Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
ISIN DE 0005773303
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Mittwoch, dem 1. Juni 2011, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 23. März 2011
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2010 in Höhe von EUR 119.925.087,59 zur Ausschüttung
einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von
EUR 114.797.778,75, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 5.127.308,84 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
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6. |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Im Laufe des vergangenen Geschäftsjahrs schieden die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Mayrhuber (zum 30. Juni 2010), Matthias
von Randow (zum 2. Juli 2010) und Klaus-Peter Müller (zum 31. Dezember 2010) auf eigenen Wunsch aus dem Gremium aus.
Als Nachfolger wurden Herr Stefan H. Lauer, Herr Staatssekretär Prof. Klaus-Dieter Scheurle und Frau Dr. Margarete Haase gerichtlich
als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung
vom 1. Juni 2011.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen für die restliche Amtszeit
ihrer Vorgänger, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen:
Name
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Wohnort
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Ausgeübter Beruf
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Dr. Margarete Haase |
Ebersberg |
Mitglied des Vorstands der Deutz AG |
Stefan H. Lauer |
Idstein |
Mitglied des Vorstands der Lufthansa AG |
Prof. Klaus-Dieter Scheurle |
Berlin |
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Die vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat gehören den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen als Mitglied an:
Name
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Mandate
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Dr. Margarete Haase |
Mitglied im Board of Directors: - DEUTZ (Dalian) Engine Co. Ltd.
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Stefan H. Lauer |
Vorsitzender des Aufsichtsrats: - Austrian Airlines AG - Lufthansa Flight Training GmbH
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Mitglied im Aufsichtsrat: - LSG Lufthansa Service Holding AG - Lufthansa Cargo AG - Pensions-Sicherungs-Verein VvaG - ESMT European School of Management and Technology GmbH
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Mitglied im Verwaltungsrat: - Swiss International Air Lines AG - Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
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Vorsitzender des Board of Directors: - British Midland Ltd.
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Mitglied im Board of Directors: - Aircraft Maintenance and Engineering Corp. - SN Airholding SA/NV - Günes Ekspres Havacilik A.S. (SunExpress)
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Prof. Klaus-Dieter Scheurle |
Vorsitzender des Aufsichtsrats: - Deutsche Flugsicherung GmbH
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Mitglied im Aufsichtsrat: - Deutsche Bahn AG - DB Mobility Logistics AG
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Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1 Aktiengesetz und § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz
aus je zehn Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter
nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen.
Anfang Januar 2011 verstarb Herr Stadtrat Lutz Sikorski, sodass seitdem ein Sitz der Anteilseignervertreter unbesetzt ist.
Da die Besetzung des Aufsichtsrats die Zusammensetzung des Aktionärskreises widerspiegeln soll, soll dieser Sitz mit einer
Kandidatin oder einem Kandidaten besetzt werden, die oder der - wie bisher Herr Sikorski - die Unterstützung der Stadt Frankfurt
am Main findet. Bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stand noch kein(e) entsprechende(r) Kandidat(in) fest.
Daher ist eine Neuwahl zur Besetzung dieses Sitzes der Anteilseignervertreter nicht vorgesehen. Sobald ein(e) geeignete(r)
Kandidat(in) feststeht, soll diese(r) zunächst gerichtlich bestellt und in der folgenden ordentlichen Hauptversammlung zur
Wahl vorgeschlagen werden.
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7. |
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung zur Ermöglichung der Briefwahl
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) am 1. September 2009 eröffnet das Aktiengesetz
die Möglichkeit, die Stimmabgabe mittels Briefwahl einzuführen. Hierfür sollen die nötigen satzungsmäßigen Rahmenbedingungen
geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
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§ 17 der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
'Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimme, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren
der Briefwahl zu treffen.'
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Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte Internetadresse
können auch die zu Beginn der Hauptversammlung gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden
verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 91.915.588 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien
gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 91.915.588. Von den 91.915.588 Stückaktien werden zum
Zeitpunkt der Einberufung 77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange
sie von der Fraport AG gehalten werden, keine Stimmrechte.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser
Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main E-Mail:
WP.HV@Xchanging.com Telefax: 069 12012-86045
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 11. Mai 2011 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2011 (24.00 Uhr) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform. Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll.
Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis
(z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post an die Adresse
Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, oder per Fax (069 690-25201) übermittelt werden. Als elektronischen
Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis per E-Mail an HV-Projektbuero@fraport.de zu übersenden. Vorstehende
Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Dienstag, 31. Mai 2011 (Tag des Posteingangs),
zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in beziehungsweise während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden,
dass der Nachweis (z. B: das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, per Fax (069 690-25201)
oder per E-Mail (HV-Projektbuero@fraport.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de heruntergeladen werden.
Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über ein internetgestütztes Vollmachtssystem
der Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten zum internetgestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die
Aktionäre im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de.
Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung,
auf der sich ein Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet
werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei
der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch
über das internetgestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in
der Eintrittskarte, welche die Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch im Internet
unter www.hauptversammlung.fraport.de einsehbar.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen
(dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller
haben gemäß den §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber
der Aktien sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erreichen dieser Mindestdauer ist der Zugang des Verlangens auf Ergänzung
der Tagesordnung bei der Gesellschaft.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf
des 1. Mai 2011 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:
Vorstand der Fraport AG z.Hd. HV-Projektbüro (VV1) 60547 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.hauptversammlung.fraport.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
Fraport AG HV-Projektbüro (VV1) 60547 Frankfurt am Main Telefax: 069 690-25201 E-Mail: HV-Projektbuero@fraport.de
Bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2011 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen des § 126 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de.
Frankfurt am Main, im April 2011
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
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