DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.03.2020 / 15:05
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FRoSTA Aktiengesellschaft

Bremerhaven

ISIN DE0006069008
WKN 606900

Absage der für den 15. Mai 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 11. März 2020 für Freitag, den 15. Mai 2020, 11.00 Uhr, einberufene ordentliche Hauptversammlung der FRoSTA AG wird abgesagt; sie wird daher nicht stattfinden.

Die im Bundesanzeiger am 11. März 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos. Sobald ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine neue Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

Die Absage erfolgt aufgrund der jüngsten Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der zuständigen Behörden, dass in den kommenden Wochen die Infektionen in Deutschland nochmals ansteigen werden.

Für die FRoSTA AG hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller an der Hauptversammlung beteiligten Dienstleister oberste Priorität, so dass sich der Vorstand zu der Absage der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2020 entschlossen hat.

 

Bremerhaven, 23. März 2020

FRoSTA Aktiengesellschaft

Der Vorstand



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