DGAP-News: BUWOG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

13.04.2018 / 11:04
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



BUWOG AG


Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag den 4. Mai 2018 um 11:00 Uhr MEZ im Austria Center Vienna, Saal E, Bruno-Kreisky-Platz 1, A-1220 Wien stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der BUWOG AG mit dem Sitz in Wien, FN 349794 d, ein. Der Einlass beginnt ab 10:00 Uhr MEZ.
 

1 Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1) Wahlen in den Aufsichtsrat.

2) Änderung des Wirtschaftsjahres.
 

2 Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
 

Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 13. April 2018, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com) veröffentlicht:

- Einberufung;

- Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrates zu den Punkten der Tagesordnung gemäß § 108 AktG;

- Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 1;

- Der vollständige Text dieser Einberufung

- Die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, auch für die von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Mag. Dr. Wilhelm Rasinger und Erste Group Bank AG).
 

3 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

3.1 Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)


Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.


Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.


Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt 4) verwiesen.


Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 15. April 2018, an ihrer Geschäftsanschrift Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, zugehen.
 

3.2 Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)


Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
 

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
 

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt 4) verwiesen.
 

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 24. April 2018,

- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, oder

- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888

zugehen.
 

3.3 Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
 

a) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder

b) ihre Erteilung strafbar wäre.


Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.


Die Fragen können an die Gesellschaft

- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, oder

- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888

übermittelt werden.

3.4 Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
 

4 Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 24. April 2018 (Dienstag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
 

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;

- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer;

- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung;

- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 24. April 2018 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht.
 

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.
 

Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 30. April 2018, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;

- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.buwog@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);

- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT00BUWOG001).

- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50097.


Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
 

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
 

5 Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
 

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.
 

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
 

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;

- per Telefax an +43 (0) 1 8900-50097;

- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.buwog@hauptversammlung.at (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);

- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;

- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT00BUWOG001).
 

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 3. Mai 2018) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Den Aktionären stehen auch Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger sowie Erste Group Bank AG als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, die Erste Group Bank AG oder auf einem der oben angeführten Wege übermittelt werden.

Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.buwog.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
 

6 Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet nicht erfolgt.
 

7 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 112.245.164 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften der Gesellschaft halten zum heutigen Tag keine Aktien der Gesellschaft, sodass derzeit 112.245.164 Stimmrechte ausgeübt werden können.


Wien, im April 2018

 

Der Vorstand der BUWOG AG

International Securities Identification Number (ISIN)

AT00BUWOG001



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