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DGAP-CMS News vom 24.04.2017

Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Software AG / Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung
24.04.2017 / 10:18
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Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung
Darmstadt, 24. April 2017

Im Zeitraum vom 18. April 2017 bis einschließlich 21. April 2017 hat die Software AG insgesamt Stück 212.506 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 10. März 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 18. April 2017 60.000 36,118985 19. April 2017 63.000 36,088049 20. April 2017 55.000 36,046162 21. April 2017 34.506 38,651369


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2017 bis einschließlich 21. April 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.417.163 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Software AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Software AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Software AG veröffentlicht unter der Rubrik Investor Relations (www.softwareag.com/investoren).




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