CTS EVENTIM Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

02.04.2012 / 15:07


CTS EVENTIM Aktiengesellschaft

München

Contrescarpe 75 A
28195 Bremen

WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306
AG München HRB 156963

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet

am Dienstag, den 15. Mai 2012 ab 10:00 Uhr

im Parkhotel Bremen, Bürgerpark, 28209 Bremen

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 87.095.895,77, bestehend aus dem Jahresüberschuss 2011 in Höhe von Euro 43.298.749,05 abzüglich der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage nach § 150 AktG von EURO 2.164.937,45, dem Nennbetrag eigener Anteile aus der Kapitalerhöhung 2011 von EURO 2.175,00 und dem Gewinnvortrag aus 2010 in Höhe von Euro 45.959.909,17 (nach Abzug der Ausschüttung für 2010 im Geschäftsjahr 2011) wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,44
je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf
47.995.650 Stückaktien für das
Geschäftsjahr 2011



Euro 21.118.086,00

Gewinnvortrag

Euro 65.977.809,77

Bilanzgewinn Euro 87.095.895,77
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2012 die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Osnabrück, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen.

Auslegung von Unterlagen:

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegt der Geschäftsbericht für die Gesellschaft und den Konzern, der den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, den Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den erläuternden Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB enthält, in den Geschäftsräumen der

CTS EVENTIM Aktiengesellschaft
Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen

zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Während desselben Zeitraums können diese Unterlagen auch über unsere Internetseite (www.eventim.de) eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Zudem werden Abschriften in der Hauptversammlung ausgelegt.

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens am 08. Mai 2012 (24.00 Uhr MESZ) zugehen:

CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, c/o PR im Turm HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax: +49-(0)621-7177213, eintrittskarte@pr-im-turm.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und hat sich auf den Beginn des 24. April 2012 (00.00 Uhr MESZ) zu beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten Aktionärs. Gleiches gilt für einen Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden, müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen.

Wird weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in der Fassung des ARUG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das ihnen von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen zugesandt.

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, enthält die Satzung keine besondere Regelung, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, c/o PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax: +49-621-7177213. Für die elektronische Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung senden Sie den Nachweis bitte per E-Mail an die Adresse hauptversammlung@eventim.de. Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer elektronisch übermittelten Vollmacht und deren Änderung.

Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per Telefax) unter Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte übermittelten Formulars tun. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte.

Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 14. Mai 2012, 18.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an
CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, c/o PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax: +49-621-7177213.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,- erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Nachweis der Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 14. April 2012, unter folgender Adresse zugehen: CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, z. Hd. Herrn Rainer Appel, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen.

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich oder per Telefax an folgende Adresse zu richten: CTS EVENTIM Aktiengesellschaft, z. Hd. Herrn Rainer Appel, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen, Telefax +49-421-3666-290.

Gegenanträge von Aktionären, die bis spätestens 30. April 2012 unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.eventim.de unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 8 Abs. VII der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im Internet auf der Homepage der CTS EVENTIM Aktiengesellschaft unter www.eventim.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht.

Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Euro 48.000.000,- und ist eingeteilt in 48.000.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung dementsprechend insgesamt 48.000.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung am 02. April 2012 insgesamt 4.350 eigene Stückaktien. Von den insgesamt 48.000.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung folglich 47.995.650 Aktien stimmberechtigt.

 

Bremen, im April 2012

CTS EVENTIM Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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