DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.06.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Koenig & Bauer AG

Würzburg

WKN 719350
ISIN DE0007193500

95. Ordentliche Hauptversammlung

Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre
zur 95. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Die Hauptversammlung findet

am Dienstag, 14. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ)

statt und wird als

virtuelle Hauptversammlung

abgehalten.


Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre und Aktionärinnen sowie Aktionärsvertreter der Koenig & Bauer AG aus den Geschäftsräumen der Koenig & Bauer AG, Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 Würzburg, als dem Ort der Hauptversammlung live in Bild und Ton übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich durch Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen.

Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Abschnitt III - Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

7.

Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Koenig & Bauer AG

a)

Änderung der Teilnahmeberechtigung (Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung)

b)

Ermächtigung zur Online-Teilnahme und Briefwahl im Rahmen der Hauptversammlung (Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer 14.9 der Satzung)

II.

Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts

Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie nach § 315a Abs. 1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

veröffentlicht und abrufbar und werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden sie den Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden diese Unterlagen auch in der virtuellen Hauptversammlung erläutert. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18. März 2020 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von € 8.262.391,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 endet die Amtszeit des als Vertreterin der Anteilseigner gewählten Aufsichtsratsmitglieds Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Frau Professor Lanza hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen.

Frau Professor Lanza war im Rahmen ihrer bisherigen Bestellung in die Arbeit des Aufsichtsrats intensiv eingebunden und als Vorsitzende des Strategieausschusses bei Strategiethemen federführend. Vor dem Hintergrund ihres spezifischen Kompetenzprofils und des Umstands, dass sie mit der Koenig & Bauer AG mittlerweile bestens vertraut ist, begrüßt der Aufsichtsrat ihre Bereitschaft zur erneuten Kandidatur sehr. Bei der Wiederwahl von Frau Professor Lanza wäre zudem gewährleistet, dass die Aktionärsvertreter weiterhin mit ihrer großen Bandbreite an Erfahrung sowie Fachwissen über Unternehmensführung, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie wirken können.

Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und Männern zusammen.

Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide Seiten, sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von Frauen und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein.

Vertreterinnen der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar Rehm und Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Vertreterinnen der Arbeitnehmer sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird also derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau Professor Lanza auf Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt.

Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor,

Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza, Institutsleiterin am wbk Institut für Produktionstechnik für den Bereich Produktionssysteme am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe, wohnhaft in Karlsruhe,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen.

Angaben gemäß der Empfehlung C.13 DCGK (in der aktuell gültigen Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht am 20. März 2020):

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen Frau Professor Lanza und der Koenig & Bauer AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Koenig & Bauer AG oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Der Wahlvorschlag berücksichtigt im Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung.

Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass Frau Professor Lanza die für die Ausübung des Mandats erforderliche Zeit aufbringen kann und schätzt Frau Professor Lanza als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG sowie weitere Informationen über die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin:

Frau Professor Lanza ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

- ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen
- Mahle GmbH, Stuttgart
- Hager SE, Blieskastel
- Balluff GmbH, Neuhausen

Sie hat keine Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Persönliche Daten:

Geboren: 1973
Nationalität: Deutsch

Aktuell ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit:

Institutsleiterin am wbk Institut für Produktionstechnik für den Bereich Produktionssysteme am Karlsruher Institut für Technologie

Beruflicher Werdegang

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Seit 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für Produktionssysteme und Qualitätsmanagement des Karlsruher Instituts für Technologie und Institutsleiterin am Institut für Produktionstechnik

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Seit 2009 Direktorin des 'Global Advanced Manufacturing Institute (GAMI)' in Suzhou, VR China

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2008 - 2012 Inhaberin der ersten Shared Professorship 'Global Production Engineering and Quality' des Karlsruher Instituts für Technologie in Kooperation mit der Daimler AG (Strategieabteilung)

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2003 - 2008 Leiterin des Bereichs Produktionssysteme am wbk Institut für Produktionstechnik, damalige Universität Karlsruhe

Qualifikation:

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1993 - 1999 Diplomstudium des Wirtschaftsingenieurswesens, Fachrichtung Unternehmensplanung an der Universität Karlsruhe

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2000 - 2003 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Produktionstechnik (wbk) in der Arbeitsgruppe Produktionsinformatik und Qualitätsmanagement

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2004 Promotion 'Simulative Anlaufunterstützung auf Basis der Qualitätsfähigkeiten von Produktionsprozessen', ausgezeichnet mit dem Erna-Scheffler-Förderpreis des Soroptimist-Klubs Karlsruhe (2005)

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2009 Heinz Maier-Leibnitz Preis: Anerkennung der Deutschen Forschungsgemeinschaft

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2010 - 2013 Mitglied der Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft der Bundesregierung, Promotorengruppe Mobilität

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2016 Bundesverdienstkreuz am Bande für Forschung im Gebiet der Produktionstechnik und Engagement für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Mitgliedschaften:

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Associate Member der CIRP - International Academy for Production Engineering

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Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften - acatech

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Mitglied der wgp - Wissenschaftliche Gesellschaft für Produktionstechnik

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Mitglied der wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen

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Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Plattform Industrie 4.0

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Mitglied des Lenkungskreises der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg

Kompetenzprofil:

Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza ist seit 2004 Mitglied der Institutsleitung des wbk Instituts für Produktionstechnik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Frau Professor Lanza leitet den Bereich Produktionssysteme, der sich in Forschung und Praxis schwerpunktmäßig mit den Themen Globale Produktionsstrategien, Produktionssystemplanung und Qualitätssicherung befasst.

Die ganzheitliche Gestaltung und Bewertung von Produktionssystemen ist ihre zentrale Forschungsfrage in zahlreichen Forschungs- und Verbundprojekten. Das methodische Vorgehen umfasst den Einsatz quantitativer Methoden zur Effizienzsteigerung sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Technologien in Produktionsabläufe. Ihr enger Austausch in Forschungs- und Beratungstätigkeiten mit zahlreichen Unternehmen primär aus dem Automobil- sowie Maschinen- und Anlagenbau sichert dabei die praktische Anwendbarkeit und den industriellen Mehrwert ihrer Forschung.

Im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG ist Frau Professor Lanza seit fünf Jahren Vorsitzende des Strategieausschusses.

Unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG deckt Frau Professor Lanza aufgrund ihres Werdegangs insbesondere die Gebiete Technologie/Innovation, Produktion/Supply Chain und Digitalisierung/Industrie 4.0 ab.

Mit der angestrebten Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie über entsprechende Sektorkenntnisse.

Den vollständigen Lebenslauf von Frau Professor Lanza sowie weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
7.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Koenig & Bauer AG

a) Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Koenig & Bauer AG, Änderung der Teilnahmeberechtigung (Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung)

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ('ARUG II') geändert. Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 S. 1 AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung der Koenig & Bauer AG ist entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.

Die Änderungen des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG und des neu vorgesehenen § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden, Anwendung. Sie werden damit bereits im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG im Jahr 2021 anwendbar sein.

Um ein Abweichen der Regelungen zum Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung der Regelungen zum Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechend zeitlich getaktete Anmeldung der Satzungsänderung zum Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020 wirksam wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Abschnitt VI, Ziffer 14.4 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie folgt neu gefasst:

'14.4 Zum Nachweis der Berechtigungen nach Abschnitt VI Ziffer 14.2 reicht der Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.'

Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden.

b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Koenig & Bauer AG, Ermächtigung zur Online-Teilnahme und Briefwahl im Rahmen der Hauptversammlung (Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer 14.9 der Satzung)

Mit den Möglichkeiten der Online-Teilnahme oder der Briefwahl soll der Vorstand ermächtigt werden, den Aktionären flexiblere Alternativen der Teilnahme an der Hauptversammlung (Online-Teilnahme) oder der Stimmrechtsausübung (Briefwahl) anzubieten. Ziel ist es, durch eine moderne Satzungsgestaltung die Ausübung von Aktionärsrechten weiter zu vereinfachen und allen Aktionären, unabhängig von Wohnsitz oder äußerlichen Gegebenheiten, die Kommunikation mit der Gesellschaft zu erleichtern. Ob und in welchem Umfang von der jeweiligen Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, wird jeweils in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Abschnitt VI, Ziffer 14.8 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie folgt neu gefasst:

'14.8 Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist weiter ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der Teilnahme und der Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.'

Abschnitt VI, Ziffer 14.9 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie folgt neu eingefügt:

'14.9 Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist weiter ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.'

III.

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

1.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Koenig & Bauer AG ('Gesellschaft') zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt € 42.964.435,80 und ist eingeteilt in 16.524.783 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der Stückaktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher jeweils 16.524.783. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Die Hauptversammlung 2020 wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, 'COVID-19-Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen und Verfahrensweisen der Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit,

*

die gesamte virtuelle Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet live zu verfolgen,

*

ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation) oder
über Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auszuüben,

*

Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen und

*

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären, sofern die Aktionäre ihr Stimmrecht ausgeübt haben.

Voraussetzung für die Ausübung der vorgenannten Rechte ist, dass die unter Abschnitt III Nr. 3 (Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts) genannten jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Hauptversammlung wird am 14. Juli 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

über das eigens für die Hauptversammlung eingerichtete Online-Portal ('Investor-Portal') übertragen. Die für den Zugang zum Investor-Portal erforderlichen Daten, die Nummer der Anmeldebestätigung sowie den Zugangscode), erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Eine Ausübung der Stimmrechte in Echtzeit erfolgt nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live auf der Internetseite der Gesellschaft verfolgt werden.

3.

Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Abschnitt VI Ziffer 14.2 sowie Ziffer 14.3 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am Dienstag, 7. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse:

Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung der Gesellschaft gegenüber nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung reicht der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am Dienstag, 23. Juni 2020, 0:00 Uhr (MESZ), ('Nachweisstichtag') Aktionäre der Gesellschaft waren.

Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Dienstag, 7. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Nachweis in Textform. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im Internet sowie für die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt diesbezüglich als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktie.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als Letztintermediäre die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag zur Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu veranlassen.

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Koenig & Bauer AG wird diese den Aktionären Anmeldebestätigungen sowie Briefwahl- und Vollmachtformulare für die Hauptversammlung übersenden.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des Abschnitts III Nr. 3 oben (Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts).

Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann entweder schriftlich unter Verwendung des hierfür mit der Anmeldebestätigung übermittelten Briefwahlformulars oder im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte Investor-Portal unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

vorgenommen werden.

Briefwahlformular

Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe kann per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden und muss bis zum 13. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse eingegangen sein:

Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail: Koenig-Bauer-HV2020@computershare.de

Das Briefwahlformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abgerufen werden.

Elektronische Briefwahl

Die elektronische Briefwahl erfolgt über das Investor-Portal auf der Internetseite der Koenig & Bauer AG unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen entnehmen.

Die elektronische Briefwahl über das Investor-Portal ist auch noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vollständig vorgenommen worden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das Investor-Portal auch ein Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe möglich.

Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können sich der elektronischen Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären wieder die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Frau Carolin Rüb und Herrn Dr. Torsten Bolz - beide Legal Counsels bei der Koenig & Bauer AG - mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Soweit Aktionäre die benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall ausdrücklich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nur nach Maßgabe der Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen insbesondere keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen und/oder Anträgen entgegen.

Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des Abschnitt III Nr. 3 (Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts) erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Aktionäre können für die Bevollmächtigung entweder das Formular, das sie mit der Anmeldebestätigung erhalten, nutzen oder über das Investor-Portal ihre Vollmachten und Weisungen erteilen.

Bevollmächtigung mittels des Formulars zur Vollmacht- und Weisungserteilung

Sofern Aktionäre das mit der Anmeldebestätigung übersandte Formular nutzen möchten, gilt Folgendes:

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 13. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), per Post, Fax oder E-Mail bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse, Faxnummer oder E-Mail Adresse eingegangen sein:

Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail: Koenig-Bauer-HV2020@computershare.de

Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zur Vollmacht- und Weisungserteilung können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abgerufen werden.

Bevollmächtigung über das Investor-Portal

Die Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Investor-Portal unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

ist vor und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vollständig vorgenommen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch der Widerruf der Vollmacht und der Weisungen bzw. Änderungen der über das Internet erfolgten Vollmacht- und Weisungserteilung über das Investor-Portal möglich.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen sonstigen Bevollmächtigten, einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen unter Abschnitt III Nr. 3 (Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts) erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend.

Die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf kann entweder über das Investor-Portal unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

übermittelt oder unter folgender Adresse erklärt werden:

Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail: Koenig-Bauer-HV2020@computershare.de

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich durch Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Rechtsausübung durch Bevollmächtigte im Wege elektronischer Kommunikation über das Investor-Portal setzt voraus, dass der jeweilige Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung versendeten persönlichen Zugangscode erhält. Die Nutzung des persönlichen Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

7.

Rechte der Aktionäre

a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht € 2.148.221,79 oder aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 826.240 Stück) oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 (dies entspricht aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 192.308 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Koenig & Bauer AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, 13. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

An den Vorstand
Koenig & Bauer AG
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Fax: +49 (0) 931 909-4880

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG unterbreiten. Solche Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Koenig & Bauer AG
Frau Corinna Müller
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
oder per Fax: +49 (0) 931 909-4880
oder per E-Mail: corinna.mueller@koenig-bauer.com

Die Koenig & Bauer AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die ihr bis Montag, 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer Internetseite unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich machen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden. Ordnungsgemäß unterbreitete Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

c)

Fragemöglichkeit gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2020 kein Auskunftsrecht; auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen hierfür nicht zur Verfügung. Stattdessen haben die Aktionäre die Möglichkeit, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Ein Recht auf Antwort ist damit jedoch nicht verbunden. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freien Ermessen.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen bis spätestens zum Ablauf des 11. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), nur über das passwortgeschützte Investor-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

unter Angabe der Nummer der Anmeldebestätigung einreichen. Auf anderen Wegen eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

d)

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gem. Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder per Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des persönlichen Erscheinens die Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt. Der Widerspruch kann nur auf elektronischem Wege über das passwortgeschützte Investor-Portal

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

ab Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2020 bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden.

8.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG, Artikel 2 § 1 Absatz 2 COVID-19-Gesetz finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
IV.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

1. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Teilnahme im Wege elektronischer Zuschaltung sowie zur Nutzung des Investor-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie zusätzlich einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum Investor-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersandt bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Investor-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich -, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Über das Investor-Portal ist die Ausübung des Stimmrechts für angemeldete Aktionäre oder Aktionärsvertreter ab Dienstag, den 23. Juni 2020, entsprechend dem Nachweisstichtag/'Record Date', möglich.

2. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Investor-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Investor-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

3. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
 

zugänglich.

4. Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
 

veröffentlicht.

5. Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Koenig & Bauer AG personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Koenig & Bauer AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

 

Würzburg, im Juni 2020

Koenig & Bauer AG

Der Vorstand



02.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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