Das MLP-Börsenlexikon
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Abschlag
Unterschied zwischen dem Nenn- oder Paritätswert und dem darunterliegenden Kurswert. Bei einem Future bedeutet ein Disagio, daß der Kontraktpreis niedriger ist als der Kassapreis des Basiswertes. Bei einer Option bedeutet er, daß die Optionsprämie niedriger ist, als der innere Wert der Option.
absichern
Schützen einer Position oder eines ganzen Portfolios gegen eine ungünstige Marktentwicklung.
Absicherungsgeschäft
Termingeschäft, das zum Schutz gegen eventuelle Verluste durch Preisänderungen im Waren-, Devisen- und Wertpapierverkehr abgeschlossen wird.
Additional Margin
Verkörpert die Sicherheitsleistung, die bei der für den nächsten Tag angenommenen ungünstigsten Preisentwicklung für die Glattstellung aller Positionen zu leisten wäre.
Agio
Im Börsenhandel: Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrückt in % des Nennwerts. Im Devisenhandel: Differenz zwischen dem Kassakurs und dem höheren Terminkurs.
Aktienindex-Future
Vertragliche Vereinbarung, einen standardisierten Wert eines Aktienindexes zu einem im voraus ausgehandelten Kurs an einem späteren, standardisierten Fälligkeitstag zu kaufen bzw. zu verkaufen.
Aktienoption
Vertraglich vereinbartes Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
Aktiensplitt
Bei einem Aktiensplitt wird eine Stückaktie in kleinere Anteile - entsprechend dem Splitt-Verhältnis - zerlegt. Dadurch erhöht sich der Aktienbestand einer AG und Aktien mit hohem Kursniveau werden optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich sein Anteil an der AG nicht, da er dementsprechend mehr Aktien als vor dem Splitt hält.
al pari
Im Emissionsgeschäft geläufiger Ausdruck, der bedeutet, daß der Kurswert eines Wertpapiers dessen Nominalwert entspricht.
Allokation
Verfahren, durch das die Clearing-Stelle dasjenige Clearing-Mitglied mit Long-Positionen ermittelt, welches die Lieferung des Basiswertes entgegennehmen wird. Da dasselbe Clearing-Mitglied meist sowohl Long- als auch Short-Positionen im gleichen Kontrakt hat, ist der Zuteilungsalgorhythmus so programmiert, daß die Anzahl der effektiv zwischen Clearing-Mitgliedern auszuführenden Lieferungen möglichst klein ist.
amerikanische Option
Option, die jederzeit bis zum bzw. am Verfalldatum ausgeübt werden kann.
Anleihe
Anleihe: Sammelbegriff für verzinsliche Schuldverschreibungen mit fest vereinbarter Laufzeit. Als Emittenten treten sowohl Einrichtungen der öffentlichen Hand (z.B. Bund, Länder und Gemeinden) als auch private Unternehmen (Industrieobligationen, Industrieanleihen) auf. Anleihen sind eine günstige Finanzierungsalternative von Investitionsvorhaben gegenüber einer herkömmlichen Bankfinanzierung. Eine Anleihe verbrieft ein Gläubigerrecht, d.h., lautet auf einen bestimmten Betrag, den der Aussteller des Papiers, der Emittent, dem Anleger schuldet. Dieser Geldbetrag, auch Nennwert oder Nominalwert genannt, kann zum Beispiel auf 100,00 Euro oder auf einen anderen Betrag und/oder eine andere Währung lauten. Er wird dem Anleger zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt zurückgezahlt. Die Zeitspanne zwischen dem Verzinsungsbeginn einer Emission und der Rückzahlung (Tilgung) bezeichnet man als Laufzeit des Wertpapiers. Ist ein Teil der Laufzeit bereits abgelaufen, so bezeichnet man den bis zur Tilgung noch verbleibenden Zeitraum als Restlaufzeit. Zu den Anleihen zählen zum Beispiel Pfandbriefe, Industrieobligationen, Kommunalobligationen und öffentliche Anleihen.
Arbitrage
Ausnützung örtlicher oder internationaler Kursunterschiede gleicher Werte, wie z.B. Wertpapiere, Devisen, Banknoten, wobei diese Werte auf dem Markt mit den niedrigsten Preisen gekauft und auf dem Markt mit den höchsten Preisen verkauft werden. Im Idealfall ist die Arbitrage völlig risikofrei.
Aufgeld
Im Börsenhandel: Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrückt in % des Nennwerts. Im Devisenhandel: Differenz zwischen dem Kassakurs und dem höheren Terminkurs.
Aufpreis
Im Börsenhandel: Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrückt in % des Nennwerts. Im Devisenhandel: Differenz zwischen dem Kassakurs und dem höheren Terminkurs.
Auftrag gültig bis auf Widerruf
Aufträge, die solange im System verbleiben, bis sie entweder ausgeführt oder annulliert werden.
außerbörslich gehandelte Option
Nicht standardisierter Optionskontrakt, dessen Einzelheiten von den beiden Parteien im gegenseitigen Einverständnis festgelegt werden und der nicht an einer Börse gehandelt wird.
ausgeglichen
Bezeichnung für eine Position, die weder long noch short ist.
ausgeloste Short-Position
Options-Short-Position, die zur Ausübung ausgelost worden ist und für die noch keine Lieferung stattgefunden hat.
Auslosung
Zufallsverfahren, durch das die Börse diejenigen Optionsverkäufer bestimmt, welche ihrer eingegangenen Verpflichtung nachkommen und somit den Basiswert liefern bzw. entgegennehmen müssen.
Auslosungsanzeige
Mitteilung an den Stillhalter, daß seine Option zur Ausübung ausgelost wurde.
Ausübungsanzeige
Ankündigung des Optionsinhabers, daß er die Absicht hat, von seinem Optionsrecht Gebrauch zu machen, d.h. seine Kontrakte auszuüben. Für den Inhaber von Calls (Puts) bedeutet dies, daß er die Clearing-Stelle über seine Absicht informiert, den Basiswert zu kaufen (verkaufen).
Ausübungslimit
Maximale Anzahl Optionskontrakte derselben Klasse, die ein Marktteilnehmer innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ausüben darf.
Ausübungspreis
Preis, zu dem der Basiswert bei Ausübung der Option gekauft bzw. verkauft werden kann.