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DGAP-Ad-hoc News vom 26.03.2019

Wirecard AG: Externe Untersuchung stellt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse von Wirecard fest

Wirecard AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Wirecard AG: Externe Untersuchung stellt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse von Wirecard fest

26.03.2019 / 13:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Kanzlei Rajah & Tann LL.P. Singapore hat eine Zusammenfassung der Feststellungen ihrer unabhängigen Untersuchung zur Verfügung gestellt. Die Untersuchung bezieht sich auf Vorwürfe hinsichtlich bestimmter Transaktionen und Corporate Governance Fragen bei verschiedenen Wirecard Tochtergesellschaften in Asien, die durch einen Hinweisgeber in Singapur ausgelöst und in dem vorläufigen Bericht von Rajah & Tann vom 4. Mai 2018 dargestellt wurden.

Die Untersuchung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse der Wirecard Gruppe festgestellt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Umsatz von 2,5 Mio. EUR fälschlicherweise verbucht, was im Rahmen des Konzernabschlusses 2018 rückwirkend für 2017 korrigiert wird und durch andere identifizierte positive Korrekturen kompensiert wird. Weiterhin, wurde während des Geschäftsjahres 2018 ein Vermögensgegenstand von 3 Mio. EUR für einen Zeitraum von einer Woche fälschlicherweise bilanziert, was sich aber nicht im Jahresabschluss 2018 auswirkt. Zudem wurden Entwürfe von Verträgen vorbereitet und im Namen der Gesellschaft unterschrieben, jedoch nicht abgeschlossen. Diese Vorgänge betrafen Vereinbarungen, denen möglicherweise keine tatsächlichen Geschäftsvorgänge zu Grunde lagen. Mit Ausnahme einer Transaktion in Höhe von ca. TEUR 63, hat sich keiner der Entwürfe in Buchungen niedergeschlagen oder zu Zu- oder Abflüssen bei Tochtergesellschaften geführt. 

Darüber hinaus hat Rajah & Tann weitere Feststellungen gemacht, die sich insbesondere auf die Nachvollziehbarkeit von Zahlungen anhand vorliegender Verträge sowie den Abschluss von gruppeninternen Verträgen für Wirecard Tochtergesellschaften ohne die erforderliche Vollmacht beziehen. 

Die unabhängige Untersuchung hat zu keinen Feststellungen betreffend sog. "round-tripping" oder Korruption geführt. 

Aus den Untersuchungen haben sich auch keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim ergeben. Einzelne lokale Angestellte in Singapur können sich jedoch möglicherweise nach lokalem Recht strafbar gemacht haben.

Eine von Rajah & Tann bestätigte Zusammenfassung der wesentlichen Feststellungen der unabhängigen Untersuchung findet sich unter ir.wirecard.de. 

Um die Ergebnisse der Untersuchung von Rajah & Tann im Rahmen der laufenden Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Jahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018 berücksichtigen zu können, hat der Vorstand heute entschieden, die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts und die Bilanzpressekonferenz (bisher 4. April 2019) auf den 25. April 2019 zu verlegen.

Der Vorstand bestätigt die Prognose für 2019, ein EBITDA zwischen EUR 740 Mio. und EUR 800 Mio. zu erreichen.


Kontakt:
Iris Stöckl
VP Corp.Com./IR
Tel.: +49 (0) 89-4424-1424
e-Mail: iris.stoeckl@wirecard.com
http://www.wirecard.de
ISIN DE0007472060
Reuters: WDI.GDE
Bloomberg: WDI GY
 

26.03.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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