Wirecard AG
 

Ad-hoc-Mitteilung News vom 12.09.2005

Wire Card AG - Kapitalerhöhung

12.09.2005

Berlin/Grasbrunn bei München, den 12. September 2005 - Der Vorstand der Wire Card AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 55.408.228,00 um bis zu EUR 6.694.457,00 auf bis zu EUR 62.102.685,00 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 6.694.457 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (die 'Neuen Aktien').

Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2005 gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft gewährt ihren Aktionären ein Bezugsrecht im Verhältnis 14:10, d.h. vierzehn alte Aktien gewähren ein Bezugsrecht auf zehn Neue Aktien. Dieses Bezugsrecht setzt sich zusammen (i) aus dem gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre und (ii) aus dem Recht zum Bezug weiterer Neuen Aktien resultierend aus dem Bezugsrechtsverzicht der Hauptaktionärin der Gesellschaft, der ebs Holding AG.

Den Aktionären wird das Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die VEM Aktienbank AG, Rosental 5, 80331 München zur Zeichnung und Übernahme der bis zu 6.694.457 Neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung untereinander im Verhältnis 14:10 gegen Zahlung von EUR 3,30 je Neuer Aktie ('Bezugspreis') zum Bezug anzubieten ('Bezugsangebot'). Die VEM Aktienbank AG ist dazu verpflichtet, den Mehrerlös aus der Aktienemission an die Gesellschaft abzuführen.

Die Bezugsbedingungen im Einzelnen werden am 14. September 2005 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 14:10 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder abgeben, um über seine Bezugsrechtsquote hinaus weitere Neuen Aktien zum Bezugspreis zu beziehen.

Die Neuen Aktien, die nicht von den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen des Bezugsangebotes für die Kapitalerhöhung bar bezogen oder für die keine Bezugsorder erteilt werden, wird die Gesellschaft einem kleinen Kreis ausgewählter Investoren, die hierzu ein verbindliches Angebot abgegeben haben (Privatplatzierung), aus dem verbleibenden Bestand weitere Neue Aktien zum Bezugspreis zuteilen.

Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt.

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