Wirecard AG
 

Pressemitteilung vom 20.11.2019

Wirecard Statement 20. November 2019

Hinsichtlich eines gestern Abend erschienenen Zeitungsartikels dürfen wir Folgendes korrigierend anmerken:

Für die Wirecard-Gruppe ist der Konzernabschluss nach IFRS maßgebend. Dieser wurde für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und uneingeschränkt testiert.

Nichtsdestotrotz wurde auch der lokale Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 nach lokalem Rechnungslegungsstandard (SFRS) geprüft. Aufgrund der Einschränkungen durch die Ermittlungen (und nicht wie fälschlich in dem Artikel suggeriert durch Unregelmäßigkeiten) in Singapur waren Dokumente teilweise nicht zugänglich, sodass sich der lokale Prüfer auf Basis geltendem lokalen Rechnungslegungsstandard kein abschließendes Prüfungsurteil bilden konnte. Der lokale Abschluss wurde jedoch im Rahmen der Möglichkeiten ordentlich geprüft.

Für die Prüfung des Konzernabschlusses nach IFRS waren diese Einschränkungen nicht relevant. Die von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zu den Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 bleiben daher davon unberührt.

Sämtliche Veröffentlichungspflichten wurden ordnungsgemäß eingehalten. So wurde auch der Bestätigungsvermerk hinsichtlich der Einzelabschlussprüfung in Singapur im entsprechenden Unternehmensregister ordentlich veröffentlicht. Der lokale Abschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist kurz vor Fertigstellung.

Zurück

powered by