DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

31.01.2019 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ALBIS Leasing AG

Hamburg

WKN 656 940 // ISIN DE0006569403

Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung


Zur im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2019 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 28. Februar 2019
um 11.00 Uhr (MEZ)
im EMPORIO Tower, großer Saal im 2. UG, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg
 

ist bei der Gesellschaft ein gemeinsames Ergänzungsverlangen der Aktionäre N.V. Beheer v/h Philips Tabak, GA's Hertogenbosch, Niederlande, Jürgen Roggemann und Gerhard Delling (gemeinsam 'die Antragsteller zu TOP 7') fristgemäß am 25. Januar 2019 eingegangen.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird - unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG - aufgrund des Ergänzungsverlangens der Antragsteller zu TOP 7 um folgenden neuen hiermit bekanntgemachten Tagesordnungspunkt 7 ergänzt:

7.

Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit festlegt.

Die Antragssteller zu TOP 7 schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

'Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler bzw. dessen gerichtlich bestellten Nachfolger in dieser Hauptversammlung abberufen oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor oder zum Ende dieser Hauptversammlung anderweitig geendet hat oder enden wird, [Anmerkung des Vorstands: Im Hinblick auf die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats durch Herrn Marc Tüngler mit Wirkung zum Beginn der nächstmöglichen zu erreichenden Hauptversammlung ist dessen Mandatsbeendigung als Bedingung für die Nachwahl bereits eingetreten] wird

Herr Dilan Hilser, wohnhaft in 90542 Eckental

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschlossen wird, in den Aufsichtsrat gewählt.

Es bestehen keine Mitgliedschaften des Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

Herr Hilser steht nicht im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen oder den Organen der Gesellschaft.'

Der Gesellschaft liegt der berufliche Werdegang des Herrn Hilser, den sie auf der Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie seine Versicherung gemäß §§ 100, 105 Aktiengesetz vor.

Begründung der Antragsteller zu TOP 7:

 

'Herr Dipl.-Betriebswirt Dilan Hilser verfügt über intensive Leasingerfahrungen und hat sogar seine Diplomarbeit über ein Leasingthema geschrieben, ehe er beruflich auf diesem Sektor tätig wurde. Nach jahrelangem Kennen ist der Vorstand der N.V. Beheer v/h Philips Tabak der Meinung, dass Herr Hilser sich stets zum Wohle der Gesellschaft und nicht für Einzelinteressen einsetzen wird.'

Anmerkungen des Vorstands:

Dieser auf Verlangen der Antragsteller aufgenommene TOP 7 ist auf die gleiche Rechtsfolge gerichtet wie TOP 5, der auf Verlangen der Manus Vermögensverwaltung GmbH auf die Tagesordnung gesetzt wurde: Die Nachwahl eines Kandidaten in den Aufsichtsrat in das durch die Niederlegung von Herrn Marc Tüngler vakant werdende Mandat. Beide Tagesordnungspunkte unterscheiden nur in der Person des vorgeschlagenen Kandidaten. Eine Beschlussfassung zu TOP 5 oder zu diesem TOP 7 findet daher jeweils nur dann statt, wenn nicht zuvor der Beschlussvorschlag zu dem jeweils anderen Tagesordnungspunkt die erforderliche Mehrheit gefunden hat. Die Reihenfolge der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.

Sonstige Hinweise

Unter

http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung
 

sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch das Ergänzungsverlangen, diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens sowie der Lebenslauf des zu TOP 7 vorgeschlagenen Kandidaten, zugänglich.

 

Hamburg, im Januar 2019

ALBIS Leasing AG

Der Vorstand



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