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DGAP-Ad-hoc News vom 29.04.2020

CECONOMY AG: CECONOMY AG erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch Bundesregierung

CECONOMY AG / Schlagwort(e): Finanzierung
CECONOMY AG: CECONOMY AG erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch Bundesregierung

29.04.2020 / 20:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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CECONOMY AG („CECONOMY") hat seitens der deutschen Bundesregierung die Genehmigung über die Teilnahme der staatseigenen Bank KfW an einem revolvierenden Konsortialkredit mit einem Volumen von 1,7 Mrd. € erhalten. Der noch abzuschließende Konsortialkreditvertrag steht u.a. noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ein Konsortium von Partnerbanken der CECONOMY, mit denen positive Gespräche in einem weit fortgeschrittenen Stadium sind.

Zu den Bedingungen des Konsortialkredits gehört die faktische Aussetzung von Dividendenzahlungen über die Laufzeit der Kreditlinie. Die Laufzeit ist bis Dezember 2021 festgelegt mit einer einjährigen Verlängerungsoption mit Zustimmung der KfW.

Angesichts der weltweiten Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und den erwarteten spürbaren Auswirkungen auf ihr Geschäft hat CECONOMY frühzeitig umfangreiche Liquiditätsmaßnahmen in die Wege geleitet. In diesem Zusammenhang hatte das Unternehmen auch vorsorglich diese Kreditlinie als Betriebsmittelrahmen beantragt, um die bestehenden Kreditvereinbarungen in Höhe von 980 Mio. € aufzustocken und so die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu sichern.

Mitteilende Person: Stephanie Ritschel, Vice President Investor Relations, CECONOMY AG
 

29.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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