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DGAP-Ad-hoc News vom 18.11.2014

zooplus AG: Erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von rund 37,5 Mio. EUR

zooplus AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
18.11.2014 13:29

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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zooplus AG: Erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von rund 37,5 Mio. EUR

München, 18. November 2014 - Die zooplus AG, München, (WKN 511170, ISIN DE0005111702, Börsenkürzel ZO1) hat die gestern angekündigte Erhöhung des Grundkapitals in einem beschleunigten Platzierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die 610.039 neuen Inhaberaktien der Gesellschaft sind zu einem Preis von 61,50 EUR pro Aktie bei internationalen institutionellen Investoren platziert worden. Der zooplus AG fließt nach Abschluss der Transaktion, der für den 21. November 2014 vorgesehen ist, ein Bruttoemissionserlös von rund 37,5 Mio. EUR zu. Die Transaktion wurde von der Deutschen Bank als Sole Bookrunner begleitet.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnanteilsberechtigt und werden voraussichtlich am 21. November 2014 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.
< Ende der Ad-hoc-Mitteilung>

DISCLAIMER
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der zooplus AG (die "Emittentin") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die hierin genannten Wertpapiere der Emittentin wurden und werden nicht nach dem Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht Gegenstand dieser Gesetze ist, verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Emittentin noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant, hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

Deutsche Bank AG handelt ausschließlich im Namen der Emittentin und für niemanden sonst und gewährt weder Schutz, wie sie ihn gegenüber ihren Kunden gewähren, noch Beratung im Zusammenhang mit dieser Transaktion.
Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Insbesondere haben weder die Emittentin noch die Deutsche Bank AG oder eines der Tochterunternehmen der Deutsche Bank AG Maßnahmen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würde, wo solche Maßnahmen erforderlich sind.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. e der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person im EWR, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Investor zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Emittentin und Deutsche Bank AG gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
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