zooplus SE
 

DGAP-Ad-hoc News vom 12.04.2011

zooplus AG spezifiziert Details der geplanten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

zooplus AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
12.04.2011 18:16

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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München, 12. April 2011 - Vorstand und Aufsichtsrat der zooplus AG werden der am 26. Mai 2011 in München stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen, allerdings im einfachen Verhältnis 1:1. Durch einen entsprechenden Beschluss soll das nach der unlängst durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital auf EUR 2.809.289,00 erhöhte Grundkapital durch Umwandlung eines Teilbetrages der Kapitalrücklagen um weitere EUR 2.809.289,00 auf EUR 5.618.578,00 erhöht werden.

Eine Zustimmung der Hauptversammlung zu diesem Vorschlag vorausgesetzt, würde nach Eintragung des entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft jeder Aktionär auf eine bestehende Stückaktie zusätzlich eine neue Stückaktie der zooplus AG erhalten.

Ausschlussklausel

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot von Wertpapieren geben. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein Wertpapierprospekt erstellt. Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wertpapiere können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.


Vereinigte Staaten von Amerika

Diese Mitteilung ist nicht für Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des Districts of Co-lumbia) bestimmt und darf weder direkt noch indirekt in die oder in den Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin genannten Aktien der zooplus AG (die 'Aktien') sind und werden weder nach den Vorschriften des United States of Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten und verkauft. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder des Rechts eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten von Amerika.


Kanada, Japan und Australien

Diese Mitteilung ist nicht für Personen in Kanada, Japan oder Australien bestimmt. Die hierin genannten Wertpapiere dürfen Personen in diesen Staaten nicht angeboten oder verkauft werden.


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