DGAP-News: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

18.04.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Frankfurt am Main

ISIN DE 0005773303

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Dienstag, dem 29. Mai 2018, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) am 15. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite

www.hauptversammlung.fraport.de

zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 138.703.056,00 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von EUR 138.587.008,50, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 116.047,50 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 77.365 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen.

Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (i.S.d. § 675n Abs. 1 Satz 4 BGB), das heißt am 1. Juni 2018, zur Auszahlung fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 29. Mai 2018 endet gem. § 102 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 MitbestG zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen.

Die Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Der Aufsichtsrat hat insoweit im Rahmen seiner Sitzung vom 18. September 2015 beschlossen, dass die Quoten von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen sind. Dies bedeutet, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 29. Mai 2018 mindestens drei Frauen zur Wahl vorschlagen muss. Diese Quote wird durch die Nominierung von Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase und Frau Prof. Dr.-Ing. Katja Windt erfüllt.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat am 27. Juni 2016 gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und § 289f Abs. 2 HGB konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium verabschiedet. Nähere Angaben zur Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und zum Kompetenzprofil für das Gesamtgremium (einschließlich des Diversitätskonzepts) sowie zum Stand der Umsetzung sind im mit der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Corporate Governance Bericht veröffentlicht, der über die Internetseite

www.hauptversammlung.fraport.de

als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Uwe Becker, Frankfurt am Main,
Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main

b)

Kathrin Dahnke, Bielefeld,
Mitglied des Vorstands der Wilh. Werhahn KG

c)

Peter Feldmann, Frankfurt am Main,
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

d)

Peter Gerber, Butzbach,
Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG

e)

Dr. Margarete Haase, Ebersberg,
Mitglied des Vorstands der Deutz AG (bis 30.04.2018)

f)

Frank-Peter Kaufmann, Dietzenbach,
Mitglied des Hessischen Landtags

g)

Lothar Klemm, Neuberg,
Hessischer Staatsminister a.D., Rechtsanwalt

h)

Michael Odenwald, Kleinmachnow,
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

i)

Karlheinz Weimar, Bad Camberg,
Hessischer Minister der Finanzen a.D., Rechtsanwalt und Notar

j)

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, Bremen,
Mitglied der Geschäftsführung der SMS group GmbH

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des DCGK wird darauf hingewiesen, dass Herr Karlheinz Weimar im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Hinsichtlich des Ziels des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens drei im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, kann festgestellt werden, dass dem Aufsichtsrat mit Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase und Frau Prof. Dr.-Ing. Katja Windt bereits heute drei unabhängige Anteilseignervertreterinnen angehören und damit auch weiterhin angehören werden.

Frau Kathrin Dahnke und Frau Dr. Margarete Haase erfüllen zudem die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.

Darüber hinaus wurde sich entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK bei den Kandidaten vergewissert, dass sie auch weiterhin den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zur Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zur Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten


Uwe Becker, Frankfurt am Main,
Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main

Persönliche Daten :

Geburtsjahr: 1969
Nationalität: Deutsch
Beruf: Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main
Wohnort: Frankfurt am Main

Ausbildung:

1992 - 1994 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Frankfurter Sparkasse

Beruflicher Werdegang:

1994 - 2004 Bankkaufmann/Personalreferent bei der Frankfurter Sparkasse
1995 - 2006 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main
2001/2004 - 2006 Vorsitzender/Geschäftsführer der CDU-Fraktion Frankfurt am Main
Ab 2006 Hauptamtlicher Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat für Soziales, Jugend und Sport
Seit 01.04.2007 Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main
Seit 15.07.2016 Bürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:

-

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (Vorsitzender)

-

MAINOVA AG (Vorsitzender)

-

Messe Frankfurt GmbH

-

Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

-

Süwag Energie AG

Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:

-

Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

-

Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

-

Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

-

Stadtentwässerung Frankfurt am Main

-

Kita Frankfurt

-

Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

-

Volkshochschule Frankfurt am Main

-

Dom-Römer (stv. Vorsitzender)

-

Gas-Union GmbH (Vorsitzender)

-

Gateway-Gardens Projektentwicklungs-GmbH

-

Nassauische Sparkasse

-

Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH

-

Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH

-

Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main

-

Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH (bis 31.12.2017)

-

Zentrale Errichtungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (bis 27.12.2017)

-

RMA Rhein-Main Abfall GmbH

-

RTW Planungsgesellschaft mbH


Kathrin Dahnke, Bielefeld,
Mitglied des Vorstands der Wilh. Werhahn KG

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1960
Nationalität: Deutsch
Beruf: Mitglied des Vorstands der Wilh. Wehrhahn KG
Wohnort: Bielefeld

Ausbildung:

1980 - 1984 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Diplom, Georg-August-Universität, Göttingen

Beruflicher Werdegang:

1985 - 1989 Leiterin der Finanzabteilung, Beiersdorf AG, Hamburg
1989 - 1997 Associate Director Mergers & Acquisitions, West LB, Düsseldorf und Berlin
1998 - 2004 Geschäftsführerin, Otto Bock Holding GmbH & Co. KG, Duderstadt
2005 - 05/2010 Direktorin Finanzen und Controlling, Gildemeister AG, Bielefeld
2010 - 2014 Mitglied des Vorstands, Gildemeister AG
Seit 04/2014 Mitglied des Vorstands, Wilh. Wehrhahn KG

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat (zu 100 % Tochtergesellschaften der Wilh.Werhahn KG):

-

Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH

-

abcbank GmbH

Vorsitzende des Aufsichtsrats:

-

Zwilling J.A. Henckels AG (bis 31.05.2017)

-

Basalt-Actien-Gesellschaft (ab 01.06.2017)

Stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats:

-

Basalt-Actien-Gesellschaft (bis 31.05.2017)

-

ZWILLING J.A. Henckels AG (ab 01.06.2017)

Mitglied im Aufsichtsrat:

-

Braun Melsungen AG

Mitglied im Verwaltungsrat (zu 100 % Tochtergesellschaft der Wilh. Werhahn KG):

-

abcfinance GmbH

Mitglied im Vorstand (zu 100 % Tochtergesellschaft der Wilh. Werhahn KG):

-

Werhahn Industrieholding AG


Peter Feldmann, Frankfurt am Main
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1958
Nationalität: Deutsch
Beruf: Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
Wohnort: Frankfurt am Main

Ausbildung:

1979 - 1980 Auslandsaufenthalt in Israel - verbunden mit einer Ausbildung zum Gärtner
1981 - 1986 Studium der Politologie an der Philipps-Universität, Marburg, mit Diplomabschluss
2009 Abschluss der Ausbildung zum Sozialbetriebswirt

Beruflicher Werdegang:

Bis 1988 Dozent am Verwaltungsseminar für Politik, Geschichte und Verfassungskunde
1988 - 1990 Landesgeschäftsführer der SPD-Jugendorganisation 'Die Falken'
1990 - 1996 Leiter des Ausbildungs- und Jugendzentrums Bonames/Bügel
1996 - 2008 Grundsatzreferent des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
2008 - 2012 Zentrumsleiter des Altenhilfezentrums 'Kurt-Steinbrecher-Haus'

Politische Laufbahn:

Seit 1990 Sprecher für Jugend und Soziales der SPD-Fraktion
1993 Mitglied des Fraktionsvorstands
1989 - 2012 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main (während der Zugehörigkeit zum Stadtparlament Wahrnehmung verschiedener Funktionen)
Ab 2012 Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

-

ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH

-

Messe Frankfurt GmbH

-

Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

-

KEG Konversions-Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft mbH

Mitglied im Aufsichtsrat und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH (Vorsitzender)

-

Dom Römer GmbH (Vorsitzender)

-

FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (Vorsitzender)

-

Gas Union GmbH

-

Nassauische Heimstätte Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH (stv. Vorsitzender)

-

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (Vorsitzender)

-

Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH (Vorsitzender)

-

Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main (Vorsitzender)

-

Landesbank Hessen Thüringen (Helaba) (stv. Mitglied)

Mitglied im Beirat:

-

Thüga AG


Peter Gerber, Butzbach,
Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1964
Nationalität: Deutsch
Beruf: Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG
Wohnort: Butzbach

Ausbildung:

1983 - 1992 Studium der Rechtswissenschaften (1. und 2. Staatsexamen) sowie der Betriebswirtschaft in Gießen und Hagen

Beruflicher Werdegang:

1993 - 1997 Verschiedene Stationen im Personalbereich sowie innerhalb der Rechtsabteilung, Deutsche Lufthansa AG
1997 - 2001 Hauptabteilungsleiter Konzernverrechnung, Gebühren und Entgelte, Deutsche Lufthansa AG
2001 - 2004 Verantwortlicher Projektleiter für das konzernübergreifende Ergebnissicherungsprogramm 'D-Check', Deutsche Lufthansa AG
2003 - 2004 zusätzlich Leiter Konzernstrategie, Deutsche Lufthansa AG
2004 - 2009 Bereichsleiter Tarifpolitik und soziale Sicherung des Lufthansa Konzerns, Lufthansa-Verantwortlicher für die Initiative 'Luftverkehr für Deutschland'
2009 - 2012 Mitglied des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (Ressort Finanzen, Personal)
2012 - 2014 Mitglied des Passagevorstands der Lufthansa Passage Airlines (Ressort Personal, IT und Services)
Seit 01.05.2014 Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG

Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat:

-

Albatros Versicherungsdienste GmbH

Mitglied im Vorstand:

-

Bundesvereinigung Logistik e.V.

-

Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF)

Mitglied im Präsidium:

-

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL)

-

Chair of IATA Cargo Committee (CC) (ab 19.09.2017)


Dr. Margarete Haase, Ebersberg,
Mitglied des Vorstands der Deutz AG (bis 30.04.2018)

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1953
Nationalität: Österreichisch
Beruf: Mitglied des Vorstands der Deutz AG (bis 30.04.2018)
Wohnort: Ebersberg

Ausbildung:

1973 - 1979 Studium zur Diplom-Kauffrau an der Wirtschaftsuniversität Wien
1982 - 1984 Dissertation 'Entstehungsursachen des japanischen Management-Systems'
1998 - 1999 Harvard Business School (Executive Education Program) in Boston

Beruflicher Werdegang:

1979 Kapitalbeteiligungs AG, Wien, Analyst, Unternehmensbewertungen
1983 RZB-Leasing GmbH, Wien, Abteilungsleiterin, Leasing-/steuerliche Sondertransaktionen
1986 CIS Information Systems/Comdisco, Genf, Regionalleiterin, Vertrieb, Refinanzierung
1987 - 1990 Daimler Benz AG, Stuttgart, Leiterin Controlling Leasinggesellschaften, Leiterin Beteiligungen Nord- und Südamerika
1995 - 2000 Daimler Benz AG, München, Amsterdam, Dublin
Bereichsleiterin Absatzfinanzierung Deutsche Aerospace AG, Geschäftsführung Fokker Flugzeugleasing/Absatzfinanzierunggesellschaft für Airbus
2000 - 2002 DaimlerChrysler AG Stuttgart, Bereichsleiterin Konzernfinanzplanung und -steuerung
2002 - 2006 DaimlerChrysler AG, Berlin
Kaufmännische Leiterin Motorenwerk Berlin
2006 - 2007 DaimlerChrysler AG, Stuttgart, Director Corporate Audit Europa
2007 - 2009 Daimler Financial Services AG, Berlin, Mitglied des Vorstands
Seit 04/2009 Mitglied des Vorstands Deutz AG, Köln

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat:

-

ZF Friedrichshafen AG

-

ING Groep N.V. und ING Bank N.V. Amsterdam (Wahl 2017, Beginn der Mandatsausübung 2018)

Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:

-

Deutz (Dalian) Engine Co. Ltd.

-

Deutz Engines (Shandong) Co. Ltd. (Vorsitzende)


Frank-Peter Kaufmann, Dietzenbach,
Mitglied des Hessischen Landtags

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1948
Nationalität: Deutsch
Beruf: Diplom-Physiker
Wohnort: Dietzenbach

Ausbildung:

1966 - 1970 Abitur, anschließend Studium der Physik an der Goethe-Universität mit Diplom

Beruflicher Werdegang:

1970 - 1972 Wissenschaftliche Arbeit in der theoretischen Physik
1972 - 1983 Arbeit an der Hochschulverwaltung, zuletzt als Leiter der Planungsabteilung der Goethe-Universität
1984 - 1989 Erster Stadtrat, zuständig für Finanzen, Soziales und die Stadtwerke in Dietzenbach (Landkreis Offenbach)
1989 - 1993 Erster Kreisbeigeordneter des Kreises Offenbach als Dezernent für Jugend, Soziales, Umwelt, Verkehr und Gesundheit
05.04.1995 Erstmaliger Einzug in den Hessischen Landtag
1998 - 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und langjähriges Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags sowie im Unterausschuss für Finanzcontrolling
2009 - 2016 Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling des Hessischen Landtags
Seit 2008 Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion in der Regionalversammlung
Seit 2011 Ehrenamtlicher Beigeordneter im Regionalverband FrankfurtRheinMain

Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat:

-

Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH Eltville


Lothar Klemm, Neuberg,
Hessischer Staatsminister a.D., Rechtsanwalt

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1949
Nationalität: Deutsch
Beruf: Hessischer Staatsminister a.D., Rechtsanwalt
Wohnort: Neuberg

Ausbildung:

1968 Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens

Beruflicher Werdegang:

1978 Niedergelassener Rechtsanwalt und Notar

Politische Laufbahn:

1994 - 1995 Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten
1995 - 1999 Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

-

Dietz AG

Vorsitzender des Vorstands:

-

Förderverein für integrierte Verkehrssysteme (Darmstadt)

Non Executive Director European Electrical Bus Company (Frankfurt) (ab 01.01.2016)


Michael Odenwald, Kleinmachnow,
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1958
Nationalität: Deutsch
Beruf: Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Wohnort: Kleinmachnow

Ausbildung:

1979 - 1983 Studium der Theologie, Universität Heidelberg
1983 - 1988 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Heidelberg, Abschluss: Erstes juristisches Staatsexamen (Prädikat)
1991 Verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
1989 - 1992 Referendariat am Landgericht Heidelberg, Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen (Prädikat)

Beruflicher Werdegang:

1992 - 2002 Verschiedene Funktionen im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
2002 - 2009 Referent in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
2009 - 2010 Leiter der Unterabteilung 'Personal, Haushalt, Bundesbeteiligungen, Rechtsangelegenheiten' im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
2010 - 2012 Leiter der Zentralabteilung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Seit 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (bis 2013: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat:

-

Deutsche Bahn AG (DB AG)


Karlheinz Weimar, Bad Camberg,
Hessischer Minister der Finanzen a. D., Rechtsanwalt und Notar

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1950
Nationalität: Deutsch
Beruf: Hessischer Finanzminister a.D., Rechtsanwalt und Notar
Wohnort: Bad Camberg

Ausbildung:

1968 - 1977 Wehrdienst
Studium der Rechtwissenschaft und Referendariat, Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen

Beruflicher Werdegang:

1978 - 1987 Rechtsanwalt
1991 - 1999 Selbstständiger Rechtsanwalt und Notar
Seit 2010 Selbstständiger Rechtsanwalt und Notar

Politische Laufbahn:

Seit 1978 Mitglied des Hessischen Landtags
1987 - 1991 Hessischer Umweltminister
1988 - 2000 Kreisvorsitzender der CDU Limburg-Weilburg
1991 - 1999 Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, finanzpolitischer Sprecher
1999 - 2010 Hessischer Minister der Finanzen

Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

Mitglied im Hochschulrat:

-

Universität Frankfurt am Main

Mitglied im Kuratorium:

-

Institute for Law and Finance

Mitglied im Verwaltungsrat:

-

Krankenhausgesellschaft St. Vinzenz mbH Limburg


Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, Bremen,
Mitglied der Geschäftsführung der SMS group GmbH

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1969
Nationalität: Deutsch
Beruf: Professor of Global Productions Logistics,
Mitglied der Geschäftsführung der SMS group GmbH
Wohnort: Bremen, Düsseldorf (Nebenwohnung)

Ausbildung:

1988 - 2001 Studium (Studiengang Maschinenbau, Fachrichtung Produktionstechnik) mit Diplom und Promotion an der Leibniz Universität Hannover, inkl. in- und ausländischer Praktika bzw. Semester

Beruflicher Werdegang:

1996 - 2001 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Leibniz Universität Hannover
2001 - 2007 Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bremen und Abteilungsleiterin Bremer Institut für Produktion und Logistik
2008 - 2009 Associate Professor of Global Production Logistics, Jacobs University Bremen gGmbH
Seit 2009 Full Professor of Global Production Logistics, Jacobs University Bremen gGmbH
10/2012 - 11/2013 Provost und Geschäftsführerin, Jacobs University Bremen gGmbH
11/2013 - 01/2018 President & Geschäftsführerin, Jacobs University Bremen gGmbH
01/2018 SMS group GmbH, Electrics/Automation sowie Digital Solutions
Seit 04/2018 Mitglied der Geschäftsführung SMS group GmbH

Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat:

-

Deutsche Post AG

Mitglied im Vorstand:

-

Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V.


Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutsche Lufthansa AG. Aus Gründen der Vollständigkeit werden nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt.

Die Lufthansa Gruppe ist - als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl mit der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung.

Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten Aviation und Ground Handling sowie Retail & Real Estate generiert. Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.hauptversammlung.fraport.de
 

zugänglich.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte Internetadresse können auch die zu Beginn der Hauptversammlung gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 92.468.704 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.468.704. Von den 92.468.704 Stückaktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der Fraport AG gehalten werden, keine Stimmrechte.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Telefax: +49 69 12012-86045

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 8. Mai 2018 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis
(z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post an die Adresse:

Fraport AG
c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax an +49 89 21027 289

übermittelt werden.

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis per E-Mail an

inhaberaktien@linkmarketservices.de
 

zu übersenden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Freitag, 25. Mai 2018 (Tag des Posteingangs), zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, per Fax (+49 69 690-25201) oder per E-Mail (HV-Projektbuero@fraport.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.hauptversammlung.fraport.de
 

heruntergeladen werden.

Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über ein Internet-gestütztes Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten zum Internet-gestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die Aktionäre im Internet unter

www.hauptversammlung.fraport.de.
 

Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der sich ein Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch über das Internet-gestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter

www.hauptversammlung.fraport.de
 

einsehbar.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 28. April 2018 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:

Vorstand der Fraport AG
z. Hd. HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.hauptversammlung.fraport.de
 

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Fraport AG
HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 690-25201
E-Mail: HV-Projektbuero@fraport.de

Bis spätestens zum Ablauf des 14. Mai 2018 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und - bei Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.hauptversammlung.fraport.de
 

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.hauptversammlung.fraport.de.
 

Frankfurt am Main, im April 2018

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand


Information zum Datenschutz für Aktionäre

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die Fraport AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Wohnort, ggfls. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Fraport AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Fraport AG, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Fraport AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fraport AG.

Sie als Aktionärin bzw. Aktionär haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Fraport AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

HV-Projektbuero@fraport.de
 

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Fraport AG
HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Telefax: +49-69-690-25201

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

datenschutz@fraport.de
 

Da ab dem 25. Mai 2018 europaweit neue Regelungen zum Datenschutz gelten, finden Sie ausführlichere Datenschutzhinweise spätestens ab diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.hauptversammlung.fraport.de.
 

 

Frankfurt am Main, im April 2018


Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand



18.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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