Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

03.03.2011 / 15:12

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kennnummer 520000
ISIN DE0005200000

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 21. April 2011, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr)
im Congress Centrum Hamburg, Saal 1, Am Dammtor/Marseiller Straße in Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 gemäß §§ 172, 173 AktG am 24. Februar 2011 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Der festgestellte Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sind der Hauptversammlung, auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Unnastraße 48, 20245 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 176.400.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:

*

Ausschüttung einer Dividende von 0,70 Euro
je dividendenberechtigte Stückaktie
(226.818.984 dividendenberechtigte Stückaktien)

 



Euro

 



158.773.288,80

*

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

 

Euro

 

17.626.711,20

 

Bilanzgewinn

 

Euro

 

176.400.000,00

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.

Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende je dividendenberechtigte Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Beiersdorf Konzern für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung betreffend den Ort der Hauptversammlung; Satzungsänderung

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft strebt eine Flexibilisierung der Satzungsregelung hinsichtlich des Ortes der Hauptversammlung an. Bisher lässt die Satzung der Gesellschaft gemäß § 17 Absatz 1 lediglich Hauptversammlungen am Sitz der Gesellschaft, d.h. innerhalb Hamburgs, zu. Mit der nunmehr vorgeschlagenen Neuregelung wird der Beiersdorf Aktiengesellschaft zusätzlich zu der bisherigen Regelung ermöglicht, die Hauptversammlung auch in einer Stadt im Umkreis von 200 km um Hamburg oder an einem inländischen Börsenplatz abzuhalten. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf diese Weise sowohl ein notwendiges Maß an Flexibilisierung im Hinblick auf eine möglichst effiziente und kostengünstige Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen der Gesellschaft geschaffen als auch zugleich den berechtigten Belangen unserer Aktionäre im Hinblick auf einen möglichst geringen organisatorischen und logistischen Aufwand für die Teilnahme an Hauptversammlungen der Gesellschaft in angemessener Weise Rechnung getragen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 17 Absatz 1 der Satzung wird dementsprechend ergänzt und wie folgt neu gefasst:

'Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, an einem inländischen Börsenplatz oder in einer Stadt im Umkreis von 200 km um den Sitz der Gesellschaft statt.'

7.

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats; Satzungsänderung

Die Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Beiersdorf Aktiengesellschaft in § 15 der Satzung soll unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und des Marktstandards bei anderen großen börsennotierten Aktiengesellschaften angepasst und neu strukturiert werden, ohne die Höhe der Vergütung zu verändern. Das Verhältnis zwischen dem fixen und dem variablen Vergütungsbestandteil wird ausgeglichener gestaltet. Ferner soll ein Nachhaltigkeitselement für den überwiegenden Teil der variablen Vergütung eingeführt werden. Außergewöhnliche Entwicklungen wie Sonderthesaurierungen oder Sonderausschüttungen (z.B. Zuschläge auf Dividenden) sowie eine von der Verzinsung nicht gedeckte Geldwertveränderung können im Einzelfall durch Beschluss der Hauptversammlung neutralisiert werden. Auch wird vorgeschlagen, für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld zu zahlen. Schließlich soll die zusätzliche Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen vereinheitlicht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 15 der Satzung wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 wie folgt neu gefasst:

'§ 15 - Vergütung

(1)

Ein Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr 40.000,- Euro. Ferner erhält es 1.000,- Euro für jeden Cent, um den die Dividende pro Aktie den Betrag von 25 Cent übersteigt. Diese variable Vergütung wird zu 40 % nach der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung für das vergütete Geschäftsjahr ('Ausgangsjahr') ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird nach der Hauptversammlung ausbezahlt, der der Jahresabschluss für das dritte folgende Geschäftsjahr vorgelegt wird, soweit die Dividende für das Ausgangsjahr und die drei Folgejahre im Durchschnitt nicht niedriger ist als die für das Ausgangsjahr, zuzüglich einer jährlichen Verzinsung in Höhe von 0,5 Prozentpunkten über dem durchschnittlichen 12-Monats-EURIBOR zu Beginn eines jeden Kalendervierteljahres für die Zeit zwischen der auf das Ausgangsjahr folgenden und der nach dem dritten folgenden Geschäftsjahr stattfindenden Hauptversammlung.

(2)

Für die vollständige Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats erhält ein Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,- Euro, für eine überwiegende Teilnahme 500,- Euro. Entsprechendes gilt bei Sitzungen eines Ausschusses für dessen Mitglieder und für vom Ausschuss um die Teilnahme ersuchte andere Aufsichtsratsmitglieder.

(3)

Die Vergütungen für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats betragen das Zweieinhalbfache und für seine beiden Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorstehenden Beträge. Ein Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses erhält 20.000,- Euro und ein Ausschussvorsitzender 40.000,- Euro; dies gilt nicht für den nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschuss und den Nominierungsausschuss. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter im Sinne dieses Absatzes innehat, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

(4)

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine entsprechend zeitanteilige Vergütung. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz der in Ausübung ihres Amtes getätigten angemessenen Barauslagen sowie die auf ihre Vergütungen und Auslagen zu entrichtende Mehrwertsteuer, soweit die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.'

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Bereits im vergangenen Jahr hat die Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft über die Billigung des an die Vorgaben des VorstAG angepassten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Der Aufsichtsrat der Beiersdorf Aktiengesellschaft hat das Vergütungssystem für den Vorstand mit Wirkung zum 1. Januar 2011 fortentwickelt und ergänzt. Daher soll dieses der Hauptversammlung erneut gemäß § 120 Absatz 4 AktG zur Billigung vorgelegt werden. Das angepasste System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, welches Gegenstand dieser Beschlussfassung ist, wird näher im Geschäftsbericht 2010 der Beiersdorf Aktiengesellschaft unter Ziffer 1. d) (in Verbindung mit Ziffer 1. c) bb)) des Vergütungsberichts (Teil des Corporate Governance-Berichts) auf den Seiten 43 und 44 (in Verbindung mit den Seiten 38 und 39) erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu billigen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 252.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.181.016 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 226.818.984.

Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz an die nachfolgende Adresse übermitteln:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
c/o HV AG
Georgenstraße 20
92224 Amberg

Fax: 040/4909-187603
E-Mail: HV-Anmeldung@Beiersdorf.com

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 31. März 2011 (0.00 Uhr, sogenannter Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 14. April 2011 (24.00 Uhr) unter der oben genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung erstmals im Wege der Briefwahl, d.h. ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, ausüben. Auch im Falle der Briefwahl ist somit eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend erläutert, erforderlich.

Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich (Beiersdorf Aktiengesellschaft, Investor Relations (Bf. 86), Unnastraße 48, 20245 Hamburg), per Fax (040/4909-187603) oder per E-Mail (HV-Anmeldung@Beiersdorf.com) unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Briefwahlformulare abgegeben werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2011 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Absatz 8 AktG genannte Personen sowie sonstige von Aktionären Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt 'Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung'), insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung, entsprechend.

Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abgerufen werden.

Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung

Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich (Beiersdorf Aktiengesellschaft, Investor Relations (Bf. 86), Unnastraße 48, 20245 Hamburg), per Fax (040/4909-187603) oder per E-Mail (HV-Anmeldung@Beiersdorf.com) unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden. Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2011 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.

Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abgerufen werden.

Alle im Übrigen zulässigen Formen der Teilnahme an der Hauptversammlung, so auch die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.

Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 19. April 2011 (24.00 Uhr) auch vorab per Fax (040/4909-187603) sowie elektronisch per E-Mail (HV-Anmeldung@Beiersdorf.com) übermittelt werden.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 21. März 2011 (24.00 Uhr) zugegangen sein:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Vorstand
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein und sind ausschließlich an die nachstehend genannte Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden.

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040/4909-185000
E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs und zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zugänglich gemacht, sofern die Anträge mit Begründung bis spätestens zum Ablauf des 6. April 2011 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Auf der genannten Internetseite der Gesellschaft werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.

Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger und Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung wurde am 3. März 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Einberufung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG, können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung eingesehen werden.

 

Hamburg, im März 2011

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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