SolarWorld AG / Aktienrückkauf
12.05.2010 11:13
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SolarWorld AG startet Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der SolarWorld AG hat heute beschlossen, von der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 AktG im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der
Gesellschaft Gebrauch zu machen. Die Aktien können zu allen in der
Ermächtigung in der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden.
Die Ermächtigung, die auch den Einzug der Aktien einschließt, ist bis zum
Ablauf des 20. November 2010 befristet. Der Erwerb erfolgt über die Börse
oder im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
Erwerbsangebotes; der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis pro Aktie
darf den höchsten am Erwerbstag an der Frankfurter Wertpapierbörse im
Parkett- und Computerhandel festgestellten Börsenkurs zuzüglich Kosten und
Gebühren nicht überschreiten. Er darf maximal 15 Prozent darunter liegen.
Im Falle eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der angebotene und
gezahlte Erwerbspreis pro Aktie bis zu 15 Prozent über dem höchsten
Börsenkurs des dritten Börsentags vor der Veröffentlichung des
Erwerbsangebots liegen.
Mit dem Rückkauf von bis zu zehn Prozent der Aktien soll am 12. Mai 2010
begonnen werden.
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