JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

25.04.2012 / 15:12


JENOPTIK Aktiengesellschaft

Jena

- ISIN DE0006229107 -
- WKN 622910 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, dem 6. Juni 2012, 11.00 Uhr,

im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen bekannt:

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 Handelsgesetzbuch sowie § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auch auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de unter der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung einsehbar. Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 18.828.633,29 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,15
je dividendenberechtigter Stückaktie
bei 57.238.115 dividendenberechtigten Stückaktien


Euro


8.585.717,25
Gewinnvortrag auf neue Rechnung Euro 10.242.916,04

Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändert, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Die Dividende wird voraussichtlich am 7. Juni 2012 gezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 zu wählen.

Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses.

6.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats

In den vergangenen Jahren hat die Arbeitsbelastung des Aufsichtsrats aufgrund zahlreicher neuer gesetzlicher Anforderungen an seine Kontrolltätigkeit stark zugenommen. Ein Vergleich mit anderen TecDax-Unternehmen hat gezeigt, dass die Vergütung des Aufsichtsrats der JENOPTIK AG, die letztmalig im Jahr 2007 angepasst wurde, diesen gestiegenen Anforderungen nicht hinreichend Rechnung trägt. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex fordert in Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2, dass die Vergütung der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung tragen soll. Daher ist beabsichtigt, die feste und die erfolgsabhängige Vergütung um jeweils ein Drittel anzuheben. Die jährliche Vergütung des Prüfungsausschusses, dessen Tätigkeiten mit einem besonders hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, soll von Euro 5.000,- auf Euro 10.000,- angehoben werden. Ferner soll klargestellt werden, dass Mitglieder von Ausschüssen, die im Geschäftsjahr nicht getagt haben, für die Ausschussmitgliedschaft keine Vergütung erhalten. Für das Sitzungsgeld ist eine Erhöhung von Euro 600,- auf Euro 1.000,- pro Sitzung beabsichtigt. Gleichzeitig soll aber bei der Teilnahme an Telefonkonferenzen oder bei mehreren Sitzungen an einem Tag für die zweite Sitzung nur die Hälfte des vereinbarten Sitzungsgelds gezahlt werden. Nachgewiesene Auslagen, die im Zusammenhang mit der Sitzung stehen, sollen künftig zusätzlich zu dem Sitzungsgeld erstattet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 19 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrates) wie folgt neu zu fassen:

'§ 19
Vergütung des Aufsichtsrates
(1)

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro 20.000,-. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die feste Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar.

(2)

Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von Euro 10.000,-, sofern das Konzernergebnis vor Steuern den Wert von 10 % des Konzern-Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres übersteigt. Die erfolgsorientierte jährliche Vergütung erhöht sich auf Euro 20.000,-, sofern das Konzernergebnis vor Steuern den Wert von 15 % des Konzern-Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Für die Ermittlung des Ergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals ist der vom Aufsichtsrat förmlich gebilligte Konzernabschluss der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr maßgebend. Die erfolgsorientierte jährliche Vergütung ist zahlbar innerhalb von 10 Werktagen nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das betreffende Geschäftsjahr beschließt.

(3)

Zusätzlich erhält jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 5.000,-. Der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine jährliche Vergütung von Euro 10.000,-. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Für die Mitgliedschaft in Ausschüssen, die im Geschäftsjahr nicht getagt haben, wird keine Vergütung gezahlt. Sämtliche Ausschussvergütungen sind nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar.

(4)

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

(5)

Für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrates oder einer seiner Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates außerdem ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 1.000,-. Für die Teilnahme an jeder weiteren Präsenzsitzung, die am selben Tag stattfindet, sowie für die Teilnahme an einer telefonischen Sitzung wird die Hälfte des Sitzungsgeldes nach Satz 1 gezahlt.

(6)

Auslagen eines Mitglieds des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes werden nach den dafür allgemein geltenden Grundsätzen gegen Nachweis erstattet. Die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer im Inland stattfindenden Sitzung des Aufsichtsrates oder einer seiner Ausschüsse ist begrenzt auf einen Betrag von Euro 600,- je Sitzung. Eine Anrechnung auf das Sitzungsgeld nach Absatz 5 erfolgt nicht.

(7)

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich eine etwaige auf ihre Vergütung entfallende Umsatzsteuer.

(8)

Die vorstehenden Regelungen gelten erstmals mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012. Für die Vergütung der Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in der Amtsperiode, die mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012 endet, gilt § 19 der Satzung in seiner bisherigen Fassung fort.'

7.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012 wird die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates enden. Nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz setzt sich der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern zusammen, von denen 6 Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für den Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:

a) Mag. Brigitte Ederer
Mitglied des Vorstands der Siemens AG, München

Frau Ederer ist Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien von folgenden ausländischen Wirtschaftsunternehmen:

 
-

Boehringer Ingelheim RCV GmbH, Österreich

-

Österreichische Industrieholding AG, Österreich

Frau Ederer ist zudem Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien von folgenden ausländischen Wirtschaftsunternehmen, welche zum Siemens-Konzern gehören:

 
-

Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Österreich

-

Siemens France Holding S.A.S, Frankreich

-

Siemens Holding S.p.A., Italien

-

Siemens Holding plc, Großbritannien

-

Siemens Nederland N.V., Niederlande

-

Siemens S.A., Spanien

-

Siemens Sanayi ve Ticaret A.S., Türkei

-

Siemens S.p.A., Italien

b) Christian Humer
Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE European City Estates GmbH, Hinterbrühl/Österreich

Herr Christian Humer ist Mitglied in einem vergleichbaren Kontrollgremium von folgenden ausländischen Wirtschaftsunternehmen:

 
-

Ühihenud Farmid AS, Estland

c) Rudolf Humer
Unternehmer, Hinterbrühl/Österreich

Herr Rudolf Humer ist Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien von folgenden ausländischen Wirtschaftsunternehmen:

 
-

Baumax AG, Österreich

-

Baumax Anteilsverwaltung AG, Österreich

-

Ühihenud Farmid AS, Estland

-

ECE Capital OÜ, Estland

-

K.A.M. ESSL Holding AG, Österreich

d) Mag. Heinrich Reimitz
Mitglied der Geschäftsführung der ECE European City Estates GmbH, Wien/Österreich

Herr Reimitz ist Mitglied in einem vergleichbaren Kontrollgremium von folgenden ausländischen Wirtschaftsunternehmen:

 
-

Ühihenud Farmid AS, Estland

e) Prof. Dr. rer. nat. habil., Diplom-Physiker Andreas Tünnermann
Direktor des Instituts für Angewandte Physik und Hochschullehrer für Angewandte Physik der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Optik und Feinmechanik, Weimar

Prof. Tünnermann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Biocentiv GmbH.

f) Matthias Wierlacher
Vorstandsvorsitzender der Thüringer Aufbaubank, Weimar

Herr Wierlacher ist Mitglied in einem Aufsichtrat von folgender Gesellschaft, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden hat:

 
-

Analytik Jena AG

Herr Wierlacher ist zudem Mitglied im Aufsichtsrat von folgenden inländischen Wirtschaftsunternehmen, die einen Aufsichtsrat gebildet haben:

 
-

bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbH

-

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH Thüringen

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Herr Rudolf Humer im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 148.819.099,00 und ist eingeteilt in 57.238.115 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 57.238.115 beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

2. Voraussetzungen der Teilnahme und der Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2012, 24:00 Uhr zugehen:

 

JENOPTIK AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1. General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69-13626 351
E-Mail: HV-Eintrittskarten@commerzbank.com.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (16. Mai 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweisstichtag').

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den o. g. Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen (hinzu-)erworbenen Aktien daher nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, sofern sie sich vom Veräußerer hierfür nicht bevollmächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenbezugsberechtigung.

Nach Zugang des Nachweises ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die o.g. Adresse Sorge zu tragen.

3. Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung und Briefwahl

Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder sonstige Dritte, auszuüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach den in vorstehender Ziffer 2 beschriebenen Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären oder andere, diesen gemäß § 135 Absatz 8 und Absatz 10 Aktiengesetz gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden. Für deren Bevollmächtigung ist es ausreichend, wenn die Bevollmächtigung nachprüfbar festgehalten wird; die Aktionäre werden gebeten, sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular zugesandt. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung zum Download bereit. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht oder die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung eines Bevollmächtigten (Zugang bei der Gesellschaft möglichst bis 5. Juni 2012, 18:00 Uhr) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

 

JENOPTIK AG
Investor Relations
Frau Sabine Barnekow
Carl-Zeiß-Straße 1
07743 Jena
Per Fax: +49-(0)3641- 652804

Später zugegangene Vollmachten können aus organisatorischen Gründen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung fristungebunden per E-Mail an die Adresse ir@jenoptik.com zu übersenden.

Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung.

Wie schon in den Vorjahren bieten wir den Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den in vorstehender Ziffer 2 beschriebenen Bestimmungen führen. Die Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Stimmrechtsausübung enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Formulare können außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung zum Download bereit.

Die vollständig ausgefüllte Vollmacht für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisungen oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter sollte der Gesellschaft möglichst bis zum 5. Juni 2012, 18:00 Uhr unter o.g. Anschrift zugegangen sein. Später zugegangene Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisungen können aus organisatorischen Gründen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Auf dem Wege der elektronischen Übermittlung kann die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter nebst Weisungen bis zum 6. Juni 2012, 11.00 Uhr per E-Mail an die Adresse ir@jenoptik.com übersandt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sich zu Verfahrensanträgen und unangekündigten Anträgen von Aktionären der Stimme enthalten werden.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Auch hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe vorstehende Ziffer 2.) erforderlich. Für die Briefwahl steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen sollten möglichst - unter Angabe der Eintrittskartennummer - bis einschließlich 5. Juni 2012, 18:00 Uhr, der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse oder auf dem Wege der elektronischen Übermittlung per E-Mail an die Adresse ir@jenoptik.com zugegangen sein. Im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen können durch ausdrückliche Erklärung an die o.g. Adresse oder elektronisch an ir@jenoptik.com möglichst bis 5. Juni 2012, 18:00 Uhr (Zugang bei der Gesellschaft), widerrufen oder geändert werden. Später zugegangene Formulare, Widerrufe oder Änderungen können aus organisatorischen Gründen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Absatz 8, Absatz 10 Aktiengesetz gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.

Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten erteilten Vollmacht, einer zuvor erteilten Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder der Stimmabgabe durch Briefwahl.

Die Möglichkeit, am Tag der Hauptversammlung vor Ort ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine Person seiner Wahl oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, bleibt unberührt.

4. Rechte der Aktionäre

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Absatz 2 Aktiengesetz)

Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also mindestens seit dem 6. März 2012, 0:00 Uhr, Aktionäre der Gesellschaft sind (vgl. §§ 122 Absatz 2 Satz 1, Absatz 1 Satz 3, 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz).

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 6. Mai 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

 

JENOPTIK AG
Vorstand
Carl-Zeiß-Straße 1
07743 Jena

Gemäß §§ 122 Absatz 2, 124 Abs. 1 Aktiengesetz bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung zugänglich gemacht und den depotführenden Instituten nach § 125 Absatz 1 Aktiengesetz mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz

Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 Aktiengesetz an die folgende Anschrift richten:

 

JENOPTIK AG
Investor Relations
Frau Sabine Barnekow
Carl-Zeiß-Straße 1
07743 Jena
Fax: +49-03641- 652804
E-Mail: ir@jenoptik.com

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 22. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 Aktiengesetz erfüllt sind.

Für Vorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu § 126 Aktiengesetz entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben von § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz (Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds/Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers) enthalten.

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Dieses Recht ist nicht fristgebunden.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen, etwa soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 131 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz i.V.m. § 23 Absatz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

5. Weitergehende Erläuterungen und Veröffentlichung von Unterlagen

Weitergehende Erläuterungen zu den Vollmachtsformularen sowie den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 Aktiengesetz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung abrufbar.

Dort werden auch die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich gemacht. Hierzu gehören insbesondere der Inhalt dieser Einberufung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Erläuterungen zu beschlusslosen Tagesordnungspunkten, sowie die zum Zeitpunkt der Einberufung existierende Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte. Die nach dem Gesetz den Aktionären zugänglich zu machenden Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 liegen zudem ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auch während der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 ausliegen. Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt.

Die Rede des Vorstands sowie die Abstimmungsergebnisse stehen nach der Hauptversammlung ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung zur Verfügung.

 

Jena, im April 2012

JENOPTIK Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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