General Technologies AG
Frankfurt am Main
WKN A0JC0X - ISIN DE000A0JC0X4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Dienstag, den 17. Dezember 2019, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der MEET/N/WORK Frankfurt GmbH, Poststraße 2-4, 2. Etage, 60329 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2018
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2019 einen Abschlussprüfer zu bestellen. Über die Auswahl des Abschlussprüfers
wird der Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 2019 entscheiden.
|
5. |
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Gemäß § 10 AktG lauten die Aktien einer Aktiengesellschaft auf den Namen oder - wie derzeit im Fall der General Technologies-Aktie
- auf den Inhaber. Beide Formen sind in Deutschland verbreitet. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass Namensaktien
im Vergleich zu Inhaberaktien eine direktere, transparentere und erleichterte Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären
ermöglichen. Namensaktien sind zudem international sehr stark verbreitet und für den internationalen Expansionskurs der Aktivitäten
des Unternehmens besser geeignet. Vor diesem Hintergrund sollen die derzeit auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft
in Namensaktien umgewandelt werden. Die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters,
welches die Gesellschaft elektronisch führt. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer im
Aktienregister eingetragen ist. Die Eintragung ist allerdings nicht Voraussetzung zum Bezug einer von der Hauptversammlung
beschlossenen Dividende. Die Depotbanken tragen, wenn dies vom Aktionär gewünscht ist, für die Eintragung Sorge. Zum Zwecke
der Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien sollen § 4 Absätze 3 und 7 einschließlich der darin enthaltenen Ermächtigung
des genehmigten Kapitals angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Die bei Wirksamwerden der unter nachfolgend lit. b) beschlossenen Satzungsänderung bestehenden, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.
Der Vorstand wird ermächtigt und beauftragt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien
zu veranlassen.
b) § 4 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben und Folgendes neu gefasst und ergänzt:
'(3) Die Aktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben zu machen; E-Mailadressen und ihre jeweiligen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation
angegeben werden. Mitzuteilen ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen, der als Inhaber im Aktienregister eingetragen werden
soll, gehören.'
c) Die Ermächtigung des Vorstands, gemäß Beschluss vom 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2021 das Grundkapital
der Gesellschaft um bis zu Euro 1.912.500,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien
gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, ('genehmigtes Kapital 2016') wird dahingehend angepasst,
dass an die Stelle der Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien die Ermächtigung zur Ausgabe
neuer, auf den Namen lautender Stückaktien tritt.
Dazu wird § 4 Absatz 7 der Satzung wie folgt geändert:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 7. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.912.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.912.500 neuen, auf den Namen lautenden
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch
nur in den folgenden Fällen zulässig:'
§ 4 Absatz 7 (i), (ii), (iii), (iv) und (v) bleiben unverändert.
d) § 15 Absatz 1 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) wird aufgehoben und wie folgt gefasst:
'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter Wahrung der Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung
hierfür mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist zugehen'
e) § 15 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben.
|
6. |
Beschlussfassung über die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 100 zu 1
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.825.000,00, eingeteilt in 3.825.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, wird ohne Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG),
in 382.500 Aktien eingeteilt durch Zusammenlegung von je hundert auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu einer auf den Inhaber
lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 100,00.
Wurden die Inhaberaktien gemäß Änderungsantrag 5 in Namensaktien umgewandelt, erfolgt die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis
von 100 Namensaktien zu einer Namenaktie.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung der Zusammenlegung der Aktien
zu regeln.
b) In Anpassung an die Beschlussfassung unter vorstehendem lit. a) erhält § 4 Absatz 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) mit Wirksamwerden der Zusammenlegung folgende Fassung:
'Es ist eingeteilt in 382.500 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 100,00.'
|
7. |
Beschlussfassung über die Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Aufsichtsrat und die entsprechende Änderung von § 8 Absatz 1
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zahl der Mitglieder auf 9 zu erhöhen und § 8 Absatz (1) wie folgt anzupassen:
'Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern'
|
8. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende Änderung von § 13 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft
Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Dezember 2018 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats auf das Niveau des Geschäftsjahres
2010 angehoben. Somit ist die jetzige feste Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds für jedes volle Geschäftsjahr EUR 9.000,00,
die des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 12.000,00 und die des Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 20.000,00.
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll nun an die Wirtschaftslage der Gesellschaft angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft im § 13 Abs. 1 der Satzung
wie folgt neu zu fassen:
'§ 13 Vergütung
(1) |
Die Hauptversammlung der Gesellschaft legt nach eigenem Ermessen die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Ohne
die Zustimmung der Hauptversammlung wird keine Vergütung gezahlt. Die Zahlung soll innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Abschluss
der über das jeweilige Geschäftsjahr beschließenden Hauptversammlung erfolgen. Einem während des Geschäftsjahres ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglied wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.'
|
Die vorstehende Regelung zur Aufsichtsratsvergütung findet erstmals für das Geschäftsjahr 2019 Anwendung. Im Übrigen gilt
§ 13 der Satzung.
|
9. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Absatz 1 aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Zum 31. Dezember 2018 hat Herr Jorge Felix Schnura sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, und zum 11. März 2019 hat Herr Prof.
Dr. Jörg Franke sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
(a) Herr Zayed Bin Aweidha, wohnhaft in Dubai, V.A.E, Vorstand der Abu Dhabi Investment Group mit Sitz in Abu Dhabi, gemäß
§ 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds Jorge Felix Schnura, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen; und
(b) Herr Joachim Haas, wohnhaft in Malsch, Public Relations und Investor Relations Manager bei der Valora Effekten Handel
AG, Ettlingen, Mitbegründer und Aufsichtsratsmitglied der NORTHWEST OIL & GAS TRADING COMPANY, INC., USA, der OIL & GAS HOLDING;
INC., USA, der NORTHWEST OIL & GAS LTD., UK sowie der NORTHWEST SMART TECHNOLOGY AG, Schweiz und Mitglied des Aufsichtsrates
der ENERGY FINANCE & DEVELOPMENT AG, Schweiz, gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Dr. Jörg Franke, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahlen sollen als Einzelwahl erfolgen.
Bei Zustimmung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7, werden 6 neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
(a) |
Herr Michael Christian Gleichauf, wohnhaft in Pratteln, Schweiz, Vorstandsmitglied der Tele World Corp Holding L.L.C., Abu
Dhabi, V.A.E., Vorstand und Gründer der Abundance Business Consulting FZE in den V.A.E., Vorstand und Gründer der Veron Consulting
AG, Pratteln, Schweiz, Chief Investment Officer und Mitbegründer der OrgaPhone GmbH, Freiburg, Deutschland.
|
(b) |
Herr Omran Rashid Alnuaimi, Vorstand der Liberal Lawyers & Legal Consultants LLC., Dubai, V.A.E.
|
(c) |
Herr Thomas Leupold, wohnhaft in Zürich, Schweiz, Vorstandsmitglied bei GIE Global Investment Engineers Ltd. Zug Schweiz,
Chief Investment Officer der Marbling Financial Group AG und Managing Partner der Global Partners LLC, Zürich Schweiz.
|
(d) |
Herr Georg Robert Wagner, wohnhaft in Oberschleißheim, Gründer und Direktor der Merchant Bank Corp Partners AG, Gründer der
DIWA - Consulting.
|
(e) |
Herr Ugurlu Soylu, wohnhaft in Mannheim, Strategischer Berater der Albaraka Türk-Tochter in Deutschland, Mitglied des Vorstands
von Ne-tu (Network of Turkish European Entrepreneurs) Berlin, Gründer von Soylu Consulting, Mannheim, Deutschland.
|
(f) |
Herr Samir Alkhalfaoui, wohnhaft in Berlin, Global Water Solutions Repräsentant im Mittleren Osten, Inhaber von Jodran Educational
Services in Ägypten.
|
(g) |
Herr Heiko Malessa, wohnhaft in Dubai, V.A.E, Aufsichtsratsmitglied bei World Investments P.S.C., Dubai, V.A.E.
|
|
10. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft
Das bei Einberufung dieser Hauptversammlung eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.825.0000,00 und ist eingeteilt
in 3.825.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
(1) Eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 191.000 durch Ausgabe von bis zu 191.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien durchzuführen.
(2) Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag auf EUR 1 festgelegt und beschlossen.
(3) Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt.
(4) Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen
wird, gewinnberechtigt.
(5) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen, auch im Hinblick auf die Satzungsänderung
der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien in der Beschlussfassung 5, und die in
Beschlussfassung 6 über den 100 zu 1-Aktienzusammenlegung, vorbehaltlich der Abstimmung in dieser Hauptversammlung.
(6) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der Satzung (Grundkapital und Aktien) entsprechend
der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
|
11. |
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss von gesetzlichen Bezugsrechten der Aktionäre und entsprechende Ermächtigung
zur Anpassung der Satzung
Der Vorstand plant mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine strategische Partnerschaft mit World Investments P.S.C, Dubai, V.A.E,
ein Unternehmen unter der Aufsicht der Securities and Commodities Authority der V.A.E. Da die mit der Kapitalerhöhung geschaffenen
neuen Aktien der General Technologies AG den Aktionären der World Investments P.S.C zum Umtausch gegen ihre Aktien der World
Investments P.S.C angeboten werden sollen, ist bei der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung das Bezugsrecht der bestehenden
Aktionäre der General Technologies AG auszuschließen.
Da eine Bewertung der General Technologies AG noch bevor steht, kann im Rahmen der heutigen Hauptversammlung kein Endbetrag
der Kapitalerhöhung genannt werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären den endgültigen Ausgangs- und bis zu Endbetrag
der Kapitalerhöhung bei einer nächsten Hauptversammlung bekanntgeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes vor:
a) |
Prüfung der Sacheinlage
|
Der Vorstand wird ermächtigt, bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, eine Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3 AktG)
durchzuführen.
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere
die Anzahl der letztlich auszugebenden Neuen Aktien, festzulegen.
c) |
Ermächtigung zur Satzungsanpassung
|
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen anzupassen.
|
12. |
Zustimmung der Hauptversammlung für eine Börseneinführung in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Im Rahmen der internationalen Expansionsstrategie des Unternehmens möchte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Aktien der Gesellschaft an einer der Börsen der Vereinigten Arabischen Emirate einführen, um damit potenziellen Investoren
einen direkten Zugang zu gewähren.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Börseneinführung in den Vereinigten Arabischen
Emiraten zu regeln.
|
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis Dienstag, den 10. Dezember 2019, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachgewiesen haben. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Dienstag, den 26. November 2019, 0:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz
durch das depotführende Institut nach. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils
unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis Dienstag, den 10. Dezember 2019, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
General Technologies AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax: +49 89 30903-74675 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung
ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
Stimmrechtsvertretung:
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein
Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten
Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf
und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute
oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung:
Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind bis spätestens Montag, den 2. Dezember 2019,
24:00 Uhr, ausschließlich zu richten an:
General Technologies AG Herrn Hatem Belkhouja Vorstand Thurn-und-Taxis-Platz 6 60313 Frankfurt Oder per E-Mail: belkhouja@generaltechnologies.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangen sind,
und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter
www.generaltechnologies.de
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Informationen zum Datenschutz
Die General Technologies AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener
Daten: Kontaktdaten (z. B. Name oder die E-Mail- Adresse), Informationen über Aktien (z. B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf
Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die General Technologies AG ist rechtlich
verpflichtet, eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten
Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von personenbezogenen Daten können Aktionäre sich nicht zur Hauptversammlung
anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die General Technologies AG verantwortlich.
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten
auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der General Technologies AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen
der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister,
wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem
Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft ist zudem unter bestimmten Umständen gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z. B. Behörden oder Gerichten zu übermitteln.
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden
persönliche Daten über Aktionäre veröffentlicht.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts während der Hauptversammlung können andere Versammlungsteilnehmer
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die oben genannten Daten werden in der Regel drei Jahre
nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur
Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft
zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten und die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art.
17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail
an
info@generaltechnologies.de
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der General Technologies AG erreichen Sie unter folgender Adresse:
General Technologies AG Datenschutzbeauftragter Thurn-und-Taxis-Platz 6 60313 Frankfurt E-Mail: info@generaltechnologies.de
Frankfurt, im November 2019
General Technologies AG
Der Vorstand
|