Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

19.04.2013 / 15:14


Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide

Frankfurt am Main

ISIN DE 0005773303

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag, dem 31. Mai 2013, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 22. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2012 in Höhe von EUR 115.539.945,00 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von EUR 115.173.988,75, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 365.956,25 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2013 endet die Amtszeit sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Ebenso endet die Amtszeit der Herren Peter Feldmann und Michael Odenwald, die durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 3. September 2012 bzw. 11. Dezember 2012 jeweils zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden sind. Die gerichtliche Bestellung von Herrn Peter Feldmann und Herrn Michael Odenwald erfolgte, nachdem Frau Jutta Ebeling ihr Mandat zum 31. August 2012 und Herr Professor Klaus-Dieter Scheurle sein Mandat zum 30. November 2012 niedergelegt hatten. Das Gericht hat die Bestellung von Herrn Peter Feldmann und Herrn Michael Odenwald jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung befristet.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt - gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

-

Uwe Becker, Frankfurt am Main, Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main

-

Kathrin Dahnke, Bielefeld, Mitglied des Vorstands der Gildemeister AG

-

Peter Feldmann, Frankfurt am Main, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

-

Dr. Margarete Haase, Ebersberg, Mitglied des Vorstands der Deutz AG

-

Jörg-Uwe Hahn, Bad Vilbel, Hessischer Minister der Justiz, für Integration und Europa, Mitglied des Hessischen Landtags

-

Lothar Klemm, Neuberg, Hessischer Staatsminister a.D., Rechtsanwalt

-

Stefan H. Lauer, Idstein, Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG

-

Michael Odenwald, Berlin, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

-

Karlheinz Weimar, Bad Camberg, Rechtsanwalt und Notar, Hessischer Minister der Finanzen a. D., Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Leitungsausschuss der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

-

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, Bremen, Professorin für Global Production Logistics, Provost und Geschäftsführerin, Jacobs University Bremen

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Karlheinz Weimar, Hessischer Minister der Finanzen a. D., im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Frau Dr. Haase erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG als unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz zu den vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten bzw. Kandidatinnen für den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

Uwe Becker, Frankfurt am Main, Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main

a)

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (Vorsitzender)
ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft
Mainova AG
Messe Frankfurt GmbH
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Süwag Energie AG

b)

AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Kita Frankfurt
Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst
Volkshochschule Frankfurt am Main
Dom Römer GmbH
Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH
Gas-Union GmbH
Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH
Nassauische Sparkasse
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH
RMA Rhein-Main Abfall GmbH
Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH
Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main
Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH
Zentrale Errichtungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Kathrin Dahnke, Bielefeld, Mitglied des Vorstands der Gildemeister AG

Keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Peter Feldmann, Frankfurt am Main, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

a)

ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Vorsitzender)
Messe Frankfurt GmbH (Vorsitzender)
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (Vorsitzender)
Nassauische Heimstätte Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH

b)

Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH
FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region
Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH
Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development GmbH

Dr. Margarete Haase, Ebersberg, Mitglied des Vorstands der Deutz AG

a)

ElringKlinger AG
ZF Friedrichshafen AG

b)

DEUTZ (Dalian) Engine Co. Ltd.
Deutz Engines (Shandong) Co. Ltd.

Jörg-Uwe Hahn, Bad Vilbel, Hessischer Minister der Justiz, für Integration und Europa, Mitglied des Hessischen Landtags

a)

ALEA Hoch- und Industriebau AG
HA Hessen Agentur GmbH
hr-Senderservice GmbH
WV Energie AG

Lothar Klemm, Neuberg, Hessischer Staatsminister a. D., Rechtsanwalt

a)

Dietz AG (Vorsitzender)
Variolog AG (Vorsitzender)
IQB Career Services AG

Stefan H. Lauer, Idstein, Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG

a)

Austrian Airlines AG (Vorsitzender)
Lufthansa Flight Training GmbH (Vorsitzender)
ESMT European School of Management and Technology GmbH
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
LSG Lufthansa Service Holding AG
Lufthansa Cargo AG
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG

b)

Swiss International Air Lines AG
Aircraft Maintenance and Engineering Corp.
SN Airholding SA/NV
Günes Ekspres Havacilik A.S. (Sun Express)

Michael Odenwald, Berlin, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

a)

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (Vorsitzender)
Deutsche Bahn AG (DB AG)
DB Mobility Logistics AG (DB ML AG)

Karlheinz Weimar, Bad Camberg, Rechtsanwalt und Notar, Hessischer Minister der Finanzen a. D., Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Leitungsausschuss der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, Bremen, Professorin für Global Production Logistics, Provost und Geschäftsführerin, Jacobs University Bremen

a)

Deutsche Post AG

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Herr Stefan H. Lauer ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa). Die Lufthansa ist - als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Daher besteht zwischen der Deutschen Lufthansa AG und der Fraport AG eine intensive geschäftliche Beziehung, mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen, Passagierkontrolle und -sicherheit sowie der Frachtabwicklung.
Die Geschäftsbeziehung mit der Lufthansa und ihren Partnern der Star Alliance trägt in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten Aviation und Groundhandling generiert. Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes Drehkreuz der Lufthansa. Die Fraport AG ist daher der wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa.

Herr Uwe Becker ist Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main. Herr Peter Feldmann ist Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt Frankfurt am Main hält über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher Corporate Governance Kodex. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main bzw. deren Tochtergesellschaften und der Fraport AG bestehen Verträge insbesondere im Bereich der Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung).

Herr Jörg-Uwe Hahn ist Hessischer Minister der Justiz, für Integration und Europa. Die Herren Lothar Klemm und Karlheinz Weimar sind Hessische Staatsminister außer Dienst. Das Land Hessen hält direkt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher Corporate Governance Kodex.

Herr Michael Odenwald ist Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Bundesrepublik Deutschland steht im Bereich der Luftsicherheit in Geschäftsbeziehungen zur Fraport AG. Dabei geht es insbesondere um die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des § 5 Luftsicherheitsgesetz. Die Fraport AG und ihr Tochterunternehmen FraSec Fraport Security Services GmbH führen für die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium des Innern) Passagier- und Gepäckkontrollen in den Terminals des Frankfurter Flughafens durch.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 in einer Höhe von EUR 5.500.000 geschaffene Genehmigte Kapital, das zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2013 noch in einem Umfang von EUR 3.986.230 besteht, läuft am 26. Mai 2014 aus. Das Genehmigte Kapital ist in den letzten Jahren mehrfach zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Fraport AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen ausgenutzt worden. Mit Blick auf das Auslaufen des Genehmigten Kapitals noch vor dem voraussichtlichen Termin der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 soll dieses aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 3.500.000 ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.500.000 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind oder soweit das Genehmigte Kapital zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen ausgenutzt wird (Arbeitnehmeraktien).

Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

b)

§ 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.500.000 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind oder soweit das Genehmigte Kapital zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen ausgenutzt wird (Arbeitnehmeraktien). Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.'

c)

Das von der Hauptversammlung am 27. Mai 2009 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossene Genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung wird mit Wirksamwerden des neuen Genehmigten Kapitals aufgehoben.

d)

Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals so zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, dass die Aufhebung nur eingetragen wird, wenn (i) die letzte vor der Hauptversammlung 2013 beschlossene Ausnutzung des Genehmigten Kapitals im Handelsregister eingetragen ist und (ii) das unter diesem Tagesordnungspunkt zu beschließende neue Genehmigte Kapital eingetragen wird.

Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen in Höhe von EUR 3.500.000 vor. Damit soll das derzeit noch in einer Höhe von EUR 3.986.230 bestehende Genehmigte Kapital ersetzt werden, das am 26. Mai 2014 und damit noch vor dem voraussichtlichen Termin der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ausläuft.

Die lückenlose Fortführung des Genehmigten Kapitals soll dem Vorstand weiterhin die Möglichkeit geben, das Grundkapital der Gesellschaft, insbesondere zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen, kurzfristig zu erhöhen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Das Bezugsrecht kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, um bei der Ausgabe etwa entstehende Spitzenbeträge auszugleichen. Dies kann dazu dienen, die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und so die technische Durchführung der Aktienausgabe zu erleichtern. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

Darüber hinaus soll in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung aus § 202 Abs. 4 AktG das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, um neue Aktien gegen Bareinlagen an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen ausgeben zu können. Die Ausgabe von Arbeitnehmeraktien ist ein wichtiges und weitverbreitetes Instrument zur Bindung von Mitarbeitern, welches die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und die Übernahme von Mitverantwortung fördert. Sie liegt daher im Interesse der Gesellschaft. Die Einzelheiten der Aktienausgabe werden von Vorstand und Aufsichtsrat im konkreten Fall nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Der Vorstand wird über die Ausnutzung der Ermächtigung jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte Internetadresse können auch die zu Beginn der Hauptversammlung gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 92.216.556 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.216.556. Von den 92.216.556 Stückaktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der Fraport AG gehalten werden, keine Stimmrechte.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Telefax: 069 12012-86045

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 10. Mai 2013 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 24. Mai 2013 (24.00 Uhr) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt.
Der Nachweis kann auch per Post an die Adresse

Fraport AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

oder per Telefax an 089 309037-4675

übermittelt werden.

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis per E-Mail an fraportAG-HV2013@computershare.de zu übersenden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Mittwoch, 29. Mai 2013 (Tag des Posteingangs), zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorlegt wird.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, per Fax (069 690-25201) oder per E-Mail (HV-Projektbuero@fraport.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de heruntergeladen werden.

Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über ein Internet-gestütztes Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten zum Internet-gestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die Aktionäre im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de.

Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der sich ein Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch über das Internet-gestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de einsehbar.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 28. Februar 2013, 0.00 Uhr) Inhaber der Aktien sind.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2013 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:

Vorstand der Fraport AG
z. Hd. HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.hauptversammlung.fraport.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Fraport AG
HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Telefax: 069 690-25201
E-Mail: HV-Projektbuero@fraport.de

Bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2013 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und - bei Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de.

 

Frankfurt am Main, im April 2013

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand






19.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



207805  19.04.2013