NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Nürnberg
Vinkulierte Namensaktien: ISIN DE0008435967 (WKN 843596) Inhaberaktien: ISIN DE0008435900 (WKN 843590)
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein.
Sie findet statt am Donnerstag, 19. April 2012, 10:00 Uhr,
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Diese Unterlagen können im Internet unter www.nuernberger.de/hv als Bestandteil des Geschäftsberichts und in den Geschäftsräumen
am Sitz der Gesellschaft, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt
und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2011 von wie folgt zu verwenden:
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54.063.657 EUR
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a) |
Ausschüttung einer Dividende von 2,90 EUR je Stückaktie |
33.408.000 EUR |
b) |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
15.000.000 EUR |
c) |
Vortrag auf neue Rechnung |
5.655.657 EUR |
Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien hält, die nach § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind,
wird der auf diese Aktien entfallende Betrag bei unveränderter Ausschüttung von 2,90 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
auf neue Rechnung vorgetragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
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5. |
Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Dr. Heiner Hasford hat sein Mandat im Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre am 9. Juni 2011 niedergelegt. Auf Antrag
des Vorstands hat das Amtsgericht Nürnberg mit Wirkung ab dem 23. September 2011 Herrn Dr. Detlef Schneidawind zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt.
Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde der Antrag gestellt, Herrn Dr. Detlef Schneidawind
befristet bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2012 gerichtlich zu bestellen, um den Aktionären die
Nachwahl zu ermöglichen.
Nach § 7 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft soll die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds nur für die restliche Amtszeit
der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Die reguläre Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG.
Der Aufsichtsrat setzt sich daher aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor,
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Herrn Dr. Detlef Schneidawind, München, ehem. Mitglied des Vorstands Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG
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bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als Vertreter der
Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.
Herr Dr. Detlef Schneidawind ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren
Kontrollgremiums:
a) |
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten keine
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b) |
Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen MHM Holding GmbH, Kirchheim bei München
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2012 die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer zu wählen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Von den insgesamt ausgegebenen 11.520.000 Aktien der Gesellschaft, die sich in 27.188 auf den Inhaber lautende (Aktien Buchstabe
A) und 11.492.812 auf den Namen lautende (Aktien Buchstabe B) Stückaktien aufteilen, sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung (13. März 2012) alle Stückaktien auf Grundlage der Satzung stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen.
Aktien Buchstabe A (Inhaberaktien)
Nach § 13 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Inhaber
der Aktien Buchstabe A (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und zu Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, das heißt am 29. März 2012, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind. Die Anmeldung
sowie der von einem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellte Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft eingehen und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Aktien Buchstabe B (Namensaktien)
Inhaber der Aktien Buchstabe B (Namensaktien) sind nach § 13 unserer Satzung nur zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich anmelden und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen
sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft eingehen und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Da in der Vorbereitungsphase der Hauptversammlung aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister
mehr vorgenommen werden können, müssen Eintragungsgesuche spätestens bis zum Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft vorliegen, wenn sie für die Hauptversammlung berücksichtigt werden sollen. Andernfalls kann das Teilnahme-
und Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
Inhaber- und Namensaktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach Anmeldung weiterhin verfügen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht
ausüben. Auch in diesem Fall bedarf es nach Maßgabe der vorstehenden Absätze der rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär
oder den Bevollmächtigten.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
und sind ausschließlich an die unten genannten Adressdaten zu richten oder am Tag der Hauptversammlung auch am Einlass zur
Hauptversammlung zu erklären beziehungsweise zu erbringen.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, handeln diese ausschließlich nach den von Aktionären erteilten Weisungen zu den Beschlussvorschlägen und zu den nach
§§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträgen beziehungsweise Wahlvorschlägen. Kommt es hiervon abgesehen in der Hauptversammlung
zu weiteren Abstimmungen, zu denen keine Weisungen vorliegen, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen
der Stimme. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung
entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Wortmeldungs- und Fragewünsche sowie Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge
zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen.
Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung. Diese sind auch im Internet
unter www.nuernberger.de/hv bereitgestellt.
Adresse
Anmeldungen, Nachweise, Vollmachten und auch ein eventueller Widerruf der Vollmacht sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail
ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft Aktienverwaltung 90334 Nürnberg
Telefax 0911 531-3945
hauptversammlung@nuernberger.de
Eintrittskarte
Jeder zur Teilnahme berechtigte Aktionär und Bevollmächtigte erhält eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Diese wird unmittelbar
vor der Hauptversammlung am Einlass bereitgehalten. Die Teilnehmer werden gebeten, sich mit ihrem Personalausweis oder ihrem
Reisepass auszuweisen.
Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht 2.016.000 EUR oder 576.000
Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl
- 142.858 Aktien) erreichen, können nach § 122 Absatz 2 AktG vom Vorstand verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens am 19. März
2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft Aktienverwaltung 90334 Nürnberg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens
seit 19. Januar 2012, 0:00 Uhr) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge beziehungsweise Wahlvorschläge nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG, die ihr
bis 4. April 2012, 24:00 Uhr, zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.nuernberger.de/hv veröffentlichen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Anträge von Aktionären nach § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers
nach § 127 AktG sowie Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft Aktienverwaltung 90334 Nürnberg
Telefax 0911 531-3945
hauptversammlung@nuernberger.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist nach § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Dieses Recht kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte sowie die Einberufung und alle anderen gesetzlich, insbesondere nach
§ 124a AktG, vorgeschriebenen Unterlagen zur Hauptversammlung sind unter der folgenden Adresse im Internet abrufbar: www.nuernberger.de/hv.
Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Nürnberg, 13. März 2012
Vorstand der Gesellschaft
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