Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

20.04.2011 / 15:12

Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide

Frankfurt am Main

ISIN DE 0005773303

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
  

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Mittwoch, dem 1. Juni 2011, um 10.00 Uhr
in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.
  

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 23. März 2011 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2010 in Höhe von EUR 119.925.087,59 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von EUR 114.797.778,75, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 5.127.308,84 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Im Laufe des vergangenen Geschäftsjahrs schieden die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Mayrhuber (zum 30. Juni 2010), Matthias von Randow (zum 2. Juli 2010) und Klaus-Peter Müller (zum 31. Dezember 2010) auf eigenen Wunsch aus dem Gremium aus.

Als Nachfolger wurden Herr Stefan H. Lauer, Herr Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle und Frau Dr. Margarete Haase gerichtlich als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung vom 1. Juni 2011.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen für die restliche Amtszeit ihrer Vorgänger, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Name Wohnort Ausgeübter Beruf
Dr. Margarete Haase Ebersberg Mitglied des Vorstands der Deutz AG
Stefan H. Lauer Idstein Mitglied des Vorstands der Lufthansa AG
Prof. Klaus-Dieter Scheurle Berlin Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Die vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat gehören den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen als Mitglied an:

Name Mandate
Dr. Margarete Haase Mitglied im Board of Directors:
- DEUTZ (Dalian) Engine Co. Ltd.
Stefan H. Lauer Vorsitzender des Aufsichtsrats:
- Austrian Airlines AG
- Lufthansa Flight Training GmbH
Mitglied im Aufsichtsrat:
- LSG Lufthansa Service Holding AG
- Lufthansa Cargo AG
- Pensions-Sicherungs-Verein VvaG
- ESMT European School of Management and Technology GmbH
Mitglied im Verwaltungsrat:
- Swiss International Air Lines AG
- Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Vorsitzender des Board of Directors:
- British Midland Ltd.
Mitglied im Board of Directors:
- Aircraft Maintenance and Engineering Corp.
- SN Airholding SA/NV
- Günes Ekspres Havacilik A.S. (SunExpress)
Prof. Klaus-Dieter Scheurle Vorsitzender des Aufsichtsrats:
- Deutsche Flugsicherung GmbH
Mitglied im Aufsichtsrat:
- Deutsche Bahn AG
- DB Mobility Logistics AG

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1 Aktiengesetz und § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz aus je zehn Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Anfang Januar 2011 verstarb Herr Stadtrat Lutz Sikorski, sodass seitdem ein Sitz der Anteilseignervertreter unbesetzt ist. Da die Besetzung des Aufsichtsrats die Zusammensetzung des Aktionärskreises widerspiegeln soll, soll dieser Sitz mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten besetzt werden, die oder der - wie bisher Herr Sikorski - die Unterstützung der Stadt Frankfurt am Main findet. Bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stand noch kein(e) entsprechende(r) Kandidat(in) fest. Daher ist eine Neuwahl zur Besetzung dieses Sitzes der Anteilseignervertreter nicht vorgesehen. Sobald ein(e) geeignete(r) Kandidat(in) feststeht, soll diese(r) zunächst gerichtlich bestellt und in der folgenden ordentlichen Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.

7.

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung zur Ermöglichung der Briefwahl

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) am 1. September 2009 eröffnet das Aktiengesetz die Möglichkeit, die Stimmabgabe mittels Briefwahl einzuführen. Hierfür sollen die nötigen satzungsmäßigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

 

§ 17 der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

'Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimme, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Briefwahl zu treffen.'
  

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte Internetadresse können auch die zu Beginn der Hauptversammlung gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
  

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 91.915.588 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 91.915.588. Von den 91.915.588 Stückaktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der Fraport AG gehalten werden, keine Stimmrechte.
  

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Telefax: 069 12012-86045

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 11. Mai 2011 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2011 (24.00 Uhr) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.
  

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform. Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post an die Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, oder per Fax (069 690-25201) übermittelt werden. Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis per E-Mail an HV-Projektbuero@fraport.de zu übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Dienstag, 31. Mai 2011 (Tag des Posteingangs), zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Der Nachweis einer in beziehungsweise während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B: das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, per Fax (069 690-25201) oder per E-Mail (HV-Projektbuero@fraport.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de heruntergeladen werden.

Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über ein internetgestütztes Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten zum internetgestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die Aktionäre im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de.

Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der sich ein Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch über das internetgestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Eintrittskarte, welche die Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de einsehbar.
  

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß den §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erreichen dieser Mindestdauer ist der Zugang des Verlangens auf Ergänzung der Tagesordnung bei der Gesellschaft.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 1. Mai 2011 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:

Vorstand der Fraport AG
z.Hd. HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.hauptversammlung.fraport.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
  

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Fraport AG
HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Telefax: 069 690-25201
E-Mail: HV-Projektbuero@fraport.de

Bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2011 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen des § 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
  

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
  

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de.

 

Frankfurt am Main, im April 2011

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand






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