Corestate Capital Holding S.A.

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DGAP-Ad-hoc News vom 12.04.2019

Corestate Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms

Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Corestate Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms

12.04.2019 / 20:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG ENTSPRECHEND ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM

CORESTATE Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms
  • Umsetzung einer zweiten Tranche vom 15. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 mit einer Preisspanne von EUR 36,17 bis EUR 39,98 im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beschlossen
  • Aktienrückkaufprogramm vom 1. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 über bis zu 500.000 Aktien mit einer Laufzeit
  • Aktienrückkauf erfolgt über die Börse (XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse)
Luxemburg, den 12. April 2019 - Der Vorstand der CORESTATE Capital Holding S.A. mit Sitz in Luxemburg, ISIN LU1296758029 ("Gesellschaft"), hatte am 1. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu 500.000 Stück eigene Aktien im Zeitraum vom 1. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde in eine oder zwei Tranchen eingeteilt. Die erste Tranche bezog sich auf den Zeitraum vom 1. April 2019 bis einschließlich 12. April 2019. Nach der Ermächtigung der Hauptversammlung müssen rückerworbene Aktien zu einem Preis erworben werden, der den Börsenkurs je rückerworbene Aktie zum Handelstag unmittelbar vor dem Vorstandsbeschluss zum Rückkauf um nicht mehr als 5 % unter- oder überschreitet. Der maximale Gesamtkaufpreis, für den eigene Aktien durch die CORESTATE Capital Holding S.A. im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms vom 1. April 2019 erworben werden sollen, beträgt bis zu EUR 18.505.000,- (ohne Erwerbsnebenkosten). Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse (XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse).
Heute hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine zweite Tranche im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms umzusetzen. Für diese Tranche vom 15. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 hat die Gesellschaft den Rückkaufpreis basierend auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel vom 11. April 2019 auf eine Preisspanne von EUR 36,17 bis EUR 39,98 je Aktie festgelegt.
Dieser Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Das beauftragte Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Darüber hinaus hat sich das Kreditinstitut insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu beachten. Danach dürfen Aktien u.a. nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des zum Zeitpunkt des Kaufs höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Außerdem dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in den 20 Börsentagen vor dem konkreten Kauftermin. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben werden und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden.
Der Aktienrückkauf kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die eigenen Aktien werden zu gesetzlich zulässigen Zwecken rückerworben. Die Gesellschaft beabsichtigt insbesondere, die rückerworbenen eigenen Aktien als Akquisitionswährung für externes Wachstum einzusetzen.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am siebten Handelstag nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter www.ir.corestate-capital.com veröffentlicht.
 
IR Kontakt      
Dr. Kai Gregor Klinger
Head of Investor Relations and Capital Markets           
T: +49 69 3535630106 / M: +49 152 22755400
ir@corestate-capital.com
 

12.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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