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DGAP-News News vom 28.04.2020

Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor

DGAP-News: Wirecard AG / Schlagwort(e): Sonstiges
28.04.2020 / 07:55
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28. April 2020

Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor


Aschheim (München). Der Wirecard AG wurde heute, 28. April 2020, am frühen Morgen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG der Bericht zur Sonderuntersuchung übergeben. Dieser wird schnellstmöglich unter https://www.wirecard.com/de/transparenz veröffentlicht.


Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden. In allen vier Prüfbereichen - den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (Third Party Aquiring / TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur - haben sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten.


Im Rahmen der durchgeführten Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016 bis 2018 waren die vorliegenden Belege und Prüfungshandlungen für den Nachweis der Umsatzerlöse im Dritt-Partnergeschäft (TPA) ausreichend. Nach den gesteigerten forensischen Anforderungen der Untersuchung durch KPMG konnten allerdings nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden. Da Wirecard inzwischen die notwendigen Daten selbst vorhält, konnten KPMG für den Zeitraum Dezember 2019 über 200 Mio. Datensätze für eine forensische Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Umsätzen und den Kontensalden.


KPMG stellte Dokumentations- und Organisationsschwächen im Untersuchungszeitraum fest, die von Wirecard bereits identifiziert wurden. Diese werden seit 2019 durch den Aufbau der Globale Compliance Organisation und mit Unterstützung externer Berater behoben.


Zur Geschäftstätigkeit von Wirecard in Singapur sieht KPMG keinen weiteren Prüfbedarf, der über die bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgten Untersuchung hinausgeht.


Hinsichtlich der Ausgestaltung des "Merchant Cash Advance" Geschäfts der Wirecard-Gesellschaften in der Türkei und in Brasilien ergaben sich keine Hinweise auf die rechtlichen Unzulässigkeiten.


Der Kaufpreis für die Übernahme des "Payment-Geschäfts" einer indischen Unternehmensgruppe wurde nach Auskunft der Wirecard AG auf Basis strategischer Erwägungen bestimmt und anhand verschiedener objektiver Faktoren plausibilisiert, wie einer Unternehmensbewertung des Payment-Geschäftes, basierend auf den Ergebnissen der Financial Due Diligence, Unternehmenstransaktionen von Dritten, Vermeidung von Minderheitengesellschaften und dem strategischen Interesse an dem Markteintritt in Indien im Rahmen der Globalisierungsstrategie des Konzerns. KPMG hat in den vorgelegten Unterlagen und den durchgeführten Untersuchungshandlungen keine anderweitigen Anhaltspunkte für nicht sachlich begründete Faktoren bei der Preisbildung identifizieren können.


Die Wirecard AG hat alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Übernahme des "Payment-Geschäfts" der indischen Unternehmensgruppe ausschließlich an den Veräußerer geleistet, dessen wirtschaftlich Berechtigter von KPMG nicht endgültig anhand öffentlicher Register verifiziert werden konnte. KPMG hat in Interviews, vorgelegten Unterlagen und den durchgeführten Untersuchungshandlungen keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Mitglieder des Managements von Wirecard an diesem Veräußerer beteiligt waren.


Der Verkauf einzelner Vermögensgegenstände im Nachgang zum Erwerb des Payment Geschäfts von einer Gesellschaft, welche die Wirecard-Gruppe im Zuge dieser Transaktion erworben hat, an eine mit dem Veräußerer verbundene Gesellschaft konnte von KPMG vertraglich und hinsichtlich der Abwicklung vollständig nachvollzogen werden. Nach den KPMG vorgelegten Unterlagen und den durchgeführten Untersuchungshandlungen ergaben sich keine Anhaltspunkte auf "Roundtripping".


KPMG führt seit Oktober 2019 im Auftrag des Aufsichtsrats der Wirecard AG eine Sonderuntersuchung durch, um die von Medien gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation aufzuklären.


Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden nicht am 30. April 2020 statt. Wirecard stimmt schnellstmöglich mit dem Abschlussprüfer E&Y ab, wann die Prüfungsarbeiten unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen und des KPMG Berichts abgeschlossen werden können.



Wirecard-Kontakt:

Wirecard AG
Iris Stöckl
VP Investor Relations/ Corporate Communications
Tel.: +49 (0) 89-4424-1424
E-Mail: iris.stoeckl@wirecard.com
http://www.wirecard.de
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Reuters: WDI.GDE
Bloomberg: WDI GY

Über Wirecard:

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28.04.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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