Telefónica Deutschland Holding AG
München
WKN: A1J5RX ISIN: DE000A1J5RX9
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am 7. Mai 2013, um 10.30 Uhr
in der Event-Arena im Olympiapark, Toni-Merkens-Weg 4 in 80809 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses
nebst Lagebericht jeweils zum 31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können im Internet unter
www.telefonica.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Der im festgestellten Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2012 ausgewiesene Bilanzgewinn
in Höhe von
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EUR
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4.648.809.332,27
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wird wie folgt verwandt: |
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Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,45 je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt |
EUR
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502.625.430,00
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Gewinnvortrag |
EUR |
4.146.183.902,27' |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Geschäftsstelle München, wird zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt. Für den Fall, dass der Aufsichtsrat oder der Vorstand beschließt,
den Halbjahresfinanzbericht einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen, wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Stuttgart, Geschäftsstelle München, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht gemäß § 37w Abs. 5 WpHG bestellt.'
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Der Aufsichtsrat stützt seinen Beschlussvorschlag auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.
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Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.116.945.400,00 und ist eingeteilt in 1.116.945.400 Aktien. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beträgt 1.116.945.400. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung
im Bundesanzeiger.
Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und §§ 23 und 25 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Anmeldeschlusstag im Aktienregister eingetragen
und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 30.
April 2013, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
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Telefónica Deutschland Holding AG c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München E-Mail-Adresse: anmeldestelle@computershare.de Fax: +49 89 30903-74675
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Die Anmeldung muss mindestens in Textform erfolgen und kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Zur Erleichterung
der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie auf an die vorgenannte Adresse gerichtetes
Verlangen ein Anmeldeformular übersandt.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 23 Abs. 1 und 2 der Satzung am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen
vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 1. Mai 2013, 0:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 7. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ),
Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind, Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen; § 135 AktG bleibt
unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt
werden: telefonica-hv2013@computershare.de. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf an Telefónica Deutschland Holding AG,
c/o Computershare Operations Center, Prannerstraße 8, 80333 München, E-Mail-Adresse: telefonica-hv2013@computershare.de, Telefax-Nr.
+49 89 30903-74675, gerichtetes Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt.
Dieses Formular steht auch zum Download unter www.telefonica.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung bereit.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der Aktionäre
gebundene Stimmrechtsvertreterin bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich
aus den Unterlagen, die den Aktionären gemäß § 125 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter
der Internetadresse www.telefonica.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
durch die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen
an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin zur Verfügung.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein solches Verlangen ist an den Vorstand zu richten (Telefónica Deutschland Holding AG, Vorstand, Georg-Brauchle-Ring 23-25,
80992 München) und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 6. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs.
1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind), also spätestens am 22. April 2013, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite
zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 22. April 2013, 24:00
Uhr (MESZ), zugeht.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
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Telefónica Deutschland Holding AG Investor Relations Georg-Brauchle-Ring 23-25 80992 München Telefax: + 49 89 2442-2000 oder an folgende E-Mail-Adresse: Hauptversammlung2013@telefonica.com
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.telefonica.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären unter www.telefonica.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
Information auf der Internetseite der Gesellschaft
Unter www.telefonica.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
zugänglich.
Anfragen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen ausschließlich zu richten an die
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Telefónica Deutschland Holding AG Investor Relations Georg-Brauchle-Ring 23-25 80992 München Telefax: +49 89 2442-2000 oder an folgende E-Mail-Adresse: Hauptversammlung2013@telefonica.com
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München, im März 2013
Telefónica Deutschland Holding AG
Der Vorstand
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