DGAP-News: Bayer Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
20.03.2020 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

Ergänzende Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 28. April 2020, im World Conference Center Bonn


Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 weist die Bayer Aktiengesellschaft zum Schutz der Gesundheit ihrer Aktionäre, Aktionärsvertreter, Gäste und Mitarbeiter auf Folgendes hin:

Um die Hauptversammlung auch unter Berücksichtigung der bestehenden und zu erwartenden Beschränkungen möglichst wie vom Gesetz vorgesehen durchführen und die in der Tagesordnung genannten wichtigen Beschlüsse fassen zu können, wird allen Aktionären empfohlen, eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung sorgfältig abzuwägen und nach Möglichkeit andere Formen der Stimmrechtsausübung zu nutzen.

Wie in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020, die am 2. März 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, beschrieben, können unsere Aktionäre - ohne in der Hauptversammlung anwesend zu sein - ihre Stimmen auch im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Um unseren Aktionären aufgrund der besonderen Umstände zu ermöglichen, die Hauptversammlung auch ohne persönliche Teilnahme zu verfolgen, wird die diesjährige Hauptversammlung nunmehr vollständig unter

www.bayer.de/hauptversammlung
 

im Internet übertragen werden. Um unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, außerdem eine möglichst weitgehende Ausübung ihre Aktionärsrechte zu ermöglichen, werden Aktionäre in diesem Jahr - unbeschadet der notwendigen Anmeldung zur Hauptversammlung bis Dienstag, 21. April 2020, 24:00 Uhr - ihre Stimmen im Wege der Briefwahl sowie durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, jeweils elektronisch über den 'Aktionärsportal HV-Service' unter Nutzung des auf der Internetseite

www.aktionaersportal.bayer.de
 

abrufbaren (Online-)Formulars, noch bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung am 28. April 2020, längstens aber bis 21:00 Uhr, abgeben können. Die in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 angegebenen Fristen für die Übermittlung der Briefwahlstimmen sowie für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf anderen Wegen als über den 'Aktionärsportal HV-Service' bleiben unberührt. Die Bayer Aktiengesellschaft weist allerdings darauf hin, dass Rede- und Antragsrecht nur bei einer persönlichen Teilnahme ausgeübt werden können.

Die Bayer Aktiengesellschaft weist ferner darauf hin, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass es aufgrund behördlicher Anordnungen zu weiteren Einschränkungen bei der Durchführung der Hauptversammlung oder gegebenenfalls sogar zu einer Absage der Hauptversammlung am 28. April 2020 kommen kann.

Die Bayer Aktiengesellschaft wird ihre Aktionäre über weitere maßgebliche Entwicklungen, insbesondere unter

www.bayer.de/hauptversammlung
 

unterrichten.

 

Leverkusen, 17. März 2020

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand



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