Wirecard AG
 

Ad-hoc-Mitteilung News vom 11.04.2005

Kapitalerhöhung
Berlin/Grasbrunn bei München, den 11. April 2005 - Der Vorstand der Wire Card AG, vormals InfoGenie Europe AG, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Erfüllung der gerichtlichen Vergleiche der Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14.12.2004 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 52.669.735,00 um bis zu EUR 3.931.951,00 auf bis zu EUR 56.601.686,00 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 3.931.951 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (die Neuen Aktien).

Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2005 gewinnberechtigt.

Die Ausgabe von bis zu 3.931.951 Aktien erfolgt gegen Bareinlagen, wobei den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 5 AktG in der Weise eingeräumt wird, dass ein Kreditinstitut zur Zeichnung und Übernahme der bis zu 3.931.951 Neuen Aktien gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie zugelassen wurde mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1 : 1, d.h. eine alte Aktie berechtigt zum Bezug einer neuen Aktie , zu einem Preis von EUR 2,09 (Bezugspreis), zum Bezug anzubieten.

Die Bezugsbedingungen im Einzelnen werden zeitnah im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 1:1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder abgeben, um über seine Bezugsrechtsquote hinaus weitere Aktien zum Bezugspreis zu beziehen. Hierzu haben die Aktionäre ihre verbindliche Bezugsorder auf einem bei der Gesellschaft erhältlichen Formular innerhalb der Bezugsfrist bei der Gesellschaft einzureichen und den Bezugspreis an die Gesellschaft auf ein auf dem Formular benanntes Konto zu bezahlen (Bezugsorder).

Sollten die der Gesellschaft übermittelten Bezugsorder über den Bestand an nicht bezogenen Neuen Aktien hinausgehen, so werden diese im Verhältnis zu den, der Gesellschaft vorliegenden Bezugsorder anteilig zugeteilt.

Sollten nicht alle Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebotes für die Kapitalerhöhung Bar bezogen oder für diese keine Bezugsorder erteilt werden, wird die Gesellschaft einem kleinen Kreis ausgewählter Investoren, die hierzu ein verbindliches Angebot abgegeben haben (Privatplatzierung), aus dem verbleibenden Bestand weitere Neue Aktien zum Bezugspreis zuteilen.

Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt.

Die Hauptaktionärin, ebs Holding AG, hat sich verpflichtet, ihr Bezugsrecht nicht auszuüben.
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