Deutsche Post AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

2015-04-14 / 15:10


Deutsche Post AG

Bonn

WKN 555200
ISIN DE0005552004
WKN A13SUD
ISIN DE000A13SUD2

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am Mittwoch, den 27. Mai 2015, 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, 65929 Frankfurt am Main stattfindet.

Tagesordnung

1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.

2.
Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 1.645.175.451,02 Euro wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre
durch Ausschüttung einer Dividende
von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie
1.029.503.222,70 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0,00 Euro
Gewinnvortrag 615.672.228,32 Euro

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.

Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert - nach Auffassung der Finanzverwaltung - die Anschaffungskosten der Aktien.

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2015

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2015 zu wählen.

6.
Wahl zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit von Herrn Roland Oetker. Er soll für eine weitere Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählt werden.

Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gestützt auf den Vorschlag des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,

Herrn Roland Oetker, Düsseldorf,
Geschäftsführender Gesellschafter der ROI Verwaltungsgesellschaft mbH,

zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat der Deutsche Post AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Weitere Informationen zu TOP 6, insbesondere die Informationen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und gemäß Nr. 5.4.1 Absatz 4-6 Deutscher Corporate Governance Kodex, sind im Anschluss an diese Einberufung aufgeführt.

7.
Satzungsänderung

§ 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung bestimmt gegenwärtig, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nur diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Mit dem nachfolgenden Vorschlag zur Satzungsänderung soll der Stichtag für die Eintragung in das Aktienregister (Tag der Hauptversammlung) gestrichen werden. Hintergrund ist, dass ausweislich des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes vom 7. Januar 2015 ('Aktienrechtsnovelle 2014') ein einheitlicher gesetzlicher Nachweisstichtag ('Record Date') eingeführt werden soll. Wenn die vorgeschlagene Neuregelung unverändert in Kraft treten sollte, können künftig Aktionäre einer börsennotierten Aktiengesellschaft mit Namensaktien an einer Hauptversammlung nur teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben, wenn sie am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll Vorkehrung für den Fall treffen, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung in Kraft tritt. Solange das Gesetz keinen einheitlichen Nachweisstichtag vorgibt, bleibt es auch nach Änderung der Satzung dabei, dass jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben kann, der am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister eingetragen ist und sich rechtzeitig angemeldet hat. Wenn das Gesetz in Kraft tritt und einen einheitlichen Nachweisstichtag bestimmt, ist dieser maßgebend.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

 

§ 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst; die übrigen Sätze von § 19 Abs. 1 bleiben unverändert:

'Zur Teilnahme an einer Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.'

Die aktuelle Fassung der Satzung (Stand: 11. Dezember 2014) ist auf der Internetseite www.dpdhl.com/de abrufbar.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1.211.185.094 Euro eingeteilt in 1.211.185.094 nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.211.185.094 Stimmrechte.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung - persönlich oder durch Bevollmächtigte - sind diejenigen Personen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum 20. Mai 2015 (einschließlich)

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unter der Postanschrift: Hauptversammlung Deutsche Post AG, c/o ADEUS, 20716 Hamburg oder

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unter der Telefaxnr.: +49 (0)228 182 63631 oder

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über den von der Gesellschaft angebotenen Online-Service unter der Internetadresse: www.dpdhl.de/hauptversammlung

zur Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an. Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 20. Mai 2015, 24.00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung aus arbeitstechnischen Gründen ausgesetzt werden (teilweise auch als sog. Bestandsstichtag oder Technical Record Date bezeichnet). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 20. Mai 2015, 24.00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 20. Mai 2015, 24.00 Uhr, maßgeblich.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl wie folgt ausüben: Auch für die Briefwahl ist eine rechtzeitige Anmeldung des Aktienbestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich (siehe oben). Für die Stimmabgabe durch Briefwahl steht Ihnen der von der Gesellschaft mit der Einladung (Mitteilung nach § 125 Abs. 2 AktG) übersandte Antwortbogen oder der unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellte Online-Service zur Verfügung. Wenn Sie nicht den Online-Service nutzen, sind die Briefwahlstimmen ausschließlich an die oben genannte Anschrift bzw. Telefaxnummer zu übermitteln. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss bis einschließlich 20. Mai 2015 (eingehend) erfolgen. Über den Online-Service abgegebene Briefwahlstimmen können über den Online-Service bis zum Ende der Aktionärsdebatte am Tag der Hauptversammlung geändert werden. Wenn Sie - sei es über den Online-Service oder auf anderem Wege - eine Eintrittskarte für die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung bestellt haben, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahlstimmen über den Online-Service noch bis zum Ende der Aktionärsdebatte am Tag der Hauptversammlung abzugeben.

Bei rechtzeitiger Anmeldung können Aktionäre auch nach Abgabe der Briefwahlstimmen die Rechte in der Hauptversammlung - persönlich oder durch Bevollmächtigte - wahrnehmen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktienbestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung (Mitteilung nach § 125 Abs. 2 AktG) übersandten Antwortbogen oder den unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellten Online-Service. Den Antwortbogen können Sie per Post oder Telefax übermitteln (Anschrift bzw. Telefaxnummer s.o.). Sie haben ferner die Möglichkeit, Vollmacht auf der Rückseite der Eintrittskarte sowie auf den hierfür im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarten zu erteilen.

Die Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung kann über den unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellten Online-Service oder per E-Mail an hv-service.dpdhl@adeus.de erfolgen. Der Nachweis in Textform kann ferner an den Akkreditierungsschaltern der Hauptversammlung erbracht werden.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir bitten die Aktionäre, in diesen Fällen die Bereitschaft des zu Bevollmächtigenden zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie die Einzelheiten der Bevollmächtigung einschließlich ihrer Form zu klären. Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch über den unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellten Online-Service bevollmächtigt werden.

Wir bieten unseren Aktionären an, Mitarbeiter der Gesellschaft mit der Ausübung ihrer Stimmrechte nach Maßgabe der Weisungen der Aktionäre zu bevollmächtigen. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können durch Rücksendung des von der Gesellschaft mit der Einladung (Mitteilung nach § 125 Abs. 2 AktG) übersandten Antwortbogens per Post oder Telefax (Anschrift bzw. Telefaxnummer s.o.) oder über den unter www.dpdhl.de/hauptversammlung bereitgestellten Online-Service erteilt werden. Wenn Sie nicht den Online-Service nutzen, sind Vollmacht und Weisungen ausschließlich an die oben genannte Anschrift bzw. Telefaxnummer zu übermitteln. In der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch unter Verwendung der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen Weisungen erteilt wurden. Eine Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu TOP 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu TOP 3 und/oder zu TOP 4 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen.

Soweit Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht unter Verwendung der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte erteilt werden, muss die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis einschließlich 20. Mai 2015 (eingehend) erfolgen. Über den Online-Service erteilte Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können über den Online-Service bis zum Ende der Aktionärsdebatte am Tag der Hauptversammlung geändert werden.

Bei rechtzeitiger Anmeldung können Aktionäre auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung - persönlich oder durch Bevollmächtigte - wahrnehmen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

5. Veröffentlichung und Übersendung von Informationen, Berichten und Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Informationen zu TOP 6 stehen Ihnen von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dpdhl.de/hauptversammlung zur Verfügung. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Die gem. § 124a AktG auf der Internetseite zugänglich zu machenden Informationen können Sie alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung bzw. unverzüglich nach Eingang des Verlangens auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dpdhl.de/hauptversammlung einsehen.

6. Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet unter www.dpdhl.de/hauptversammlung übertragen.

7. Anträge, Wahlvorschläge, Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Auskunftsverlangen, Rechte der Aktionäre

Anträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannten Adressen bzw. Telefaxnummer der Deutsche Post AG zu richten:

Postanschrift: Deutsche Post AG, Zentrale, Investor Relations, Stichwort:
Hauptversammlung, 53250 Bonn, oder

Telefaxnr.: +49 (0)228 182 63199 oder

E-Mail-Anschrift: hauptversammlung@dpdhl.com

Wir werden Anträge und Wahlvorschläge, die bis zum Ablauf des 12. Mai 2015 bei den vorgenannten Adressen bzw. der Telefaxnummer eingehen und zugänglich zu machen sind, unverzüglich unter www.dpdhl.de/hauptversammlung veröffentlichen.

Auch bei vorheriger Übersendung sind Anträge bzw. Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen bzw. vorzutragen.

Ein Verlangen von Aktionären, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen (§ 122 Abs. 2 AktG), muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 26. April 2015 zugehen. Bitte richten Sie ein solches Verlangen an den Vorstand der Deutsche Post AG:

Postanschrift: Deutsche Post AG, Zentrale, Vorstand, Stichwort: Hauptversammlung, 53250 Bonn oder

Telefaxnr.: +49 (0)228 182 63199 oder

E-Mail-Anschrift: hauptversammlung@dpdhl.com

In der Hauptversammlung steht jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, ein Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG zu. Danach ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zu den genannten Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dpdhl.de/hauptversammlung verfügbar.

 

Bonn, im April 2015

Deutsche Post AG

Der Vorstand

 

Informationen zu TOP 6, insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und gemäß Nr. 5.4.1 Absatz 4-6 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Herr Roland Oetker - unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen - ist Mitglied im Aufsichtsrat der Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Roland Oetker und der Deutsche Post AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der Deutsche Post AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß Nr. 5.4.1 Abs. 4-6 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Weitere Angaben zum vorgeschlagenen Kandidaten sind im Internet unter www.dpdhl.de/hauptversammlung abrufbar.






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