Deutsche Post AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

15.04.2014 / 15:13


Deutsche Post AG

Bonn

WKN 555200
ISIN DE0005552004

Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

In der am 14. April 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung unserer Hauptversammlung auf den 27. Mai 2014 wurde unter Tagesordnungspunkt 10, lit. c), als Datum der Änderungsvereinbarung irrtümlich der 14. Februar 2013 statt des 14. Februar 2014 angegeben. Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10, lit. c) lautet richtigerweise wie folgt:

10.
Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und/oder Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Deutsche Post AG und Konzerngesellschaften

c)

Die Deutsche Post AG und die Deutsche Post Assekuranz Vermittlungs GmbH haben am 14. Februar 2014 eine Vereinbarung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags vom 14. Dezember 2001 zwischen der Deutsche Post AG als Rechtsnachfolgerin der auf die Deutsche Post AG verschmolzenen Deutsche Post Beteiligungen GmbH und der Deutsche Post Assekuranz Vermittlungs GmbH abgeschlossen. Mit der Änderungsvereinbarung ist § 2 des Ergebnisabführungsvertrags geändert und wie folgt neu gefasst worden:

'§ 2 Verlustübernahme

Die Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Tochtergesellschaft für die Dauer dieses Vertrages zur Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.'

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vereinbarung vom 14. Februar 2014 zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags vom 14. Dezember 2001 zuzustimmen.

 

Bonn, im April 2014

Deutsche Post AG

Der Vorstand






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