NORMA Group AG
Maintal
- WKN A1H8BV - - ISIN DE000A1H8BV3 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 23. Mai 2012, 10:00 Uhr, im Japan Center, Taunustor Conference-Center, Taunustor 2, 60311 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORMA Group AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts
und des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 34.172.809,85 EUR folgendermaßen
zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von 0,60 EUR je Stammaktie |
19.117.440,00 EUR |
Einstellung in Gewinnrücklage |
0,00 EUR |
Gewinnvortrag |
15.055.369,85 EUR |
Bilanzgewinn |
34.172.809,85 EUR |
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
|
Umschreibungsstopp
|
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Wir weisen darauf hin, dass vom 17. Mai 2012 (00:00 Uhr) bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung aus abwicklungstechnischen
Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
|
Teilnahmebedingungen
|
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Teilnahme rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugegangen ist.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, spätestens also bis zum 16. Mai 2012 (24:00
Uhr), unter der folgenden Adresse zugehen:
NORMA Group AG
c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 89 30903 - 74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
|
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihr Stimmrecht auch ausüben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).
Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung.
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2012 (24:00 Uhr) schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter der folgenden
Anschrift übermittelt werden:
NORMA Group AG
c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 89 30903 - 74675 E-Mail: normagroup-hv2012@computershare.de
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen bzw.
der Eintrittskarte übersandt wird. Ein Formular für die Briefwahl steht auch im Internet unter http://investoren.normagroup.com/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie übermittelt werden können, widerruflich (bzw. abänderbar).
Darüber hinaus gilt die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen.
|
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
|
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift übermittelt
werden:
NORMA Group AG
c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 89 30903 - 74675 E-Mail: normagroup-hv2012@computershare.de
Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Widerruf können im Vorfeld der Hauptversammlung bis zum
21. Mai 2012 (24:00 Uhr) unter vorgenannter Anschrift übermittelt werden.
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen bzw. der Eintrittskarte
zugesandt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet unter http://investoren.normagroup.com/hauptversammlung zum
Download zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich ist.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
|
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 22. April 2012 (24:00 Uhr), zugehen. Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse
zu senden:
NORMA Group AG
- Vorstand - Edisonstr. 4 63477 Maintal
|
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
|
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://investoren.normagroup.com/hauptversammlung zugänglich machen, wenn
der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 8. Mai 2012 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
NORMA Group AG
Edisonstr. 4 63477 Maintal Telefax: +49 6181 61027-642 E-Mail: ir@normagroup.com
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschlussprüfers sinngemäß,
wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.
|
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht
|
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
|
Rechte der Aktionäre: Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf
der Internetseite unter http://investoren.normagroup.com/hauptversammlung zur Verfügung.
|
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
|
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 31.862.400 auf den Namen lautende Stammaktien.
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 31.862.400.
|
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
|
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://investoren.normagroup.com/hauptversammlung
zugänglich:
- |
Der Inhalt dieser Einberufung mit der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, weil zu diesem Gegenstand der Tagesordnung kein
Beschluss gefasst wird, und mit der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
|
- |
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,
|
- |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
* |
der Jahresabschluss der NORMA Group AG,
|
* |
der Konzernabschluss,
|
* |
der Lagebericht,
|
* |
der Konzernlagebericht,
|
* |
der Bericht des Aufsichtsrats,
|
* |
der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB und
|
* |
der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns,
|
|
- |
ein Vollmachts- und Briefwahlformular.
|
|
Maintal, im April 2012
NORMA Group AG
Der Vorstand
|