Der Vorstand der Wirecard AG (ISIN DE0007472060) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Juni 2017 erteilten Ermächtigung, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2019/I"). Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2019/I sollen in einem Zeitraum von zwölf Monaten Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von insgesamt bis zu 200 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2019/I ist für die nächsten Tage geplant.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2019/I von der Gesellschaft separat bekannt gemacht werden.
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