Infineon Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

23.01.2012 / 15:06


Infineon Technologies AG

Neubiberg

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Infineon Technologies AG

am Donnerstag, dem 8. März 2012, um 10.00 Uhr im ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2011, des Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010/2011

Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010/2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Infineon Technologies AG von EUR 378.244.500,00 in Höhe von EUR 129.569.500,20 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie und zur Einstellung des restlichen Betrags in Höhe von EUR 248.674.999,80 in andere Gewinnrücklagen zu verwenden.

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen 7.000.000 eigenen Aktien, die gemäß §§ 71b, 71d AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird der Hauptversammlung von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der jedoch unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen wird.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2011/2012

Der Empfehlung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats folgend, schlägt der Aufsichtsrat vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2011/2012 bestellt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.173.491.670,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 1.086.745.835 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 7.000.000 zum Zeitpunkt der Einberufung vorhandene eigene Aktien, die gemäß §§ 71b, 71d AktG derzeit keine Rechte gewähren.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

1.

Alle Aktionäre, die sich spätestens bis zum Ablauf des 1. März 2012 zur Hauptversammlung angemeldet haben und im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, sind gemäß § 14 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt.

Die Anmeldung kann in Textform

-

unter der Anschrift
Infineon Hauptversammlung 2012
81056 München,

-

unter der Telefax-Nummer
+49 (0)89 234-9550153 oder

-

unter der E-Mail-Adresse
hv2012@infineon.com

oder elektronisch

-

unter der Internet-Adresse
www.infineon.com/hauptversammlung

erfolgen.

Für die elektronische Anmeldung unter www.infineon.com/hauptversammlung benötigen Sie Ihren individuellen Zugangscode, den Sie entweder mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten oder - wenn Sie bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert sind - selbst gewählt haben.

2.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch hierzu bereite Bevollmächtigte, wie z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben. Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich.

3.

Außerdem können Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, auch durch Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich.

Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung und zur Stimmabgabe durch Briefwahl entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe'.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 2. März 2012 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und ungeachtet des Umschreibungs-Stopps weiter frei verfügen.

Verfahren für die Stimmabgabe

1.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und Ihr Stimmrecht selbst ausüben.

2.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

a.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder

(i)

in Textform oder auf elektronischem Weg im Internet, jeweils gegenüber der Infineon Technologies AG, unter einer der oben für die Anmeldung angegebenen Adressen oder

(ii)

in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform)

zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.

b.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen (wie z.B. Aktionärsvereinigungen) sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten und anderen ihnen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit ggf. vorgegebenen Regeln.

c.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

d.

Kreditinstitute und andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen (wie z.B. Aktionärsvereinigungen) dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.

e.

Aktionäre können sich auch durch von Infineon bestimmte Mitarbeiter der Gesellschaft (sog. Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten lassen. Dabei müssen den Stimmrechtsvertretern ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.

f.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können

(i)

in Textform unter der Anschrift Infineon Hauptversammlung 2012, 81056 München bis zum 7. März 2012, 24:00 Uhr (MEZ),

(ii)

in Textform unter der Telefax-Nummer +49 (0)89 234-9550153 sowie unter der E-Mail-Adresse hv2012@infineon.com bis zum 8. März 2012, 12:00 Uhr (MEZ) oder

(iii)

elektronisch im Internet unter der Internet-Adresse www.infineon.com/hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung

erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei Infineon entscheidend. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden.

3.

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist Folgendes zu beachten:

a.

Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf des 1. März 2012 entweder in Textform oder auf elektronischem Weg im Internet unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen abgegeben werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang der Briefwahlstimme bei Infineon entscheidend.

b.

Bitte beachten Sie, dass im Wege der Briefwahl eine Abstimmung nur über Anträge möglich ist, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.

c.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen (wie z.B. Aktionärsvereinigungen) können sich der Briefwahl bedienen.

d.

Rechtzeitig bis zum Ablauf des 1. März 2012 abgegebene Briefwahlstimmen können

(i)

in Textform unter der Anschrift Infineon Hauptversammlung 2012, 81056 München bis zum 7. März 2012, 24:00 Uhr (MEZ),

(ii)

in Textform unter der Telefax-Nummer +49 (0)89 234-9550153 sowie unter der E-Mail-Adresse hv2012@infineon.com bis zum 8. März 2012, 12:00 Uhr (MEZ) oder

(iii)

elektronisch im Internet unter der Internet-Adresse www.infineon.com/hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung

geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang der Änderung oder des Widerrufs bei Infineon entscheidend.

Formulare für Anmeldung, Bevollmächtigung und Briefwahl

Anmeldung, Bevollmächtigung und Briefwahl können insbesondere mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Formular, aber auch auf beliebige andere formgerechte Weise erfolgen. Ein universell verwendbares Vollmachts- und Briefwahlformular steht auch auf unserer Internetseite unter www.infineon.com/hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen kostenlos zugesandt. Darüber hinaus können Vollmachten auch mit den im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarten erteilt werden. Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit diesem über die Form der Vollmachtserteilung ab.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung:

1.

Erweiterung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 6. Februar 2012, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 8. Dezember 2011, 0:00 Uhr (MEZ) Inhaber der Aktien sind.

2.

Gegenanträge; Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie mit einer Begründung zu versehen und spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 22. Februar 2012, 24:00 Uhr (MEZ), an eine der folgenden Adressen zu richten:

Postanschrift:
Infineon Technologies AG
Investor Relations
Am Campeon 1-12
85579 Neubiberg

Telefax-Nummer: +49 (0)89 234-9550153

E-Mail: hv2012@infineon.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung veröffentlichen.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

3.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Infineon Technologies AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Infineon-Konzerns und der in den Infineon-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zusätzlich zur Einsichtnahme aus.

Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die für sie notwendigen Informationen zur Hauptversammlung von der Deutschen Bank (Depositary).

Übertragung der Hauptversammlung

Für Aktionäre der Infineon Technologies AG und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung live im Internet unter www.infineon.com/hauptversammlung übertragen, sofern der Versammlungsleiter eine Übertragung zulässt. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und des individuellen Zugangscodes. Diese Live-Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands zu Beginn der Hauptversammlung können bei Zulassung durch den Versammlungsleiter auch von allen sonstigen Interessierten live im Internet verfolgt werden. Sie stehen nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung unter www.infineon.com/hauptversammlung zur Verfügung.

Dem Versammlungsleiter obliegt die Zulassung von Vertretern der Presse und der Medien zur Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton.

Mit freundlichen Grüßen

 

Neubiberg, im Januar 2012

Infineon Technologies AG

Der Vorstand






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