Daimler AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

02.03.2011 / 15:10

Daimler AG

Stuttgart

- ISIN DE 000 710 000 0 -
- Wertpapier-Kenn-Nr. 710 000 -
- CINS D 1668R123 -

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der Daimler AG

 

am Mittwoch, dem 13. April 2011, um 10.00 Uhr,
in der Messe Berlin, Sondereingang
Ecke Masurenallee/Messedamm, 14055 Berlin.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Daimler AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 des Handelsgesetzbuches

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter http://www.daimler.com/ir/hv2011 zur Verfügung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 2.699.262.655,80 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 1,85 EUR Dividende
je dividendenberechtigter
Stückaktie


1.971.279.715,55 EUR
Einstellung in Gewinnrücklagen 727.982.940,25 EUR
Gewinnvortrag --
Bilanzgewinn 2.699.262.655,80 EUR

Die Dividende wird am 14. April 2011 ausgezahlt.

Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ändern. Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 1,85 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Mit Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2011 wurde das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft angepasst. Deshalb soll von der Möglichkeit einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden. Die bisherige und die mit Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2011 geltende Vergütungssystematik ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2010 veröffentlicht ist und im Internet unter http://www.daimler.com/ir/hv2011 zur Verfügung steht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit Beginn des Geschäftsjahres 2011 geltende System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Daimler AG zu billigen.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

7.

Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

Im Wettbewerb um herausragende Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats leistet eine sachgerechte und wettbewerbsfähige Vergütung des Aufsichtsrats einen wichtigen Beitrag. Dabei trägt die funktionsbezogene Erhöhung der Vergütung bei Übernahme weiterer Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats, wie beispielsweise bei Übernahme des Vorsitzes im Aufsichtsrat oder Mitgliedschaft oder Vorsitz in einem Ausschuss, der mit diesen zusätzlichen Funktionen verbundenen gesteigerten Verantwortung und Beanspruchung Rechnung. Deshalb soll das bisherige System der Vergütung ausschließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion auf ein Additivverfahren umgestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Übernahme zusätzlicher Verantwortung vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats noch differenzierter und angemessener als bisher funktionsbezogen honoriert wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

§ 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'§ 10 Aufsichtsratsvergütung, Haftpflichtversicherung

(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen - einschließlich einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer - eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für das einzelne Mitglied 100.000,00 EUR beträgt. Für den Vorsitz im Aufsichtsrat werden zusätzlich 200.000,00 EUR, für den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat zusätzlich 100.000,00 EUR vergütet. Die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird mit zusätzlich 50.000,00 EUR, die Mitgliedschaft im Präsidialausschuss mit zusätzlich 40.000,00 EUR und die Mitgliedschaft in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats mit zusätzlich 20.000,00 EUR honoriert; abweichend davon werden für den Vorsitz im Prüfungsausschuss zusätzlich 100.000,00 EUR vergütet. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die drei höchst dotierten Funktionen maßgeblich sind. Die Vergütung der Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglieder teilnehmen, ein Sitzungsentgelt von 1.100,00 EUR.

Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats aus einer mit einer zusätzlichen Vergütung verbundenen Funktion ausscheidet, findet in Ansehung der mit der betreffenden Funktion verbundenen Vergütung der vorstehende Satz entsprechende Anwendung. Eine zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat.'

b)

Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit. a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 1. Januar 2011 begonnene Geschäftsjahr.

8.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 13. April 2011 endet die Amtszeit der Herren Dr. Manfred Bischoff, Dr. Manfred Schneider und Lynton R. Wilson als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Die Empfehlungen wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Manfred Bischoff,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Daimler AG,
München

Herrn Lynton R. Wilson,
Chairman of the Board of CAE Inc.;
Chancellor, McMaster University,
Toronto/Kanada

Frau Petraea Heynike,
Executive Vice President, member of the Executive Board of Nestle SA,
Vevey/Schweiz

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen, Herrn Dr. Manfred Bischoff und Frau Petraea Heynike für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, Herrn Lynton R. Wilson für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Im Falle seiner Wahl soll Herr Dr. Manfred Bischoff als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Herr Dr. Manfred Bischoff bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:

Fraport AG
Royal KPN N.V.
SMS GmbH - Vorsitzender
UniCredit S.p.A.
Voith GmbH - Vorsitzender

Frau Petraea Heynike bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:

Life Ventures SA
Nutrition-Wellness Venture SA
Beverage Partners Worldwide SA

Herr Lynton R. Wilson bekleidet über seine Funktion als Chairman of the Board der CAE Inc. hinaus keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien bei in- und ausländischen Gesellschaften.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 1.065.648.307 Aktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Davon hält die Gesellschaft 85.304 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.

*****

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung spätestens bis zum 8. April 2011, 24:00 Uhr zugeht.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich

a)

bei dem

 

Daimler
Aktionärsservice
Postfach 1460
61365 Friedrichsdorf

b)

per Telefax unter der

 

Telefax-Nr. +49 (0)69 2222 34282

c)

per E-Mail unter

 

daimler.service@rsgmbh.com

oder

d)

ab dem 16. März 2011 unter Nutzung des zugangsgeschützten e-service für Aktionäre unter der Internetadresse

 

https://register.daimler.com

zur Hauptversammlung anmelden.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der erfahrungsgemäß großen Zahl an Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär grundsätzlich maximal zwei Eintrittskarten überlassen können.

Eintrittskarten und Stimmkartenblöcke erhalten nur zur Teilnahme berechtigte Aktionäre oder Bevollmächtigte. Anders als die Anmeldung ist die Eintrittskarte jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.

*****

Details zum e-service für Aktionäre

Das Einladungsschreiben zur Hauptversammlung wird per Post an alle Aktionäre übersandt, die bislang nicht zugestimmt haben, die Einladung einschließlich Tagesordnung bis auf Widerruf per E-Mail zu erhalten. Auf der Rückseite des per Post übersandten Einladungsschreibens sind die Anmeldedaten für unseren e-service für Aktionäre vermerkt, d. h. die Aktionärsnummer und die individuelle Zugangsnummer. Mit diesen Anmeldedaten können sich die Aktionäre ab dem 16. März 2011 im e-service für Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden, Eintrittskarten bestellen, im Rahmen der Eintrittskartenbestellung einen Dritten bevollmächtigen sowie ferner ihre Stimme, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, per Briefwahl abgeben oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen und, soweit zuvor im e-service für Aktionäre abgegeben bzw. erteilt, per Briefwahl abgegebene Stimmen und an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilte Vollmachten und Weisungen widerrufen oder ändern. Ferner bieten wir unseren Aktionären, die den e-service für Aktionäre nutzen, wieder die Möglichkeit, ihre Eintrittskarte selbst auszudrucken.

Bereits registrierte Nutzer des e-service für Aktionäre können ihre selbst vergebene Benutzerkennung und ihr selbst vergebenes Passwort verwenden.

Diejenigen Aktionäre, die dem E-Mail-Versand der Hauptversammlungsunterlagen zugestimmt haben, erhalten die E-Mail mit der Einladung einschließlich der Tagesordnung als Dateianhang im pdf-Format sowie einen Link auf den e-service für Aktionäre an die von ihnen hierfür bestimmte E-Mail-Adresse.

Bitte beachten Sie, dass über den e-service für Aktionäre zur Hauptversammlung keine Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären für die Hauptversammlung entgegengenommen werden können.

*****

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionäre können ihre Stimme erstmals auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl hat an die oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' unter lit. a) bis c) genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse oder unter Nutzung des oben genannten e-service für Aktionäre zu erfolgen. Soweit für die Stimmabgabe nicht der e-service für Aktionäre genutzt wird, bitten wir, den zusammen mit dem Einladungsschreiben versandten Antwortbogen zu verwenden.

Durch Briefwahl abgegebene Stimmen müssen der Gesellschaft unter der oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' unter lit. a) bis c) genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum 8. April 2011, 24:00 Uhr zugehen; rechtzeitig so eingegangene Briefwahlstimmen können im Vorfeld der Hauptversammlung, eingehend bis zum 12. April 2011, 24:00 Uhr, auf diesen Wegen auch widerrufen oder geändert werden.

Über den e-service für Aktionäre können Briefwahlstimmen - sofern die Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung spätestens bis zum 8. April 2011, 24:00 Uhr über den e-service für Aktionäre erfolgt ist - noch bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung, in jedem Fall aber bis 12:00 Uhr, abgegeben, widerrufen oder geändert werden.

Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen.

Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 zählt auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlages infolge Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien mit. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass Sie ansonsten - auch bei Nutzung des e-service für Aktionäre - keine Briefwahlstimmen für mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellte Personen oder Institutionen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.

*****

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung, entweder durch den Aktionär oder durch einen Bevollmächtigten.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für Erteilung und Widerruf der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gelten die Ausführungen im Abschnitt 'Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft'.

Bevollmächtigung

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, sind die Vollmacht und ihr Widerruf entweder (i) in Textform an die oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' unter lit. a) bis c) genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln oder (ii) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Im letztgenannten Fall bedarf es des Nachweises gegenüber der Gesellschaft in Textform.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft in Textform (i) unter einer der oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' unter lit. a) bis c) für die Anmeldung genannten Adressen übermitteln oder (ii) am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen.

Vollmachtserteilung und Vollmachtsnachweis können unter Nutzung des zusammen mit dem Einladungsschreiben versandten Antwortbogens oder auf beliebige andere formgerechte Art und Weise erfolgen.

Die Vollmacht kann auch im Rahmen der Eintrittskartenbestellung über den e-service für Aktionäre erteilt werden, sofern die Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung spätestens bis zum 8. April 2011, 24:00 Uhr über den e-service für Aktionäre erfolgt ist. Auf diesem Wege ist die Vollmachtserteilung noch bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung, in jedem Fall aber bis 12:00 Uhr, möglich. Eine über den e-service für Aktionäre erteilte Vollmacht kann über den e-service für Aktionäre noch bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung, in jedem Fall aber bis 12:00 Uhr, widerrufen werden.

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten erteilten Vollmacht.

Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre, anwesende Aktionärsvertreter oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich. Dafür können die im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarten verwendet werden.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben.

Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Rechtzeitig angemeldete Aktionäre können sich nach Maßgabe erteilter Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung sowie der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform; sie sind an die oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' unter lit. a) bis c) genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse oder unter Nutzung des oben genannten e-service für Aktionäre zu übermitteln. Soweit für Vollmachts- und Weisungserteilung nicht der e-service für Aktionäre genutzt wird, bitten wir, den zusammen mit dem Einladungsschreiben versandten Antwortbogen zu verwenden.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss der Daimler AG spätestens bis zum 8. April 2011, 24:00 Uhr unter der oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' unter lit. a) bis c) genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen; rechtzeitig in Textform so eingegangene Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können im Vorfeld der Hauptversammlung auf diesen Wegen eingehend bis zum 12. April 2011, 24:00 Uhr in Textform auch widerrufen oder geändert werden.

Über den e-service für Aktionäre können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - sofern die Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung spätestens bis zum 8. April 2011, 24:00 Uhr über den e-service für Aktionäre erfolgt ist - noch bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung, in jedem Fall aber bis 12:00 Uhr, erteilt, widerrufen oder geändert werden.

Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen vorliegt.

In möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei erteilter Vollmacht keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung können sie Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Die Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlages infolge Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

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Hinweis für im US-Aktienregister eingetragene Aktionäre

Im US-Aktienregister eingetragene Aktionäre können sich auch über Daimler AG, c/o The Bank of New York Mellon, 480 Washington Boulevard, Jersey City NJ 07310, Attn. Mr. Daniel Freire, Fax No. (001) 412-485-3958, anmelden und dort weitere Informationen erhalten.

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Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen (entsprechend 174.216 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Daimler AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 13. März 2011, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:

 

Daimler AG
Vorstand
z. Hdn. Frau Dr. Petra Höss-Löw
Mercedesstr. 137
70327 Stuttgart

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 13. Januar 2011, 0:00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.daimler.com/ir/hv2011 bekannt gemacht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

Daimler AG
Investor Relations
HPC 096 - 0324
70546 Stuttgart
(Telefax-Nr. +49 (0)711/17-94075)

Via E-Mail an:
investor.relations@daimler.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz beigefügt sind.

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.daimler.com/ir/hv2011/antraege veröffentlichen. Dabei werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 29. März 2011, 24:00 Uhr bei einer der im ersten Absatz dieses Abschnittes ('Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz') genannten Adressen eingehende zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich auch unter der Internetadresse http://www.daimler.com/ir/hv2011

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Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a Aktiengesetz einschließlich des Geschäftsberichts 2010 stehen im Internet unter http://www.daimler.com/ir/hv2011 zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 13. April 2011 und die Informationen zur Anmeldung, Briefwahl und Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre übersenden. Diejenigen Aktionäre, die dem E-Mail-Versand der Hauptversammlungsunterlagen zugestimmt haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail die Einladung mit Tagesordnung als Dateianhang im pdf-Format sowie einen Link auf den e-service für Aktionäre.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre, die keine Gelegenheit zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung haben, können die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet über www.daimler.com/ir/hv2011 verfolgen. Unter dieser Internetadresse können auch weitere Informationen zur Hauptversammlung und später die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 02. März 2011 veröffentlicht.

 

Stuttgart, im März 2011

Daimler AG

Der Vorstand






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