statt. Der Vorstand greift im Rahmen dieser Berichterstattung auf das in der ganzen TAG Unternehmensgruppe geltende Risikomanagementsystem zurück. Weitere Einzelheiten zur konkreten Arbeit des Aufsichtsrats können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden, der Bestandteil des Geschäftsberichts ist. Ausschüsse hat der Aufsichtrat nicht gebildet.
Die TAG sieht in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat sind diesem Kodex verpflichtet und erteilen jeweils aktualisiert im Dezember eines Jahres eine Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz. Die Erklärung vom Dezember 2009 befindet sich hier nachstehend:
„Entsprechenserklärung des Vorstandes und des
Aufsichtsrats nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG (nachstehend auch: „Gesellschaft“) erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ (nachfolgend: DCGK) zur Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
- Für die Mitglieder des Aufsichtsrates und für die Mitglieder des Vorstandes besteht – derzeit noch – eine konzernübergreifende D & O-Versicherung, die einen geringen Selbstbehalt vorsieht (Ziffer 3.8 DCGK). Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, deren Versicherungsschutz auch die übrigen Geschäftsleiter und leitende Angestellten der Unternehmensgruppe erfasst. Eine Differenzierung zwischen Organmitgliedern und den übrigen Mitarbeitern erschien bislang nicht sachgerecht und ist in der derzeit bestehenden Versicherungspolice nicht vorgesehen. Auf Grund des am 05.08.2009 in Kraft getretenen Vorstandsvergütungsgesetzes wird im Laufe des Jahres 2010 innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist bis zum 30.06.2010 der Selbstbehalt für den Vorstand auf das Eineinhalbfache der jährlichen Festvergütung angehoben werden. Innerhalb dieser Frist wird auch der Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrates auf das Einhalbfache der jährlichen Festvergütung angehoben werden.
- Der Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG bildet zunächst keine Ausschüsse, insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 Satz 1 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss gebildet worden (Ziffer 5.3.3 DCGK). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Größe des Aufsichtsrates, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder derzeit erforderlich noch zweckmäßig erscheint.
- Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Gesellschaft erfolgt nicht innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres (Ziffer 7.1.2 DCGK). Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der ersten vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres bzw. acht Wochen nach Ende des Quartals veröffentlicht. Eine weitere Verkürzung der Fristen halten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft angesichts der Fristunterschiede und auf Grund des damit verbundenen Arbeits- und Kostenaufwandes nicht für vertretbar.“
Hamburg im Dezember 2009
Vorstand und Aufsichtsrat
der TAG Immobilien AG“
Hamburg im Februar 2010
TAG Immobilien AG
Der Vorstand
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