DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

22.03.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

München

Einladung zur Hauptversammlung


Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 98. ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München

am Donnerstag, 17. Mai 2018, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München.
 

I.

Tagesordnung.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter

www.bmwgroup.com

über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse

Geschaeftsberichte@bmwgroup.com

oder an die Postanschrift Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der Nummer +49 89 382-0 entgegengenommen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 2.629.540.229,80 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 4,02 EUR je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im
Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (55.114.290
Vorzugsaktien), das sind:


221.559.445,80 EUR
Ausschüttung einer Dividende von 4,00 EUR je Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf
das dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 Stammaktien), das sind:

2.407.980.784,00 EUR
Bilanzgewinn 2.629.540.229,80 EUR

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Auszahlung ist für den 22. Mai 2018 vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2018 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Von der Hauptversammlung sind vier Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen. Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. rer. nat. Dr. h.c. Reinhard Hüttl, Dr. jur. Karl-Ludwig Kley und Prof. Dr. rer. pol. Renate Köcher enden mit der Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2018. Mit Wirkung zum selben Zeitpunkt hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. h.c. Robert W. Lane sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot).

Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Ein Widerspruch gegen die Gesamterfüllung wurde nicht erklärt. Daher sind jeweils mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und von Männern zu besetzen. Ohne die o.g. Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen und elf Männer an. Um das Mindestanteilsgebot weiterhin zu erfüllen, ist daher mindestens eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:

6.1

Herrn Dr. rer. pol. Kurt Bock, Heidelberg, Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (bis 4. Mai 2018), für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet,

6.2

Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dr. h.c. Reinhard Hüttl, Berlin, Vorsitzender des Vorstands des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum - GFZ, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet,

6.3

Herrn Dr. jur. Karl-Ludwig Kley, Köln, Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE und der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, und

6.4

Frau Prof. Dr. rer. pol. Renate Köcher, Konstanz, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbH, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet.

Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.

Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Herr Dr. Kurt Bock und Herr Dr. Karl-Ludwig Kley erfüllen nach Einschätzung des Aufsichtsrats jeweils die Anforderungen an einen Finanzexperten i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2018 Änderungen des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Das neue Vergütungssystem soll der Hauptversammlung nach § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

Der Geschäftsbericht 2017 enthält im Vergütungsbericht (S. 221 ff.) eine Beschreibung des ab dem Geschäftsjahr 2018 geltenden Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Auf diese Darstellung wird für die Beschlussfassung Bezug genommen. Der Geschäftsbericht ist vor und während der Hauptversammlung in elektronischer und/oder gedruckter Form verfügbar (s. dazu die Erläuterungen unter Punkt 1 der Tagesordnung).

II.

Weitere Angaben.

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung.

Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 657.600.600 EUR und ist eingeteilt in 657.600.600 Aktien im Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 601.995.196 Stimmen gewähren, und 55.605.404 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Das Stimmrecht jeder Aktie, auf die die gesetzliche Mindesteinlage gezahlt wurde, entspricht ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gewährt eine Stimme.

Zu den unter I. aufgeführten Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, in Person oder durch einen Bevollmächtigten, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 26. April 2018, 00.00 Uhr zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2018 unter folgender Adresse zugehen:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM
80311 München
Telefax: +49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert, d.h. über sie kann auch nach erfolgter Anmeldung unverändert verfügt werden.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bestellt haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.

3.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter

www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting

bereitgestellte Anwendung genutzt wird.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft ihren Stammaktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Stammaktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können im Vorfeld der Hauptversammlung unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Stammaktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit der Eintrittskarte. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2018 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmachten und Weisungen zu erteilen, besteht auch elektronisch über das Internet, indem die dafür unter

www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting

bereitgestellte Anwendung gemäß dem von der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum Beginn der Hauptversammlung zur Verfügung.

Während der Hauptversammlung ist die Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung unter Verwendung der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte möglich.

4.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl.

Stammaktionäre können ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Für die schriftliche Briefwahl steht den Stammaktionären das mit der Eintrittskarte zugesandte Formular zur Verfügung. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2018 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist auch auf elektronischem Weg möglich, indem die dafür unter

www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting

bereitgestellte Anwendung nach dem von der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum Beginn der Hauptversammlung zur Verfügung.

5.

Ergänzungsverlangen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1 EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Postanschrift: 80788 München
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 16. April 2018 zugegangen sein.

6.

Gegenanträge und Wahlvorschläge.

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat) zu machen (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, sind sie ausschließlich zu richten an:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Abt. FF-2
Postanschrift: 80788 München
Telefax: +49 89 382-11793
E-Mail: hv@bmw.de

Mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 2. Mai 2018 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

www.bmwgroup.com

über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' veröffentlicht.

7.

Auskunftsrecht.

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

8.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat).

8.1

Lebensläufe und Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (□) und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (O):


Dr. rer. pol. Kurt Bock, Heidelberg
Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (bis 4. Mai 2018)

1958 geboren in Rahden, Nationalität: deutsch

Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Münster und Köln sowie an der Pennsylvania State University, USA

1985 bis 1987 Eintritt in den Bereich Finanzen, BASF Aktiengesellschaft
1987 bis 1991 Stab des Finanzvorstandes, BASF Aktiengesellschaft
1991 bis 1992 Director Technologie, Planung und Controlling für Technische Kunststoffe, BASF Aktiengesellschaft
1992 bis 1996 Senior Vice President Finanzen/Bilanzen, Robert Bosch GmbH, Stuttgart
1996 bis 1998 Managing Director Robert Bosch Ltda., Campinas, Brasilien
1998 bis 2000 CFO der BASF Corporation, New Jersey, USA
2000 bis 2002 President Logistik & Informatik, BASF Aktiengesellschaft
2003 bis 2011 Mitglied des Vorstands und Finanzvorstand der BASF Aktiengesellschaft (seit Januar 2008 BASF SE), von 2007 an zusätzlich Chairman und CEO der BASF Corporation, New Jersey, USA
seit 2011 Vorsitzender des Vorstands der BASF SE, derzeit verantwortlich für die Bereiche Legal, Taxes, Insurance & Intellectual Property, Corporate Development, Corporate Communications & Government Relations, Senior Executive Human Resources, Investor Relations und Compliance
seit 2011 Verband der Chemischen Industrie (VCI), Frankfurt am Main, seit 2016 Präsident
seit 2011 International Council of Chemical Associations, ICCA
seit 2012 Mitglied des Vorstands des United Nations Global Compact Board (UNGC), New York, USA
seit 2016 Mitglied im Beirat der B. Metzler seel. Sohn & Co Holding AG, Frankfurt
seit 2016 Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Berlin


Mandate:

Fresenius Management SE, Bad Homburg


Prof. Dr. rer. nat. Dr. h.c. Reinhard Hüttl, Berlin
Vorsitzender des Vorstands des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum - GFZ

1957 geboren in Regensburg, Nationalität: deutsch

Diplom-Forstwirt, Studium der Forst-/Bodenwissenschaften, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und Oregon State University, Corvallis, USA

1986 - 1992 Leiter des internationalen Forschungsreferats des Bergbauunternehmens Kali und Salz AG (BASF-Gruppe), Kassel
1987 - 1990 Wissenschaftlicher Berater am World Resources Institute, Washington D.C., USA
1990 - 1991 Vertretungsprofessur, University of Hawaii, USA, Chair of Geobotany
seit 1993 Inhaber des Lehrstuhls für Bodenschutz und Rekultivierung, Brandenburgische Technische Universität, Cottbus
seit 2007 wissenschaftlicher Berater der Hightech-Strategie Klimaschutz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
seit 2007 wissenschaftlicher Vorstand und Vorsitzender des Vorstands des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum - GFZ
seit 2008 acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., 2008-2017 Präsident, seit 2017 Vizepräsident
seit 2011 Mitglied der 'Ethikkommission Sichere Energieversorgung' der Bundesregierung


Mandate: keine


Dr. jur. Karl-Ludwig Kley, Köln
Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE und der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

1951 geboren in München, Nationalität: deutsch

Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Siemens AG, Jura-Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Referendariat in Hamburg und Johannesburg (Südafrika)

1982 - 1998 Bayer AG, u.a. leitende Funktionen im Bereich Finanzen und Pharma, auch in Japan und Italien
1998 - 2006 Mitglied des Vorstands der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, Ressort Finanzen
2006 - 2007 Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung der Merck KGaA
2007 - 2016 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Merck KGaA
seit 2016 Aufsichtsratsvorsitzender der E.ON SE
seit 2017 Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft


Mandate:

E.ON SE (Vorsitzender)
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Vorsitzender)
O Verizon Communications Inc. (bis 3. Mai 2018)


Prof. Dr. rer. pol. Renate Köcher, Konstanz
Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbH

1952 geboren in Frankfurt am Main, Nationalität: deutsch

Diplom-Volkswirtin, Studium der Volkswirtschaftslehre, Publizistik und Soziologie in Mainz und München

seit 1977 wissenschaftliche Mitarbeiterin
seit 1988 Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbH


Mandate:

Infineon Technologies AG
Nestlé Deutschland AG
Robert Bosch GmbH
8.2

Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Herr Prof. Dr. Reinhard Hüttl, Herr Dr. Karl-Ludwig Kley und Frau Prof. Dr. Renate Köcher sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

9.

Veröffentlichungen auf der Internetseite; Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden; ergänzende Informationen.

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie ergänzende Informationen zur Tagesordnung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com

über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden am 17. Mai 2018 auch direkt (live) im Internet unter

www.bmwgroup.com

verfolgen. Die Rede steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung, auch durch Briefwahl, zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie Vollmachts- und Briefwahlformulare erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt.

Inhaber von American Depositary Shares bzgl. Stammaktien der Gesellschaft erhalten Informationen zur Hauptversammlung über die Bank of New York Mellon, New York, USA (Depositary).

 

München, 22. März 2018

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Der Vorstand



22.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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