FRoSTA Aktiengesellschaft
Bremerhaven
ISIN DE0006069008 WKN 606900
Absage der für den 15. Mai 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 11. März 2020 für Freitag, den 15. Mai 2020, 11.00 Uhr, einberufene ordentliche
Hauptversammlung der FRoSTA AG wird abgesagt; sie wird daher nicht stattfinden.
Die im Bundesanzeiger am 11. März 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.
Sobald ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine neue Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger
bekannt gemacht werden.
Die Absage erfolgt aufgrund der jüngsten Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Ausbreitung
des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der zuständigen Behörden, dass in den kommenden
Wochen die Infektionen in Deutschland nochmals ansteigen werden.
Für die FRoSTA AG hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller an
der Hauptversammlung beteiligten Dienstleister oberste Priorität, so dass sich der Vorstand zu der Absage der ordentlichen
Hauptversammlung am 15. Mai 2020 entschlossen hat.
Bremerhaven, 23. März 2020
FRoSTA Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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