METRO AG
Düsseldorf
WKN Stammaktie |
725 750 |
WKN Vorzugsaktie |
725 753 |
ISIN Stammaktie |
DE 000 725 750 3 |
ISIN Vorzugsaktie |
DE 000 725 753 7 |
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG ein, die am
Freitag, 6. Mai 2011, um 10.30 Uhr MESZ im Congress Center Düsseldorf, CCD Stadthalle, Rotterdamer Straße 141 (Rheinufer), 40474 Düsseldorf,
stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die METRO AG und
den Metro-Konzern für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB), dem erläuternden Bericht des Vorstands zur Beschreibung
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§ 289 Abs. 5 HGB) sowie Verwendung des Bilanzgewinns
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher insoweit.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 455.927.593,93 EUR wie folgt zu verwenden:
1. |
Verteilung an die Aktionäre |
a) |
Ausschüttung einer Dividende je Stammaktie von 1,35 EUR; bei 324.109.563 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das 437.547.910,05
EUR.
|
|
|
|
b) |
Ausschüttung einer Dividende je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht von 1,485 EUR; bei 2.677.966 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien
ohne Stimmrecht sind das bis zu 3.976.779,51 EUR. Sofern sich je Depot ein Ausschüttungsbetrag ergibt, der nicht auf volle Eurocent
endet, wird dieser Betrag auf volle Eurocent abgerundet.
|
|
2. |
Verbleibt als Gewinnvortrag |
|
|
14.402.904,37 EUR |
|
Der Gewinnvortrag erhöht sich um den Spitzenbetrag, der sich aufgrund Abrundung der Ausschüttungsbeträge gemäß Ziffer 1. b)
je Depot auf volle Eurocent ergeben kann, maximal um 13.389,83 EUR.
|
|
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
|
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
|
4. |
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben sich entschlossen, aufgrund in 2010 vorgenommener Änderungen des Vergütungssystems
der Hauptversammlung einen freiwilligen Beschlussvorschlag gemäß § 120 Abs. 4 AktG zu unterbreiten. Das Vergütungssystem für
die Mitglieder des Vorstands der METRO AG einschließlich der in 2010 durch den Aufsichtsrat beschlossenen Änderungen ist im
Vergütungsbericht 2010 als Teil des Konzernlageberichts 2010 dargestellt und wird in der Hauptversammlung erläutert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Hauptversammlung das im Vergütungsbericht 2010 dargestellte und in der ordentlichen
Hauptversammlung erläuterte System - einschließlich seiner in 2010 vorgenommenen Änderungen - zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
der METRO AG billigt.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2011
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Bilanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 und die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
des 1. Halbjahres 2011 zu wählen.
|
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
a) |
Die Mitgliedschaft von Herrn Peter Küpfer als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 beschließt. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Peter Küpfer
Zollikerberg, Schweiz Selbstständiger Unternehmensberater
als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat wieder zu wählen.
Herr Peter Küpfer übt keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus.
Mitgliedschaften von Herrn Peter Küpfer in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG - Beirat
|
* |
Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
Brändle, Missura & Partner Informatik AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
GE Money Bank AG, Zürich, Schweiz - Präsident des Verwaltungsrates
|
* |
Holcim Ltd., Jona, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
Julius Bär Gruppe AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
Karl Steiner Holding AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat (Vizepräsident)
|
* |
Peter Steiner Holding AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
Supra Holding AG, Baar, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
|
b) |
Frau Marie-Christine Lombard hat ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat niedergelegt, so dass der Aufsichtsrat um ein weiteres
Mitglied der Anteilseigner zu ergänzen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Prof. Dr. oec. Dr. iur. Ann-Kristin Achleitner
München Wissenschaftliche Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München
als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Prof. Dr. oec. Dr. iur. Ann-Kristin Achleitner übt keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
aus.
Mitgliedschaften von Frau Prof. Dr. oec. Dr. iur. Ann-Kristin Achleitner in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Vontobel Holding AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
Bank Vontobel AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat
|
* |
SpineWelding AG, Schlieren/ZH, Schweiz - Verwaltungsrat
|
|
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 MitbestG
und § 7 Abs. 1 der Satzung der METRO AG aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen sollen im Wege der Einzelwahl durchgeführt
werden.
|
______________________________________________
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform
und in deutscher oder englischer Sprache spätestens am Freitag, 29. April 2011 (24.00 Uhr MESZ), der METRO AG unter der Adresse
METRO AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax unter: 069/12012-86045 oder per E-Mail unter: WP.HV@Xchanging.com
zugehen.
Wahlweise ist auch eine persönliche Abgabe der Anmeldung unter der Adresse
METRO AG c/o Deutsche Bank AG Große Gallusstraße 10-14 60311 Frankfurt am Main
möglich.
Ferner ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist
ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
('Nachweisstichtag') - also Freitag, 15. April 2011, 0.00 Uhr MESZ - beziehen und spätestens am Freitag, 29. April 2011 (24.00 Uhr MESZ), der METRO AG unter der Adresse
METRO AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax unter: 069/12012-86045 oder per E-Mail unter: WP.HV@Xchanging.com
zugehen.
Wahlweise ist auch eine persönliche Abgabe des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der Adresse
METRO AG c/o Deutsche Bank AG Große Gallusstraße 10-14 60311 Frankfurt am Main
möglich.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können
insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind in
der Hauptversammlung am 6. Mai 2011 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein
ihm gleichgestelltes Institut oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) noch eine Aktionärsvereinigung oder Person
i. S. v. § 135 Abs. 8 AktG zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Formulare zur Bevollmächtigung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.metrogroup.de/Hauptversammlung zur
Verfügung. Dort finden Sie auch weitere ergänzende Informationen zur Bevollmächtigung eines Vertreters. Die Vollmachtsformulare
können darüber hinaus auch unter folgenden Kontaktdaten schriftlich oder per Telefax angefordert werden:
METRO AG Bereich Corporate Legal Affairs & Compliance Schlüterstraße 1 40235 Düsseldorf oder per Telefax unter: 0211/6886-1311.
Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz vorgegebenen Wegs zur Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten kann der Nachweis elektronisch an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft 2011@metro-hv.de übermittelt werden.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs.
10, 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen i. S. v. § 135 Abs. 8 AktG erteilt, ist die Vollmachtserklärung
vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; dabei muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ihnen gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen i. S. v. § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigen
wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre können auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Dazu
gelten folgende Regeln:
Neben der Vollmacht müssen sie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten
Gegenstand der Tagesordnung erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß diesen
Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern erteilten Vollmachten und Weisungen können sowohl schriftlich als auch per Telefax oder Internet
erteilt werden. Sie müssen der Gesellschaft bis spätestens am Freitag, 6. Mai 2011, 12.00 Uhr MESZ, zugegangen sein, wenn sie per Internet oder per Telefax erteilt werden; werden sie vor der Hauptversammlung schriftlich
erteilt, müssen sie der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 5. Mai 2011, 12.00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern schriftlich oder per Telefax Vollmacht und Weisungen
erteilen wollen, wenden sich bitte an die Gesellschaft,
METRO AG Bereich Corporate Legal Affairs & Compliance Schlüterstraße 1 40235 Düsseldorf oder per Telefax unter: 0211/6886-1311.
Dort sind auch die entsprechenden Vordrucke erhältlich. Die Vordrucke können Sie auch telefonisch unter 0211/5874870 anfordern
oder im Internet unter www.metrogroup.de/Hauptversammlung abrufen.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern können Sie Vollmacht und Weisungen ebenfalls über das internetgestützte
Vollmachts- und Weisungssystem der METRO AG erteilen. Eine Anleitung zu diesem internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystem
enthält die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG, welche Sie über Ihre Depotbank oder die Gesellschaft
erhalten können. Ebenfalls können Sie sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.metrogroup.de/Hauptversammlung
informieren.
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch
einen Vertreter, werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
selbstverständlich nicht berührt. Weitere Einzelheiten hierzu und zur Hauptversammlung finden sich ebenfalls auf der Internetseite
der METRO AG unter www.metrogroup.de/Hauptversammlung.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 5. April 2011 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Vorstand der METRO AG Bereich Corporate Legal Affairs & Compliance Schlüterstraße 1 40235 Düsseldorf.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 5.
Februar 2011) Inhaber des Mindestaktienbesitzes ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag
ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen
oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung übersenden.
Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an
METRO AG Bereich Corporate Legal Affairs & Compliance Schlüterstraße 1 40235 Düsseldorf oder per Telefax an: 0211/6886-1311 oder per E-Mail unter: 2011@metro-hv.de
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Spätestens am Donnerstag, 21. April 2011 (24.00 Uhr MESZ) unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären
werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.metrogroup.de/Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Von einem Zugänglichmachen eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es
wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übersandt worden sind, in der Hauptversammlung
nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
übersenden.
Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an
METRO AG Bereich Corporate Legal Affairs & Compliance Schlüterstraße 1 40235 Düsseldorf oder per Telefax an: 0211/6886-1311 oder per E-Mail unter: 2011@metro-hv.de
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Spätestens am Donnerstag, 21. April 2011 (24.00 Uhr MESZ) unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.metrogroup.de/Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach §
127 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss
der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern,
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v.
§ 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung
nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die
Lage des METRO AG Konzerns sowie der in den Konzernabschluss der METRO AG einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel
wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, neben dem
Rederecht auch das Fragerecht der Aktionäre und Aktionärsvertreter zeitlich angemessen zu beschränken, insbesondere während
der Hauptversammlung einen zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, den einzelnen Tagesordnungspunkt
oder den einzelnen Frage- und Redebeitrag zu setzen und einen Zeitpunkt für den Beginn der Abstimmung über einen oder mehrere
Tagesordnungspunkte zu bestimmen (vgl. § 17 Abs. 3 der Satzung).
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.metrogroup.de/Hauptversammlung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.metrogroup.de/Hauptversammlung zu finden.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.metrogroup.de/Hauptversammlung veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der METRO AG ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 326.787.529 Stück Aktien. Davon sind 324.109.563
Stück Stammaktien, die 324.109.563 Stimmrechte gewähren, sowie 2.677.966 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Düsseldorf, im März 2011
METRO AG
DER VORSTAND
|