DGAP-News News vom 22.03.2007

Aragon und Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. begrüßen Klarstellung der BAFin hinsichtlich der Unzulässigkeit von sogenannten 'Teilhaftungsdächern'; Wettbewerbsposition der Aragon-Gruppe im Zertifikategeschäft deutlich gestärkt

ARAGON AG / Sonstiges/Sonstiges

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Während es eine Ausnahmeregelung im deutschen Kreditwesengesetz freien Finanzberatern mit einer einfachen Gewerbeerlaubnis schon immer erlaubte, Investmentfonds zu vertreiben, unterliegt die Vermittlung von strukturierten Bankprodukten wie Zertifikaten, Immobilienaktien und Hedgefonds strengeren bankaufsichtsrechtlichen Voraussetzungen. So ist die Vermittlung solcher Produkte nur dann zulässig, wenn der jeweilige Finanzdienstleister über eine eigene bankaufsichtsrechtliche Lizenz nach § 32 Kreditwesengesetz verfügt oder sich einem Unternehmen anschließt, das als so genanntes 'Haftungsdach' seinen Kunden gegenüber die Haftung übernimmt. In diesem Geschäftsmodell ist die Aragon-Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. im Bereich der freien Finanzdienstleister Marktführer in Deutschland.

Das Kreditwesengesetz schreibt in § 2 Abs. 10 Satz 1 ausdrücklich eine ausschließliche Bindung der an das Haftungsdach angeschlossenen Vertriebspartner vor, was für diese bedeutet, dass sie alle Umsätze im Wertpapierbereich – also auch Investmentfonds – über das Haftungsdach einreichen müssen.

Entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut haben uninformierte Marktteil-nehmer zuletzt vermehrt so genannte 'Teilhaftungsdächer' beworben, um lediglich Einzelprodukte – insbesondere Zertifikate – zu vermarkten, ohne gleichzeitig das gesamte Fondsuniversum abzubilden. Da diesen meist kleinen Marktteilnehmern oft die technische Möglichkeit fehlte, das komplette Wertpapierspektrum inklusive Investmentfonds anzubie-ten, haben sie ihren Partnern geraten, ausschließlich Zertifikate über das Haftungsdach einzureichen und für Investmentfonds weiterhin ihre angestammten Abwicklungswege zu nutzen.

Die Folge für Finanzdienstleister, die über ein solches 'Teilhaftungsdach' einzelne strukturierte Produkte vermitteln und gleichzeitig ihr Investmentfondsgeschäft weiterhin über ihren gewohnten Investmentpool abwickeln, ist drastisch: Ohne Erfüllung der Anforderungen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 10 KWG müssen die angeschlossenen Vertriebspartner damit rechnen, dass die BAFin gegen sie wegen unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungsgeschäften ermittelt. Und auch eine eventuelle Unwissenheit nützt betroffenen Vermittlern hier wenig, da es sich nach § 54 Abs. 2 KWG auch bei einem fahrlässigen Verstoß um eine Straftat handelt.

In diesen Tagen erfolgte nun noch einmal eine ausdrückliche Klarstellung des Gesetzesinhaltes durch die BAFin. Diese sollte nun endgültig sicherstellen, dass die unseriösen Angebote von 'Teilhaftungsdächern' aus dem Markt verschwinden und dadurch die Gefahr einer Strafbarkeit vieler bisher unbescholtener und gutgläubiger Finanzdienstleister vermieden wird.
Jung, DMS & Cie. sieht sich durch die BAFin in ihrer Einschätzung bestätigt: 'Wir haben stets darauf hingewiesen, dass die einzig juristisch einwandfreie Lösung ein Haftungsdach ist, das angeschlossenen Partnern neben der Vermittlung von Zertifikaten, Hedgefonds und Immobilienaktien auch die Abwicklung des gesamten Fondsuniversums ermöglicht. Denn nur so werden die Anforderungen des Kreditwesengesetzes erfüllt und ist gleichzeitig gewährleistet, dass Kunden von Haftungsdachvermittlern auf Basis eines breiten Produktsortimentes optimal beraten werden können. Die angebotenen Schmalspurlösungen waren hier von Anfang an unzulänglich und nicht zielführend', sagt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der Aragon und Vorstandsvorsitzender der Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie.
Der wichtigste Vorteil der Lösung von Jung, DMS & Cie. für freie Finanzdienstleister ist, dass Berater bei Anschluss an das Jung, DMS & Cie.-Haftungsdach ihre Unabhängigkeit vollständig behalten: 'Unter unserem Haftungsdach ist der einzelne Partner weiterhin in der Beratung sowie der Produktauswahl völlig frei und firmiert unter eigenem Namen. Er muss sich lediglich für einen einzigen Abwicklungsweg entscheiden. Dass seine Tätigkeit zudem durch einen deutschen Versicherer ausreichend versichert ist, ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keiner Erwähnung bedürfte', führt Dr. Grabmaier weiter aus.
Vorstandskollege Lutz Delius ergänzt: 'Unsere Berater sehen das Haftungsdach sehr positiv: Sie sind dadurch fit für den Wettbewerb mit den lokalen Banken, die mit Zertifikaten schließlich bereits über 100 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr erzielen. Es wäre ein schwerer Schlag für die freien Finanzberater in Deutschland, wenn sie an dieser Entwicklung nicht teilhaben würden. Die Berater, die sich für das Haftungsdach der Jung, DMS & Cie. entschieden haben, sind allesamt sehr zufrieden. Nicht zuletzt deshalb, weil ihr Geschäft sprunghaft angestiegen ist.'
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DGAP 22.03.2007