Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Siemens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.01.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.12.2010 / 15:24

Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

Ergänzung der Tagesordnung (auf Verlangen des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V.)

zur ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft

am Dienstag, dem 25. Januar 2011, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München

 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V., dessen Anteile zusammen mit den Anteilen von Aktionären, die ihn entsprechend bevollmächtigt haben, den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, hat nach § 122 Abs. 2 Aktiengesetz verlangt, dass der folgende Gegenstand auf die Tagesordnung der am 25. Januar 2011 stattfindenden Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, gesetzt und bekanntgemacht wird.

Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 13 um folgenden Tagesordnungspunkt 14 ergänzt:

Auf Verlangen des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V.:
14. Beschlussfassung zur Ergänzung des § 2 der Satzung der Siemens AG

Aufgrund der erfreulich guten Geschäftsentwicklung stiegen die Vorstandsbezüge gegenüber dem Geschäftsjahr 2009 um 25%, die Dividende für die Aktionäre wurde um über 68% erhöht. Die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter hält damit bei weitem nicht Schritt.

Die Belegschaftsaktionäre der Siemens AG sind aufgrund ihrer Doppelrolle sowohl als Aktionäre als auch als Mitarbeiter in hohem Maße an einer nachhaltigen Unternehmenspolitik, einem langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und am dauerhaften Bestand des Unternehmens interessiert.

Diese Ziele werden durch das oben aufgezeigte wachsende Ungleichgewicht gefährdet.

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V. schlägt deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 2 der Satzung wird durch einen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

 

'Das Unternehmen verpflichtet sich in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex, die Interessen aller relevanten Gruppen - der Aktionäre, der Mitarbeiter, der Kunden, der Lieferanten und der Allgemeinheit - angemessen zu berücksichtigen. Die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter sind gleichrangig.'

Stellungnahme der Verwaltung der Siemens Aktiengesellschaft zum Antrag des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V.

Wir schlagen vor, den Antrag zu Tagesordnungspunkt 14 abzulehnen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg neben den Interessen der Aktionäre auch die Interessen der Mitarbeiter, Kunden und weiterer mit dem Unternehmen verbundener Gruppen zu berücksichtigen sind. Der Deutsche Corporate Governance Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Aufsichtsrat und Vorstand, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Siemens fühlt sich den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Eine Notwendigkeit, dies auch noch in der Satzung zu regeln, besteht nicht, zumal sich die vielschichtige und komplexe Frage der Unternehmensinteressen und deren Rangverhältnis nicht hinreichend in einer kurzen Formulierung wie der vorgeschlagenen darstellen lässt.

Das Ergänzungsverlangen wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Berlin und München, im Dezember 2010

Mit freundlichen Grüßen

 

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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