DGAP-News: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

16.05.2019 / 18:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PVA TePla AG

Wettenberg

ISIN: DE0007461006
Wertpapierkenn-Nummer: 746 100

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2019 in Gießen


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, um 13:00 Uhr (Einlass ab 12:00 Uhr) in der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390 Gießen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.


I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2018 nebst dem Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter:

http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 16.591.799,94 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Wahl des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 läuft die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ab.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung der PVA TePla AG und § 96 Absatz 1 AktG aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Alexander von Witzleben, Weimar, Präsident des Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, Lyss, und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen:

*

VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

*

Artemis Holding AG, CH-Aarburg (Mitglied des Verwaltungsrats)

*

Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)

*

KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats)

*

Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG- Arbonia-Forster-Holding AG)

Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis, und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen:

*

Comvis AG, Essen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Herrn Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund, Abteilungsleiter der Arbeitsgruppe Plasma- und Raumfahrtphysik des Physikalischen Instituts der Justus-Liebig-Universität Gießen, und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen bzw. Institutionen:

*

Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium)

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen vorgenommen werden. Gemäß Ziffer 5.4.1 und 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass Herr Alexander von Witzleben, Herr Prof. Dr. Gernot Hebestreit und Herr Prof. Dr. Markus Thoma bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Alexander von Witzleben, Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit und Herrn Prof. Dr. Markus Thoma einerseits und den Gesellschaften des PVA TePla-Konzerns, den Organen der PVA TePla AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der PVA TePla AG beteiligten Aktionär andererseits. Herr Alexander von Witzleben beabsichtigt, im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 21.749.988,00 Euro und ist eingeteilt in 21.749.988 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 21.749.988 beträgt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2019 (24:00 Uhr) zugehen:

PVA TePla AG
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHVG -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 69 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, 00:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz (5. Juni 2019, 0:00 Uhr), zu beziehen (Nachweisstichtag).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den o. g. Nachweis erbracht hat.

Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen hinzuerworbenen Aktien daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern sie sich vom Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat dagegen keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenbezugsberechtigung.

Nach Zugang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der o. g. Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

3. Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung

Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder Dritte auszuüben. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder der elektronischen Übermittlung an pvatepla@better-orange.de. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG), gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten die Einzelheiten der Bevollmächtigung bei dem Kreditinstitut oder dem sonstigen vorstehend genannten Vollmachtsvertreter zu erfragen und sich rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden unter Ziffer 2 beschriebenen Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter

http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
 

zum Download bereit.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Übermittlung des Nachweises, die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und den Widerruf bzw. die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht (Zugang bei der Gesellschaft möglichst bis 25. Juni 2019, 24:00 Uhr) verwenden die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte folgende Adresse:

PVA TePla AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: pvatepla@better-orange.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

Wir bieten unseren Aktionären außerdem an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Dr. Gert Fisahn als Stimmrechtsvertreter benannt.

Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung. Sie müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden unter Ziffer 2 beschriebenen Bestimmungen führen. Die Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Stimmrechtsausübung enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit keine Weisung zu einem Abstimmungspunkt vorliegt, wird der Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten; soweit keine eindeutige Weisung zu einem Abstimmungspunkt vorliegt, werden die Stimmen nicht ausgeübt.

Die vollständig ausgefüllten Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform oder elektronisch übermittelt werden. Aktionäre können den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der PVA TePla AG keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sich zu Verfahrensanträgen und unangekündigten Anträgen von Aktionären der Stimme enthalten wird.

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet zum Download bereit unter:

http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
 

Die Vollmachten und Weisungen sowie Widerrufe bzw. Änderungen derselben sind zusammen mit der Eintrittskarte der Gesellschaft möglichst bis zum 25. Juni 2019, 24:00 Uhr (Zugang bei der Gesellschaft), unter der folgenden Anschrift zuzusenden:

PVA TePla AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: pvatepla@better-orange.de

Später eingegangene Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Möglichkeit einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Im Fall einer persönlichen Teilnahme als Aktionär wird eine zuvor erteilte Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Vollmacht an einen Dritten unbeachtlich.

Die Möglichkeit, sich am Tag der Hauptversammlung vor Ort durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine Person seiner Wahl oder durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen, bleibt unberührt.

4. Rechte der Aktionäre

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2019, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

PVA TePla AG
Vorstand
Im Westpark 10 - 12
D-35435 Wettenberg

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
 

zugänglich gemacht und den depotführenden Instituten nach § 125 Absatz 1 AktG mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

PVA TePla AG
Investor Relations
Im Westpark 10 - 12
D-35435 Wettenberg
Fax +49 (0)641 68 690 808
E-Mail: gert.fisahn@pvatepla.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 11. Juni 2019, 24:00 Uhr, unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
 

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind.

Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu § 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben von § 124 Abs. 3 S. 4 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und Wohnort bzw. bei juristischen Personen die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 20 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter

http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
 

abrufbar.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, Informationen gemäß § 124a AktG und weitere Hinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/
 

zur Verfügung. Unter der gleichen Internetadresse werden nach der Hauptversammlung die festgestellten Abstimmungsergebnisse bekannt gegeben.

Weitere Angaben und Hinweise: Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:


Alexander von Witzleben, Präsident des Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, geboren 19. August 1963 in Hamburg


Ausbildung

Abschluss des Studiums der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Passau


Beruflicher Hintergrund

Seit 2015 Präsident des Verwaltungsrats und CEO der Arbonia AG, CH-Arbon
Seit 2009 Präsident des Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, CH-Lyss
2007 bis 2008 Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg: Mitglied des Vorstands
1993 bis 2007 Jenoptik AG, Jena (D): zunächst als Vorstand Finanzen, ab 2004 als Vorsitzender des Vorstands
1990 bis 1993 KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft, München, Prüfungsleiter


Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis, geboren 22. April 1963 in Hannover


Ausbildung

07.2017 Verleihung der Honorarprofessur an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
12.1991 Abschluss Dr. rer. pol. an der Universität zu Köln
10.1983 bis 12.1988 Abschluss Dipl.-Kfm. an der Universität zu Köln


Beruflicher Werdegang

01.2018 bis heute Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis
01.2010 bis 12.2017 Mitglied des Global Leadership Teams von Grant Thornton International, London - Global Leader Clients & Markets
07.2006 bis 12.2009 Geschäftsführender Gesellschafter der Susat & Partner oHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
03.2001 bis 12.2009 Geschäftsführer und Managing Partner der Grant Thornton GmbH, Hamburg
12.1988 bis 06.2006 Mitarbeiter / geschäftsführender Gesellschafter der Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf


Akademische Tätigkeiten

WS 2007/2008 bis heute Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationale Unternehmensrechnung, von Prof. Dr. Kajüter
WS 1999/2000 bis SS 2006 Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und für Wirtschaftsprüfung von Prof. Dr. Sieben und Prof. Dr. Kuhner


Prof. Dr. Markus H. Thoma, Abteilungsleiter der Arbeitsgruppe Plasma- und Raumfahrtphysik des Physikalischen Instituts der Justus-Liebig-Universität Gießen, geboren 20. Oktober 1958 in München


Ausbildung

1995 Habilitation (Universität Gießen, Institut für Theoretische Physik)
1985 bis 1988 Doktorarbeit (Technische Universität München), Dr. rer. nat.
1978 bis 1984 Studium der Allgemeinen Physik an der Technischen Universität München, Diplom


Forschungsgebiete

*

Plasmaphysik (experimentell und theoretisch): Niedertemperaturplasmen, komplexe und stark gekoppelte Plasmen, relativistische Plasmen (Laserplasmen, Quark-Gluon Plasma), Plasmen in der Astrophysik, Plasmamedizin

*

Raumfahrtphysik (Physik in der Schwerelosigkeit)

*

Quantenfeldtheorie (Thermische Feldtheorie und nicht-perturbative Methoden)


Wissenschaftlicher Werdegang

2006 bis 2013 apl. Professor an der Universität Gießen seit 2013: Professor (W3) für Plasma- und Raumfahrtphysik an der Universität Gießen
2001 bis 2013 Senior Scientist und Leitender Projektwissenschaftler am Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik
1996 bis 2001 Heisenberg-Stipendiat an der Universität Gießen, dem ECT* in Trento (Italien), der Universität Regensburg und am CERN (Genf)
1995 bis 2006 Privatdozent an der Universität Gießen 1996: Lehrstuhlvertretung an der Universität Regensburg
1992 bis 1996 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Theoretische Physik der Universität Gießen
1992 Research Associate am Physics Department der Duke University in Durham (USA)
1991 bis 1992 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Physik-Department der Technischen Universität München
1990 bis 1991 DFG-Stipendiat an der Nuclear Science Division des Lawrence Berkeley Laboratory in Berkeley (USA)
1984 bis 1989 Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Doktorand und Postdoc) am Physik-Department der Technischen Universität München


Funktionen

*

Professor an der Universität Gießen (Verantwortlicher für den Master-Studiengang "Atom-, Plasma-, und Raumfahrtphysik") seit 2013 und Beteiligung am Projekt "RITSAT" (2011 - 2014)

*

Erasmus-Beauftragter und Vorsitzender des Gutachterausschusses für den Röntgenpreis an der Universität Gießen (seit 2014)

*

Mitglied im Aufsichtsrat der PVA TePla AG (seit 2014)

*

Leitender Projektmanager für das ESA Projekt PK-4 auf der Internationalen Raumstation ISS von 2002 bis 2013

*

Freier Berater für Berner & Mattner Systemtechnik GmbH im Bereich Raumfahrt (2009 - 2013)

*

Mitglied im Exzellenzcluster MAP, in der Helmholtz Allianz EMMI und dem europäischen Projekt ELI

*

Vertretungsweise Leitung eines Lehrstuhls am Institut für Theoretische Physik an der Universität Regensburg (1996)

*

Ehrenamtlicher Mitarbeiter am Deutschen Museum (2006 - 2009)

*

Mitglied im Kuratorium des Nationalen Zentrums für Plasmamedizin


Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die PVA TePla AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die PVA TePla AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. vor dem 25. Mai 2018 §§ 4 und 28 Bundesdatenschutzgesetz, jeweils i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Die Dienstleister der PVA TePla AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der PVA TePla AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der PVA TePla AG im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung.

Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der PVA TePla AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

PVA TePla AG
Im Westpark 10-12
35435 Wettenberg
Fax: +49 (0)641 68 690 808
E-Mail: datenschutz@pvatepla.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.

 

Wettenberg, im Mai 2019

PVA TePla AG

Der Vorstand



16.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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