DGAP-News: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

27.05.2019 / 16:49
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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ZhongDe Waste Technology AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am 5. Juli 2019 um 11:00 Uhr (MESZ)

in den Geschäftsräumen der IHK Frankfurt am Main, Raum "Lichthof",
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html

eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 43.393.578,53 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2017 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2018 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.

7.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.

8.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerrit Kaufhold, sowie der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernd Neukirchen, haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum 30. September 2016 niedergelegt. Das weitere ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Feng-Chang Chang, hat sein Amt mit Wirkung zum 15. Oktober 2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2016 sind die Herren Professor Chuantong Li und Triomphe Zheng Lin sowie Frau Li Zhuang bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG bestellt worden.

Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:

"Die folgenden Personen werden hiermit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG gewählt:

a)

Herr Professor Chuantong Li, Nanjing, Volksrepublik China, ehemaliger Professor der Ingenieurwissenschaften an der Nanjing Normal University (Energie- und Maschinentechnik),

b)

Herr Triomphe Zheng Lin, Xiamen, Volksrepublik China, Finanzberater und Rechnungsprüfer, Gründungspartner bei der Niederlassung von Moore Stephens Dahua CPAs in Xiamen, Volksrepublik China,

c)

Frau Li Zhuang, Beijing, Volksrepublik China, stellvertretende Leiterin der School of Economics and Management, Tsinghua Universität, Beijing, China."

Die Lebensläufe der Kandidaten und der Kandidatin, die zur Wahl stehen, sind am Ende dieser Einladung abgedruckt.

Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie (ii) Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG):

a)

Herr Professor Chuantong Li

(i)

Keine

(ii)

Keine

b)

Herr Triomphe Zheng Lin

(i)

Keine

(ii)

Non-executive director der Da Sen Holdings Group Limited, Hong Kong, China

c)

Frau Li Zhuang

(i)

Keine

(ii)

Keine

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Professor Chuantong Li im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Triomphe Zheng Lin im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat zur Wahl zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen.

Herr Triomphe Zheng Lin erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrats insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit als Finanzberater und Rechnungsprüfer die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an einen unabhängigen Finanzexperten.

9.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 folgende Vergütung gewährt:

a)

Die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt für jedes volle Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 20.000,00. Die Vergütung für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt für jedes volle Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 16.000,00. Die Vergütung für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für jedes volle Kalenderjahr ihrer Tätigkeit EUR 13.660,00. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis) gezahlt.

b)

Die Vergütung wird fällig zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vom 31. Juli 2009 sowie vom 28. Juni 2011 sind damit obsolet. Eine erfolgsorientierte Vergütung wird in der Zukunft nicht mehr gezahlt."

10.

Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

a)

In § 2 Abs. 1 der Satzung wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

"Zum Gegenstand des Unternehmens zählt ferner das Halten und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen in dem Bereich nicht ertragswirksame Vermögenswerte."

b)

Der bisherige § 2 Abs. 1 Satz 2 wird zu Satz 3.

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache ("Nachweis"). Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 14. Juni 2019, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen ("Nachweisstichtag").

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 28. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

 

ZhongDe Waste Technology AG
c/o M.M.Warburg & CO
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Wertpapier und Derivate Service - Bestandsführung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg (Germany)

 

oder Fax: 040/36181116
oder E-Mail: wds-ds-bestandsfuehrung@mmwarburg.com

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation bevollmächtigt werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln:

 

ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main

 

oder Fax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie für den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
 

heruntergeladen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

 

ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Fax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die bei diesen erfragt werden können.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt enthalten. Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen können nicht erteilt werden.

Die Erteilung der Vollmacht (inklusive Weisungen) an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
 

heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen kann auf der Hauptversammlung oder im Vorfeld der Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre, die von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch machen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 4. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu übermitteln.

 

ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Telefax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf dem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, werden in der Hauptversammlung ausliegen und sind von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
 

zugänglich.

Darüber hinaus können die Unterlagen zur Hauptversammlung unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:

 

ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Telefax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden ("Tagesordnungsergänzungsverlangen"). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 4. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen schriftlich an

 

ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main

oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur an

 

hv@zhongde-ag.de

zu übersenden.

Rechtzeitig eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
 

bekanntgemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär Gegenanträge zu einzelnen oder mehreren Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Jeder Aktionär kann der Gesellschaft außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

 

ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Telefax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse spätestens am 20. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
 

zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie im Fall von Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) sowie im Fall von Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern.

Weitergehende Erläuterungen

Weitere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
 

Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
 

Auf dieser Internetseite werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben.

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Eintrittskartennummer; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines von einem Aktionär benannten Bevollmächtigten). Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung.

Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die ZhongDe Waste Technology AG, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Empfänger

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten den Aktionären und Bevollmächtigten in der Hauptversammlung über das zugänglich zu machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.

Speicherdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Sie haben nach Kap. III der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der Verarbeitung außerdem widersprechen. Diese Rechte können Sie über die nachstehend genannten Kontaktdaten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 2475689-630
Fax: +49 (0) 69 2475689-900
E-Mail: ying.sun@zhongde-ag.de

 

Frankfurt am Main, im Mai 2019

ZhongDe Waste Technology AG

- Der Vorstand -

 

Anhang (zu Tagesordnungspunkt 8: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern):

Lebensläufe der unter TOP 8 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und der -kandidatin


Lebenslauf Herr Professor Chuantong Li

Prof. Chuantong Li wurde am 20. August 1954 in Xuzhou, Provinz Jiangsu, China, geboren. Prof. Li studierte von 1978 bis 1982 Ingenieurswissenschaften an der Südost-Universität in Nanjing mit Abschluss Bachelor.

Von 1985 bis 1988 und von 1992 bis 1995 studierte Prof. Li Maschinenwesen, Sicherheitstechnik und Ingenieurswissenschaften an der China Universität für Bergbau und Technologie in Xuzhou. Er erhielt im Anschluss seinen Master- und Doktortitel in Ingenieurswissenschaften.

Prof. Li forschte von 1999 bis 2000 im Studiengang Energiewissenschaften an der Gerhard-Mercator Universität Gesamthochschule in Duisburg als Gastwissenschaftler. Von 2001 bis 2002 forschte er als Gastprofessor an der Universität Duisburg-Essen im Bereich der Abfallwirtschaft.

Prof. Li hat über 30 Jahre Lehrtätigkeit in den Bereichen für Energietechnik an der China Universität für Bergbau und Technologie in Xuzhou und der Nanjing Universität gesammelt. Er konzentrierte sich u.a. auf die Erforschung von Technologien für die Entsorgung und Behandlung fester Abfälle, neue und erneuerbare Energietechnologien, Energiewirtschaft.

Prof. Li hält mehrere Patente in China, darunter das Wärmeableitungssystem für elektronische Geräte im explosionsgeschützten Gehäuse, den Antigravitations-Thermorohr-Wärmetauscher und das Spionage-Flammenauge-Kamera-Kühlsystem. Er leitete insgesamt 39 wissenschaftliche Forschungsprojekte und veröffentlichte mehr als 60 Arbeiten. Sein Buch "Moderne Behandlungstechnologien für feste Abfälle" wurde 2010 als empfohlenes Lehrbuch für Studenten von Jiangsu ausgezeichnet. Neben diesem Buch veröffentlichte er mehrere Bücher wie Wärmetechnik im Juli 1994, Neue und erneuerbare Energietechnologien im September 2005 und Moderne Behandlungstechnologien für feste Abfälle im Februar 2008.

Im März 2015 ist Prof. Li von seiner Position als Professor in der Abteilung Energietechnik an der Nanjing Normal Universität in den Ruhestand gegangen.

Dank seiner Bildungserfahrung und seiner über 30-jährigen Arbeits- und Forschungserfahrung in China und Deutschland ist Prof. Li mit dem neuesten Stand der Technik und den Marktanforderungen der Waste-to-Energy-Industrie in China vertraut. ZhongDe wird sein Wissen und seine Arbeitserfahrung nutzen, um den Markt in der Müllverbrennungsindustrie in China zu erweitern.


Lebenslauf Herr Triomphe Zheng Lin

Herr Triomphe Zheng Lin CPA (australischer Staatsbürger) wurde am 31. Oktober 1967 in der Provinz Fujian in China geboren.

Er ist ein qualifizierter australischer Wirtschaftsprüfer mit fast 30 Jahren Berufserfahrung sowohl in China als auch im Ausland. Er verfügt über ein fundiertes Fachwissen in den Bereichen Banken, Unternehmensfinanzierung, Risikomanagement und Finanzberichterstattung.

Herr Lin erhielt 1987 seinen Bachelor-Abschluss in Arts (Hauptfach: Literatur und Sprache) an der Xiamen Universität. 1997 erhielt er seinen zweiten Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaftem (Hauptfach: Buchhaltung und Finanzen) an der Macquarie Universität in Australien. Seit 2000 ist er CPA (Certified Practising Accountant) in Australien.

Von 2004 bis 2007 arbeitete Herr Lin als Finanzcontroller bei der Fuyao Group Shanghai Automobile Glass Co. Ltd. (FUYAO Lagercode: 600660). Von 2007 bis 2014 arbeitete er als International Business Director und Liaison Partner bei BDO China SLP CPAs, Büro Fujian. Im Jahr 2014 gründete Herr Lin die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Moore Stephens Dahua CPAs in Xiamen, die Mitglied der Moore Stephens International Networks ist.

Als Finanzberater und Auditor verfügt Herr Lin über große professionelle Erfahrung in den Bereichen Unternehmensfinanzierung und kommerzielles Bankgeschäft, Finanzanalyse und Unternehmensberatung, Kreditkontrolle und gesetzliche Berichterstattung sowie Anlageberatung und Geschäftsbeziehungsmanagement.


Lebenslauf Frau Li Zhuang

Frau Li Zhuang wurde am 31. März 1976 in der Provinz Heilongjiang in China geboren.

Frau Zhuang hat ihren Bachelor-Abschluss für Wissenschaft und Technologie im Jahr 2001 an der Harbin University of America erworben. 2006 studierte sie MBA an der Universität Peking (Master-Abschluss).

Von 2007 bis 2014 war Frau Zhuang als Betriebsleiterin an der School of Economics and Management der Tsinghua University in Peking tätig. Im Jahr 2014 wurde sie zur stellvertretenden Direktorin befördert. Frau Zhuang ist verantwortlich für die Alumni-Entwicklungsabteilung, die aus über 6.000 Alumni in Tsinghua EMBA, den führenden EMBA-Programmen in China, besteht. Alle Alumni sind führend in Unternehmen und verschiedenen Branchen tätig. Unter ihnen sind mehr als 200 Vorsitzende oder Geschäftsführer von Aktiengesellschaften und über 40 Vertreter von NPC (National People's Congress) und CPPCC (Chinese People's Political Consultative Conference), die zu den obersten Organen in China zählen.

Dank ihres beruflichen Hintergrunds hat Frau Zhuang umfassende soziale Netzwerke in der Umweltschutz- und Finanzindustrie aufgebaut, die die Fähigkeit zur Marketingausweitung und Finanzkraft der Gesellschaft verbessern werden.



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