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DGAP-CMS News vom 18.04.2017

Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Software AG / Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 5. Zwischenmeldung
18.04.2017 / 10:43
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Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 5. Zwischenmeldung
Darmstadt, 18. April 2017

Im Zeitraum vom 10. April 2017 bis einschließlich 13. April 2017 hat die Software AG insgesamt Stück 187.700 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 10. März 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 10. April 2017 48.000 36,887918 11. April 2017 63.000 36,549897 12. April 2017 42.100 36,358486 13. April 2017 34.600 36,128718


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2017 bis einschließlich 13. April 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.204.657 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Software AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Software AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Software AG veröffentlicht unter der Rubrik Investor Relations (www.softwareag.com/investoren).




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