Hawesko Holding AG : Hawesko Holding weist Aktionäre auf fehlendes Rücktrittsrecht bei Annahme des Angebots der Tocos Beteiligung GmbH hin

Hamburg, 28. November 2014. Der Vorstand der Weinhandelsgruppe Hawesko Holding AG (HAW GR, HAWG.DE, DE0006042708) weist die Aktionäre auf ein fehlendes Rücktrittsrecht bei Annahme des Angebots der Tocos Beteiligung GmbH hin. Nachrichtenagenturen hatten fälschlicherweise berichtet, Aktionäre hätten die Möglichkeit, zum Verkauf eingereichte Aktien innerhalb der Angebotsfrist selber wieder vom Verkauf zurückzuziehen. 'Die Bedingungen des Übernahmeangebots von Tocos lassen einen solchen Rücktritt nicht zu', stellt Ulrich Zimmermann, der Finanzchef der Hawesko Holding AG, klar. 'Wer seine Aktien jetzt zum Verkauf einreicht, hat sie endgültig zum Angebotspreis von EUR 40 verkauft, sofern die Vollzugsvoraussetzungen erfüllt werden.' Verglichen mit einer Veräußerung über die Börse bei aktuellen Börsenkursen von über EUR 42 könnten  die Aktionäre in diesem Fall einen Verlust erleiden.  

Aktionäre sollten das Angebot daher vor einem Verkauf ihrer Aktien bis zum Ende der Angebotsfrist am 22. Dezember sorgfältig prüfen. Der Vorstand der Hawesko Holding AG empfiehlt allen Aktionären, auf jeden Fall die begründete Stellungnahme der Gesellschaft abzuwarten, die bis spätestens 5. Dezember vorliegt. In einer vorläufigen Stellungnahme war der Vorstand der Hawesko Holding bereits in der vergangenen Woche zu der Einschätzung gekommen, das Angebot, das mit dem Vorstand nicht abgestimmt war, abzulehnen, weil der gebotene Preis dem wahren Wert des Unternehmens nicht gerecht werde. 'Wir werden bis zum 5. Dezember unsere Argumente ausführlich darlegen. Wir bitten alle Aktionäre dringend, keine voreiligen Schritte zu unternehmen und die volle Angebotsfrist für Ihre Entscheidung zu nutzen,' sagte Zimmermann.

Ferner sieht der Vorstand seine Einschätzung durch die Erklärung der Tocos Beteiligung GmbH, wonach Herr Meyer mit dem Zugriff auf 31,3 % der Stimmrechte sein Ziel bereits erreicht habe,  bestätigt, dass die Bieterin ein sogenanntes 'creeping in' beabsichtigt. 'Durch diese Vorgehensweise werden die Aktionäre um eine angemessene Kontrollprämie gebracht', erklärt Zimmermann. Die Tocos Beteiligung GmbH nutzt hierbei eine häufig kritisierte Regelung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz aus, wonach ein Bieter auch bei geringfügigem Überschreiten der Kontrollschwelle von 30% im Rahmen eines freiwilligen Übernahmeangebot kein weiteres Pflichtangebot und bis zu der Schwelle von 50% auch keine Stimmrechtsmitteilung mehr abgegeben muss, wenn er danach weiter die Beteiligung aufbaut.

Hawesko Holding wird sich mit voller Kraft und ganzem Engagement auf das gegenwärtig laufende Weihnachtsgeschäft konzentrieren.