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DGAP-Ad-hoc News vom 12.03.2018

Vonovia SE überschreitet Annahmeschwelle von 50% bei BUWOG Übernahmeangebot

Vonovia SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot
Vonovia SE überschreitet Annahmeschwelle von 50% bei BUWOG Übernahmeangebot

12.03.2018 / 18:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE. DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF ODER VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER VERKAUF VON AKTIEN ODER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN.

 

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach
Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Vonovia überschreitet Annahmeschwelle von 50% bei BUWOG Übernahmeangebot

Bochum, 12. März 2018 - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat die für den Vollzug des Übernahmeangebots für die BUWOG AG ("BUWOG") notwendige Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie mit Ablauf der Annahmefrist heute um 17:00 Uhr überschritten. Damit steht fest, dass das Übernahmeangebot der Vonovia erfolgreich gewesen ist.

Nach derzeitigem Stand wurden 73,7% aller BUWOG Aktien angedient. Das endgültige Ergebnis wird mit Ablauf der Nachbuchungsfrist am 14. März 2018, 17:00 Uhr, feststehen und wird am 15. März 2018 auf der Website der Vonovia (de.vonovia-tob.de) und am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung bekanntgegeben.

Die Nachfrist wird am 16. März 2018 beginnen und bis zum 18. Juni 2018 um 17:00 Uhr andauern.

Sowohl die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde als auch das Bundeskartellamt haben bereits ihre Freigabe für die Transaktion erteilt. Die Vollzugsbedingung über das Fehlen nachteiliger externer Markteinflüsse ist bereits am 6. März 2018 eingetreten. Die Abwicklung des Angebots für die während der ursprünglichen Annahmefrist angedienten Aktien und Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am 26. März 2018 stattfinden. Aktionäre, die ihre Aktien oder Wandelschuldverschreibungen in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Ende Juni 2018.

Über Vonovia

Die Vonovia SE ist Deutschlands führendes bundesweit aufgestelltes Wohnungsunternehmen. Heute besitzt und verwaltet Vonovia rund 347.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen in Deutschland. Der Portfoliowert liegt bei zirka 33,4 Mrd. EUR. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem wird das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung bauen.

Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert, seit September 2015 im DAX 30 gelistet. Zudem wird die Vonovia SE in den internationalen Indizes STOXX Europe 600, MSCI Germany, GPR 250 sowie EPRA/NAREIT Europe geführt. Vonovia beschäftigt rund 8.400 Mitarbeiter.

Zusatzinformationen
Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Common Code: 094567408
Sitz und Geschäftsanschrift der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland
Amtsgericht Bochum, HRB 16879

Wichtige Informationen
Diese Ad-hoc Mitteilung wurde von der Vonovia SE (Vonovia) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der BUWOG AG (BUWOG). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Die Vonovia als Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von BUWOG-Aktien und BUWOG-Wandelschuldverschreibungen wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. In Übereinstimmung mit österreichischem und europäischem Recht wird das Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmegesetzes (Übernahmegesetz), durchgeführt. Die Durchführung des Übernahmeangebots als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als Österreich erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Vonovia und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 1 Ziffer 6 Übernahmegesetz übernehmen daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften. Bekanntmachungen und Veröffentlichungen von sonstigen Informationen zu dem beabsichtigten Übernahmeangebot sind ausschließlich in Österreich beabsichtigt, soweit diese nicht nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben erforderlich bzw. zulässig sind.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Vonovia oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar BUWOG-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf BUWOG-Aktien, wie etwa Wandelschuldverschreibungen, gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht erforderlich ist.

Diese Ad-hoc Mitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung von Vonovia oder BUWOG (zukunftsgerichtete Aussagen) enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z.B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft von Vonovia oder BUWOG oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch Vonovia unterzogen worden sind und sich später als nicht zutreffend herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Ad-hoc Mitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Ad-hoc Mitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrundeliegender Annahmen anzustellen.




Kontakt:

Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de

Vonovia SE
Klaus Markus
Leiter Konzernkommunikation
Telefon: 0234 314 - 1149
Klaus.Markus@vonovia.de

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