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Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 Satz 1 AktG). Auch in diesem Fall sind
eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend dem vorstehenden Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung'
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen
(§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG).
Vollmachten an andere Personen als an Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen sind schriftlich oder durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft per Telefax an die Nummer +49 (0) 40 75271123 zu erteilen. Im ersteren Fall ist die Bevollmächtigung nachzuweisen;
der Nachweis hat dadurch zu erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist oder eine Kopie der Vollmacht per Telefax an die vorgenannte Nummer übermittelt. Zur Erteilung der Vollmacht kann
insbesondere auch das über die Internetadresse www.muehlhan.com unter Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> Termine ->
HV2012 abrufbare Formular verwendet werden.
Die Anforderungen an die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen bestimmen sich nach § 135
Abs. 2 AktG und den von den genannten Stellen gemachten Vorgaben.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten
zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu müssen schriftlich oder per Telefax an die Nummer +49 (0) 40 75271123 auf
dem dafür vorgesehenen dem Aktionär nach erfolgter Anmeldung zugesandten und auch über die Internetadresse www.muehlhan.com
unter Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> Termine -> HV2012 abrufbaren Formular erteilt werden. Vollmachten und Weisungen
an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 11. Mai 2012 bei der Gesellschaft eingegangen sein; anderenfalls können
sie nicht berücksichtigt werden. Wir bitten, insoweit auch die Hinweise in den Unterlagen zu beachten.
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