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DGAP-News News vom 24.05.2016

windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
DGAP-News: windeln.de AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
2016-05-24 / 07:15
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Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der windeln.de AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Aktienrückkauf zur Bedienung von Earn-Out Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Akquisition von feedo beschlossen. Dieser beginnt am 25. Mai 2016; im Zeitraum bis zum 30. Juni 2016 sollen maximal 70.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 840.000 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Der Rückerwerb dient ausschließlich den Zwecken der Ausgabe an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und der Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.

Mit der Durchführung des Rückkaufs wird eine Bank beauftragt, die selbstständig ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der windeln.de AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und eine andere Bank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und wieder aufgenommen werden.

Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 2015 erteilten Ermächtigung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer windeln.de-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten, damit der Aktienrückerwerb unter die Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt. Nach den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour darf insbesondere kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour wird an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die windeln.de AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter corporate.win- deln.de regelmäßig informieren.
München, 24. Mai 2016 windeln.de AG

Der Vorstand




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