Unternehmen

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser Unternehmen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind.

Sie darf insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abschließen und Interessengemeinschaften eingehen.