BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

22.04.2014 / 15:10


BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-

Bremen

Einberufung der 134. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre

der

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-

am Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen

 

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2013 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 1.536.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 0,40 EUR pro Stückaktie.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y des Wertpapierhandelsgesetzes) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier (70), Bürgermeister a.D., Vorsitzender des Vorstandes Wirtschaftsverband Weser e.V., mit Wohnsitz in Bremen als Nachfolger von Herrn Uwe Beckmeyer als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern nicht an Wahlvorschläge gebunden.

II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6

1.

Allgemeine Angaben

Herr Uwe Beckmeyer hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Amtszeit des von der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählten Herrn Beckmeyer hätte noch bis zur Beendigung der Hauptversammlung gedauert, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und nach den §§ 1 Absatz 1, 5 Absatz 1, 6 Absatz1 und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Absatz 1 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Beckmeyer ist eine Nachwahl gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- erforderlich.

Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses wahrnimmt, und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat 2013 für seine Zusammenarbeit beschlossenen Ziele.

2.

Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes

Der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre vorgeschlagene Kandidat ist kein Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.

3.

Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance-Kodex

Zwischen Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier und den Gesellschaften des Konzerns der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- sowie den Organen der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- bestehen keine direkten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. Herr Dr. h.c. Klaus Wedemeier ist Bürgermeister a.D. der Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), dem Mehrheitsgesellschafter der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2014 zugegangen sein:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (23. Mai 2014) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 24. Mai 2014 bis einschließlich 30. Mai 2014 werden erst mit Gültigkeitsdatum 2. Juni 2014 verarbeitet und berücksichtigt.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BLG-HV2014@computershare.de

Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich 'IR-Kalender und Veranstaltungen' unter 'Hauptversammlung' verfügbar sein wird.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' sinngemäß.

4.

Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

a)

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 29. April 2014, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
- Vorstand -
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Wir weisen darauf hin, dass der betreffende Aktionär nach § 122 Absatz 2 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 des Aktiengesetzes und dem entsprechend anwendbaren § 142 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes für ein Ergänzungsverlangen nachweisen muss, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Stellung des Antrages auf Ergänzung der Tagesordnung (entscheidend ist der Zugang des Antrages bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien ist und diese Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag hält.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden außerdem auf der Internetseite www.ir.blg.de im Bereich 'IR-Kalender und Veranstaltungen' unter 'Hauptversammlung' zur Verfügung gestellt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
Herrn Dietmar Krull
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Telefax: + 49 421 398-3233
E-Mail: dkrull@blg.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf www.ir.blg.de im Bereich 'IR-Kalender und Veranstaltungen' unter 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 15. Mai 2014 der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter b) genannte Adresse für Gegenanträge zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

5.

Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

6.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich 'IR-Kalender und Veranstaltungen' unter 'Hauptversammlung' zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich 'IR-Kalender und Veranstaltungen' unter 'Hauptversammlung' zugänglich.

 

Bremen, im April 2014

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-

DER VORSTAND






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