Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

04.03.2014 / 15:28


Beiersdorf Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kennnummer 520000
ISIN DE0005200000

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 17. April 2014, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr)
im Congress Centrum Hamburg, Saal 1, Am Dammtor/Marseiller Straße in Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 gemäß §§ 172, 173 AktG am 20. Februar 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Der festgestellte Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sind der Hauptversammlung, auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Unnastraße 48, 20245 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 244.599.391,81 EUR wie folgt zu verwenden:

* Ausschüttung einer Dividende von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
(226.818.984 dividendenberechtigte Stückaktien)
158.773.288,80 EUR
* Einstellung in andere Gewinnrücklagen 85.826.103,01 EUR
Bilanzgewinn 244.599.391,81 EUR

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.

Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Beiersdorf Konzern für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der am 17. April 2014 stattfindenden Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG sowie nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2014 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

a)

Michael Herz
Hamburg
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag

Herr Herz ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:

-

Tchibo GmbH (Vorsitzender)

-

tesa SE

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

b)

Thomas Holzgreve
Bad Oldesloe
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag

Herr Holzgreve ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:

-

Tchibo GmbH

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

c)

Dr. Dr. Christine Martel
Frederiksberg/Dänemark
Leiterin des Geschäftsbereichs Nescafé Dolce Gusto Nordics, Nestlé Danmark A/S/Dänemark

Frau Dr. Dr. Martel ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Frau Dr. Dr. Martel erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrats insbesondere auf Grund ihrer Tätigkeit als ehemalige Leiterin Finanzwesen und strategische Unternehmensplanung eines Geschäftsbereichs der Nestlé S.A./Schweiz die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an eine unabhängige Finanzexpertin.

d)

Isabelle Parize
Orcq/Belgien
Vorsitzende der Geschäftsleitung der Nocibé S.A./Frankreich

Frau Parize ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen.

Sie ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

SOFIPOST S.A./Frankreich
(Mitglied des Conseil d'Administration (Verwaltungsrat))

-

Agence française pour les investissements internationaux ('AFII', Französische Agentur für Internationale Investitionen)
(Mitglied des Conseil d'Administration (Verwaltungsrat))

e)

Prof. Dr. Reinhard Pöllath
München
Rechtsanwalt/P+P Pöllath + Partners

Herr Prof. Dr. Pöllath ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:

-

maxingvest ag (Vorsitzender)

-

Tchibo GmbH

-

Wanzl GmbH & Co. Holding KG

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

f)

Poul Weihrauch
Waterloo/Belgien
Mitglied der Geschäftsleitung (Global President Food, Drinks and Europe Multi Sales) der Mars Inc./USA

Herr Weihrauch ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Prof. Dr. Reinhard Pöllath im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgendes Ersatzmitglied für die oben genannten Aufsichtsratsmitglieder nach § 11 Abs. 4 der Satzung für die Dauer der regulären Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder (§ 11 Abs. 2 der Satzung) zu wählen:

g)

Beatrice Dreyfus
Frankfurt am Main
Unternehmensberaterin/Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH

Frau Dreyfus ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen.

Sie ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

ES-Plastic GmbH
(Mitglied des Beirats)

Das vorgeschlagene Ersatzmitglied rückt gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 der Satzung in den Aufsichtsrat nach, wenn eines der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass zuvor ein Nachfolger bestellt ist. Das vorgeschlagene Ersatzmitglied erlangt seine ursprüngliche Stellung als Ersatzmitglied gemäß § 11 Abs. 5 Satz 2 der Satzung zurück, wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, für welches das Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt war, ein Nachfolger bestellt wurde.

Die vorgenannten Vorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgenannten Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Wahlentscheidung als maßgebend anzusehen wäre. Vorsorglich legt der Aufsichtsrat jedoch mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 und Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Beziehungen offen:

Frau Dr. Dr. Christine Martel sowie die Herren Michael Herz, Thomas Holzgreve und Prof. Dr. Reinhard Pöllath sind derzeit bereits Mitglieder des Aufsichtsrats.

Die Herren Michael Herz und Thomas Holzgreve sind Mitglieder des Vorstands der maxingvest ag, die mittelbar bzw. unmittelbar 50,47% der Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft hält.

Herr Michael Herz ist zudem direkt sowie indirekt Aktionär der maxingvest ag und nach Maßgabe der gesetzlichen Zurechnungsvorschriften indirekt mehrheitlich sowie direkt an der Beiersdorf Aktiengesellschaft beteiligt.

Herr Prof. Dr. Reinhard Pöllath ist Aufsichtsratsvorsitzender der maxingvest ag und Berater von Herrn Michael Herz sowie der anderen Gesellschafter der maxingvest ag.

Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere kurze Lebensläufe, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.

7.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Anpassung bestehender Ergebnisabführungsverträge

Zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft einerseits und ihren nachstehend genannten 100 %-igen Tochtergesellschaften andererseits bestehen folgende Organschafts- und Gewinnabführungsverträge bzw. Ergebnisabführungsverträge:

-

Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH (vormals GUHL Kosmetik GmbH), Organschafts- und Gewinnabführungsvertrag vom 1. November 1982

-

Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH, Ergebnisabführungsvertrag vom 1. Februar 2008

-

Beiersdorf Manufacturing Waldheim GmbH, Ergebnisabführungsvertrag vom 28. Februar 2012

-

Beiersdorf Shared Services GmbH, Ergebnisabführungsvertrag vom 19. November 2002

-

Phanex Handelsgesellschaft mbH, Ergebnisabführungsvertrag vom 19. April 1989

-

Produits de Beauté Logisitik GmbH, Ergebnisabführungsvertrag vom 31. März 2003

Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 sieht unter anderem vor, dass Gewinnabführungsverträge mit Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH zur Anerkennung der ertragssteuerlichen Organschaft künftig einen Verweis auf die Vorschriften über die Verlustübernahme nach § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten müssen.

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft hat mit Blick auf diese gesetzgeberische Anpassung Änderungsvereinbarungen mit ihren vorgenannten Tochtergesellschaften abgeschlossen, durch die die bestehenden Ergebnisabführungsverträge um einen solchen dynamischen Verweis auf § 302 AktG ergänzt werden. Dadurch soll klargestellt werden, dass sich der in den Verträgen enthaltene Verweis auf die Regelungen zur Verlustübernahme stets auf die jeweils gültige Fassung des § 302 AktG bezieht. Die Änderungsvereinbarungen haben damit jeweils folgenden wesentlichen Inhalt: Die Beiersdorf Aktiengesellschaft ist zur Verlustübernahme bei der jeweiligen Tochtergesellschaft entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet. Weitere Anpassungen sehen die Änderungsvereinbarungen nicht vor.

Die Änderungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit neben der Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft, die bereits erfolgt ist, auch der Zustimmung der Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft. Die Änderungsverträge werden rückwirkend zum 1. Januar des Jahres wirksam, in dem sie in das für die jeweilige Tochtergesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen werden.

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft war zum Zeitpunkt des Abschlusses der Änderungsvereinbarungen jeweils alleinige Gesellschafterin der vorgenannten Gesellschaften und wird dies auch zum Zeitpunkt der Hauptversammlung sein. Aus diesem Grund ist eine Prüfung der Änderungsvereinbarungen durch gerichtlich bestellte Vertragsprüfer nicht erforderlich (§§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293 b Abs. 1 AktG).

Der Vorstand der Beiersdorf Aktiengesellschaft und die Geschäftsführungen der vorgenannten Tochtergesellschaften haben gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293 a AktG jeweils einen gemeinsamen Bericht erstattet, in dem die Änderungsvereinbarungen im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet worden sind. Die gemeinsamen Berichte liegen zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen seit dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Unnastraße 48, 20245 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

dem Änderungsvertrag zum Organschafts- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH,

b)

dem Änderungsvertrag zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH,

c)

dem Änderungsvertrag zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der Beiersdorf Manufacturing Waldheim GmbH,

d)

dem Änderungsvertrag zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der Beiersdorf Shared Services GmbH,

e)

dem Änderungsvertrag zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der Phanex Handelsgesellschaft mbH,

f)

dem Änderungsvertrag zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der Produits de Beauté Logistik GmbH

zuzustimmen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 252.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.181.016 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 226.818.984.

Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz an die nachfolgende Adresse übermitteln:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
c/o HV AG
Jakob-Oswald-Str. 22
92289 Ursensollen

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: HV-Anmeldung@Beiersdorf.com

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 27. März 2014 (0.00 Uhr MEZ, sogenannter Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2014 (24.00 Uhr MESZ) unter der oben genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht alternativ im Wege der Briefwahl ausüben, d.h. ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend erläutert, erforderlich. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus.

Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder unter Verwendung des hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden.

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss spätestens bis zum Ende der Generaldebatte auf der Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.

Die mittels des Briefwahlformulars abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2014 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: HV-Anmeldung@Beiersdorf.com

Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das Internet ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe als verbindlich betrachtet. Eine mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe kann auch nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden.

Auch Aktionärsvertreter können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt 'Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung'), insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung, entsprechend.

Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abgerufen werden.

Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten, z.B. einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere, mit diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG bzw. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor. Gegebenenfalls verlangt das zu bevollmächtigende Kreditinstitut oder die zu bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, da diese Stimmrechtsvertreter nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Etwaige Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Vollmachtserteilung

Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt.

Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung muss am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgelegt oder der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 15. April 2014 (24.00 Uhr MESZ), an folgende Adresse übermittelt werden:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: HV-Anmeldung@Beiersdorf.com

Stimmrechtsvertretung

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er wird die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird das Stimmrecht nur zu solchen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihm ausdrückliche und eindeutige Weisungen vorliegen. Soweit eine solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder in Textform unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten und auch in der Hauptversammlung bereitgehaltenen Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden.

Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum Ende der Generaldebatte auf der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen möglich. Um das internetbasierte Abstimmungssystem zu nutzen, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.

In Textform mittels der Formulare erteilten Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: HV-Anmeldung@Beiersdorf.com

In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 15. April 2014 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch während der laufenden Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.

Sollte der Aktionär dem Stimmrechtsvertreter sowohl in Textform mittels der Formulare als auch über das Internet Vollmacht und Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die in Textform erteilten Vollmachten und Weisungen als verbindlich betrachtet. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen können auch nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden.

Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abgerufen werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,- EUR am Grundkapital erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. März 2014 (24.00 Uhr MEZ) zugegangen sein:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Vorstand
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-185000
E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG müssen, wenn sie schon vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, mit einer Begründung versehen sein und sind an die nachstehend genannte Adresse zu richten:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-185000
E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Dort müssen sie bis zum Ablauf des 2. April 2014 (24.00 Uhr MESZ) eingehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre können die Hauptversammlung am 17. April 2014 bis zum Ende der Generaldebatte per Live-Stream in unserem internetbasierten Abstimmungssystem unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung verfolgen. Für den Zugang bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden steht nach der Hauptversammlung auch für die interessierte Öffentlichkeit unter der genannten Webadresse zur Verfügung.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger am 4. März 2014 veröffentlicht. Die Einberufung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung eingesehen werden.

 

Hamburg, im März 2014

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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