Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

23.12.2011 / 15:08


Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

Ergänzung der Tagesordnung
(auf Verlangen des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. München)

zur ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft

am Dienstag, 24. Januar 2012, 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München.

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. München, dessen Anteile zusammen mit den Anteilen von Aktionären, die ihn entsprechend bevollmächtigt haben, den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500 000 Euro erreichen, hat nach § 122 Abs. 2 Aktiengesetz verlangt, dass der folgende Gegenstand auf die Tagesordnung der am 24. Januar 2012 stattfindenden Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, gesetzt und bekannt gemacht wird.

Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um folgenden Tagesordnungspunkt 6 ergänzt:

Auf Verlangen des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. München:

6. Ergänzung der Satzung der Siemens AG

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. unterstützt das Ziel von Bundestag und Bundesregierung, den Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen. Er greift daher den Vorschlag der Bundesfamilienministerin auf, dass die Unternehmen selbst eine Frauenquote festlegen, die die unternehmerische Ausgangslage und die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Dies erfolgt im Einklang mit dem aktuellen Corporate Governance Kodex, der für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eine angemessene Beteiligung von Frauen anstrebt.

Hinsichtlich der Höhe der Quote orientiert sich der folgende Antrag an der aktuellen Diskussion in der Öffentlichkeit.

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V. schlägt deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 11 Absatz 1 der Satzung der Siemens AG wird durch einen Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

 

'Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind ab 2013 mindestens 30 % und ab 2018 mindestens 40 % Frauen zu wählen.'

§ 11 Absatz 3 der Satzung der Siemens AG wird durch einen Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

 

'Sofern für mehrere oder alle Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Ersatzmitglieder gewählt werden, sind ab 2013 ebenfalls mindestens 30 % und ab 2018 mindestens 40 % Frauen zu wählen.'

Stellungnahme der Verwaltung der Siemens Aktiengesellschaft zum Antrag des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. München

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Antrag zu Tagesordnungspunkt 6 abzulehnen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex unter anderem als Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen, bei Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat insbesondere auf eine angemessene Beteiligung von Frauen zu achten. Bereits bei der Prüfung potenzieller Kandidaten für eine Neuwahl oder Nachbesetzung vakant werdender Aufsichtsratspositionen sollen qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbezogen und bei den Wahlvorschlägen angemessen berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat ist auch bestrebt, die gegenwärtige Anzahl von vier Frauen im Aufsichtsrat bei der nächsten Aufsichtsratswahl im Jahr 2013 mindestens zu wahren oder wenn möglich zu erhöhen. Zudem ist beabsichtigt, dass im Nachgang zu dieser Aufsichtsratswahl eine Frau Mitglied des Nominierungsausschusses werden soll.

Auch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält Vorgaben zur angemessenen Beteiligung von Frauen bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung.

Wir sind der Ansicht, dass eine Quotenregelung in der Satzung der Siemens AG nicht erforderlich ist. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele fördern die angemessene Beteiligung von Frauen, schützen aber zugleich die Wahlfreiheit der Hauptversammlung. Eine satzungsmäßig fixierte Quotenregelung würde vielmehr Rechtsunsicherheiten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung mit sich bringen, da die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit solcher Regelungen umstritten ist.

Siemens nimmt das Thema Vielfalt sehr ernst und hat schon heute zwei Frauen im Vorstand. Auch in den Ebenen unterhalb des Vorstands hat Siemens konkrete Ziele zur Förderung von Frauen.

Das Ergänzungsverlangen wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Es ist zudem über unsere Internetseite www.siemens.com/hauptversammlung zugänglich.

Berlin und München, im Dezember 2011

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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